Hallo,
bei der Auslieferung meines 206cc erklärte mir mein Händler, dass zu den Felgenschlössern 2 Schlüssel mitgeliefert werden. Einen bekomme ich und den anderen behält er, damit er einen hat, wenn das Auto mal zu ihm in die Werkstatt kommt. OK, dachte ich, das klingt logisch.
Jetzt ist aber folgende Situation: Ich ziehe 400 km weit weg und war jetzt beim Händler, um den zweiten Schlüssel abzuholen, den er behalten hat. Da mein Auto nicht mehr zu ihm in die Werkstatt kommt, braucht er auch MEINEN Schlüssel nicht mehr.
ABER: Er gab ihn mir nicht!!! Seine Argumentation: Insgesamt gibt es 150 verschiedene Felgenschlösser. Damit jeder Händler irgendwann mal einen kompletten Satz Schlösser hat (also alle 150), behält der Händler immer den zweiten Schlüssel. Auch wenn man wegzieht, bekommt man ihn nicht. Als ich dann meinte, dass es ja dann gut sein kann, dass mein neuer Händler in meiner neuen Heimat den passenden für meine Felgenschlösser vielleicht (noch) gar nicht hätte und ob ich dann Pech gehabt hätte, meinte er nur lapidar "Ja, dafür gäbe es ja immer 2 und ich hätte ja einen".
Habt Ihr beide Schlüssel mitbekommen und hat er überhaupt Recht, den zweitschlüssel zu behalten? Schliesslich habe ich das Auto bezahlt und alles, was dazu gehört, gehört schliesslich mir.
Was meint Ihr dazu.
bei der Auslieferung meines 206cc erklärte mir mein Händler, dass zu den Felgenschlössern 2 Schlüssel mitgeliefert werden. Einen bekomme ich und den anderen behält er, damit er einen hat, wenn das Auto mal zu ihm in die Werkstatt kommt. OK, dachte ich, das klingt logisch.
Jetzt ist aber folgende Situation: Ich ziehe 400 km weit weg und war jetzt beim Händler, um den zweiten Schlüssel abzuholen, den er behalten hat. Da mein Auto nicht mehr zu ihm in die Werkstatt kommt, braucht er auch MEINEN Schlüssel nicht mehr.
ABER: Er gab ihn mir nicht!!! Seine Argumentation: Insgesamt gibt es 150 verschiedene Felgenschlösser. Damit jeder Händler irgendwann mal einen kompletten Satz Schlösser hat (also alle 150), behält der Händler immer den zweiten Schlüssel. Auch wenn man wegzieht, bekommt man ihn nicht. Als ich dann meinte, dass es ja dann gut sein kann, dass mein neuer Händler in meiner neuen Heimat den passenden für meine Felgenschlösser vielleicht (noch) gar nicht hätte und ob ich dann Pech gehabt hätte, meinte er nur lapidar "Ja, dafür gäbe es ja immer 2 und ich hätte ja einen".
Habt Ihr beide Schlüssel mitbekommen und hat er überhaupt Recht, den zweitschlüssel zu behalten? Schliesslich habe ich das Auto bezahlt und alles, was dazu gehört, gehört schliesslich mir.
Was meint Ihr dazu.
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