hab ich doch gewusset, dass dieses Thema eine Diskussion auslöst Aber Werner hat Recht STVO §3, Abs. 3c.
Ich habe allerdings die Vermutung, dass nicht schon immer 130 Richtgeschwindigkeit gilt! Die meisten Autofahrer aus meiner Bakanntschaft die schon etwas länger den Führerschein haben... heisst seit Mitte der 70er... haben sofort gesagt "Höchstgeschwindigkeit 130!" Kann es sein, dass es früher wirklich anders war???:confused:
Ich habe allerdings die Vermutung, dass nicht schon immer 130 Richtgeschwindigkeit gilt! Die meisten Autofahrer aus meiner Bakanntschaft die schon etwas länger den Führerschein haben... heisst seit Mitte der 70er... haben sofort gesagt "Höchstgeschwindigkeit 130!" Kann es sein, dass es früher wirklich anders war???:confused:
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