Vielen Dank für Eure Tipps. Wenn ich dem Wertminderungsrechner glauben darf, wird die Wertminderung bei 300 EUR liegen ... Bin mal gespannt, was der Gutachter ausrechnet.
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Unfallschaden
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Zitat von Steps Beitrag anzeigenDie HAFTPFLICHT muss IMMER zahlen!!! Aber sie kann uner diesen Umständen den Schaden dann beim Versicherungsnehmer zurückfordern.
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Frag doch mal den Gutachter ganz freundlich, nach welcher Formel er gerechnet hat, nach Rukopf und Salum oder nach Halbgewachs und Berger. Beobachte dabei genau sein Gesicht.
Nach welcher Formel hast Du eigentlich die 300,- ausgerechnet und wie hoch sind die Reparaturkosten?
Ansonsten dürfte der Begriff Wertminderung eigentlich selbsterklärend sein.
Übrigens, wer hat den Gutachter bestellt und bezahlt?
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Die Versicherung des Verursachers muß den Gutachter bezahlen.
Du hast zwei Möglichkeiten: Du kannst dem Gutachter eine Abtretungserklärung unterschreiben und er rechnet mit der Versicherung direkt ab, oder Du bezahlst den Gutachter selber (habe ich gemacht) und reichst die Rechnung bei der Versicherung ein. Beides funktioniert i.d.R. problemlos.
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Ich habe dem Gutachter eine Abtrittserklärung unterschrieben, so habe ich mit nichts zu tun.
Der KFZ-Brief ist nun leider ungültig (wegen der Fahrgestellnummer ) und nun habe ich auch diesem " ZulassungsSchein 1 + 2"
Im ersten Augenschein hat die Werkstatt sehr ordentlich gearbeitet, die Lackierung ist auch sehr gut geworden !
Nun muss der Lack noch aushärten, Ende nächster Woche gibt es dann eine Wäsche und der Wagen schaut wieder gut aus.
Die Reparaturkosten liegen lt. Gutachter bei ca. 2300 EUR.
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Montag180
Unfallschaden - Reparaturkosten?
Hallo zusammen,
aus traurigem Anlass :-(, bräuchte ich mal eure Hilfe und Einschätzung!
Habe gestern beim Einparken an einer extrem schmalen Stelle einen dünnen Baumstamm gestreift!
D.h. ich bin ganz langsam entlang geschrammt! Ergebnis: Seite ist ab kurz hinter der Tür bist ganz zum Ende leicht eindrückt und ordentlich verschrammt :-(
Was meint ihr was hier eine Reparatur kostet? Kann man das ausbeulen und lackieren lassen? Schaut euch die BIlder an, damit ihrs besser einschätzen könnt!
Danke & Gruß
Montag
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Montag180
Keine eine ungefähre Schätzung/Ahnung was das kosten könnte?
Rechne selbst so mit 1500€...morgen oder übermorgen geht mal zur WErkstatt!
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Zitat von Montag180 Beitrag anzeigenKeine eine ungefähre Schätzung/Ahnung was das kosten könnte?
Rechne selbst so mit 1500€...morgen oder übermorgen geht mal zur WErkstatt!
viel erfolg !schal statt schott
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Montag180
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petzki
206cc vs. Unimog
es ist soweit... die Strassenmeissterei war der Meinung, ich müßte umgeparkt werden, aber bitte nicht so! Er hat mich an dem hinteren Kotflügel und in die Fahrertür erwischt, die Schwelle hat auch was abgekriegt. Kann der hintere Kotflügel einfach nur ausgetauscht werden oder muß der ausgebeult werden?
Auf jedem Fall werde ich auch einen Anwalt einschalten, sowie einen Gutachter, da das Fahrzeug "nicht Versichert" ist, da das ein Landesfahrzeug ist und ich die Ansprüche direkt an das Land stellen muß... ich bin sowas von verärgert, zumal der Unfall am Donnerstag war und bis heute noch nix passiert ist und mein CC zieht zudem nach links
Was meint ihr dazu?
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ein gutachter ist dringend pflicht -- lass dich auf keine ausbeulerei ein -- den anwalt würde ich erst dann bemühen, wenn der betreiber (so wie du schreibst - das land) zicken macht -- denke aber da wirst du keine probleme bekommen -- denn auch das land ist versichert
ich wünsche dir eine schnelle beseitigung deines ungemachs :winken:
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petzki
Einen Termin beim Anwalt habe ich schon (morgen ist es soweit). Das Formular ist schon seit Donnerstag unterwegs... ich glaub die wollen etwas Zeit rausholen. Ich war auch schon bei PUG "alles kein Problem, es wird auch keine Folgeschäden geben... bla bla bla, der Steckt wohl im Auto drinn
Die Werkstatt meines Vertrauens meinte dass wenn der hintere Kotflügel ausgetuscht werden muss, dann würde das schon einem Totalschaden nahe kommen.
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Gutachter wie gesagt Pflicht
Kotflügel neu und evtl Schweller neu einschweissen
Achsvermessung bestimmt erforderlich
Ein Landes-FZG ist über Das Land versichert
Sprich das Land zahlt selbst (damit der Steuerzahler)
Ein Fahrer dieses Behörden-Fzg kann dann evtl wiederum vom Land zur
Rückzahlung verdonnert werden (dieser hat meist auf seine Kappe ne
Versicherung über die Provinzial laufen also auch Land )
Schaden mit allem tippe ich (unverbindlich) auf um 3000€
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