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Positionsrücklichter <-> TÜV

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    Positionsrücklichter <-> TÜV

    Wollte mir eigentlich Positionsrücklichter einbauen. Dann habe ich aber den Thread "Irr-Lichter kosten Plakette" von guga gelesen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das Ganze vom TÜV abgenommen bekomme, wenn ich keine blauen, sondern gelbe oder rote LED,s einbaue. Gelbe Begrenzungsleuchten sind ja erlaubt, und mit Roten wäre es ja fast wie zusätzliche Rückleuchten (haben ja z.B. auch Wohnwagen oben dran).
    "Die Frauenseele ist für mich ein offenes Buch - geschrieben in einer unverständlichen Sprache" (Ephraim Kishon)

    #2
    gibts jetzt ne frage an uns?

    dafuer hab ich eine: fragst du beim tüv mal nach?

    gruss guga
    gruss guga (spotz spotz)

    --> "Der Verstand ist wie eine Fahrkarte: Sie hat nur einen Sinn, wenn sie benutzt wird." <--
    (c) Ernst R. Hauschka

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      #3
      Sollte eigentlich ne allgemeine Frage sein, ob ich die in rot oder gelb einbauen darf.

      @guga
      Auf die Idee mit dem TÜV bin ich selbe rschon gekommen. Ich werde mal ne Leuchte mit Wiederstand versehen und dann damit hinfahren und fragen. Dann sieht der PRüfer auch direkt, wie hell das werden soll.
      --
      Also dann bis bald im Wald
      Michael alias Schnüffler
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        #4
        @Schnueffler
        Lass es gleich, der Tüv wird zu jeder Farbe nein sagen!

        Gruss Pingu
        --

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          #5
          Und warum dürfen das Wohnwagen und LKW,s?

          Das ist gemein. Ich will auch mit dem Segen des TÜV,s UND solchen Lichtern rumfahren.
          --
          Also dann bis bald im Wald
          Michael alias Schnüffler
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            #6
            Wohnwagen und LKWs dürfen das auch nicht I)
            --

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              #7
              Dan frag ich mich warum unser Wohnwagen solche Leuchten oben hinten dran hat? Nach vorne raus weiss, nach hinten rot. Und bei LKW,s schon oft genug auf der Autobahn gesehen.
              --
              Also dann bis bald im Wald
              Michael alias Schnüffler
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                #8
                Das ist das nette in Deutschland! Hättest Du einen Ami-Schlitten wär das kein Problem, weil es dort Vorschrift ist, vorn gelbe und hinten rote Positionslichter zu haben. Das ist in etwa das gleiche Drama, wie mit den dritten Bremsleuchten, als es sie in USA gab und bei uns nicht.

                Ich habe mir mal an meinem Golf die Rückstrahler der dunklen Leuchten montieren wollen (ohne die dunklen Leuchten) Als Sicherheitszugewinn sozusagen. TÜV meinte dass dieses das - Einheitliche Rückstrahlbild - gefährde. So ein Blödsinn! Man zeige mir mal zwei Autotypen mit dem gleichen Rückstrahlbild. Selbst innerhalb einer Marke gibt es das nicht!

                Aber so sind sie halt, die Jungs!

                bye

                --
                Ralf

                (PF-RR 206)
                www.ccfreunde-bw.de
                Ralf

                Leben spenden -> www.dkms.de, www.blutstammzellen.ch, www.stammzellspende.at
                Sicherheit fuer Biker -> www.mehrsi.org

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                  #9
                  Da hat Schnueffler recht bei den Wohnwagen und LKWs, die sind bei denen dran um die (Über)Breite erkennbar zu machen...

                  Bin zumindest der Meinung das mal irgendwo gelesen oder vom Fahrschullehrer erzählt bekommen zu haben.

                  Und gelbe und weisse Positionsleuchten bekommt man eingetragen, die dürfen nur nicht zu tief angebracht sein, mindestens 20 cm über dem Boden waren das glaub ich. Jedenfalls hat unser Tüv das bei meinem Bruder eingetragen.
                  --
                  cYa
                  Kronos
                  greeZ
                  Kronos

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                    #10
                    Original von Kronos:
                    Und gelbe und weisse Positionsleuchten bekommt man eingetragen, die dürfen nur nicht zu tief angebracht sein, mindestens 20 cm über dem Boden waren das glaub ich.
                    Passt ja dann bei den Positionsrückleuchten, wenn ich die über der Windschutzscheibe an der A-Säule montiere.

                    --
                    Also dann bis bald im Wald
                    Michael alias Schnüffler
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                      #11
                      Also ob man die da montieren darf hab ich keine Ahnung ich glaub eher nicht. Nur unten am Front/Heckspoiler denke ich mal, ich bin mir nicht sicher aber ich glaub die dürfen auch nicht höher als 50 cm vom Boden sein.
                      --
                      cYa
                      Kronos
                      greeZ
                      Kronos

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                        #12
                        In der Zeit ihr jetzt über Rücklicjhter, Positionslichter, TÜV oder nicht TÜV redet, hab ich meine roten Lichter über der Windschutzscheibe schon 2 mal von der Polizei bestaunen lassen. Hier in FFM im Straßenverkehr. Die ham geguckt, gestaunt, und gesagt: wasn das? Da hab ich gesagt, das sind Lampen, damit ich mich im dunkeln net stoß....

                        Da sind die dann einfach weitergefahren.....:-p


                        :rotate: :rotate: :rotate: :rotate: :rotate:
                        --
                        lg hoernchen


                        "Der Tag ist der verlorenste Tag, an dem man nicht einmal gelacht hat" -Charlie Chaplin

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                          #13
                          So kann man das auch deklarieren. Dann mjusst du die nur noch so anschliessen, dass die nur angehen, wenn du die Türe aufmachst.
                          --
                          Also dann bis bald im Wald
                          Michael alias Schnüffler
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                            #14
                            Ich glaube die StVZO ist hier eindeutig.
                            Zitat:

                            "B. Fahrzeuge

                            III. Bau- und Betriebsvorschriften

                            §51b Umrißleuchten

                            (1) Umrißleuchten sind Leuchten, die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlußleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.

                            (2) Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrißleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefaßt sein. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlußleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.

                            (3) Umrißleuchten müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen an den Fahrzeugen angebracht sein. Für Arbeitsmaschinen gelten die Anbauvorschriften für Anhänger und Sattelanhänger.

                            (4) Umrißleuchten sind nicht erforderlich an

                            land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen und ihren Anhängern und

                            allen Anbaugeräten und Anhängegeräten hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.

                            (5) Werden Umrißleuchten an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entsprechen.

                            (6) Umrißleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt."

                            Insbesondere läßt der letzte Satz m.E. keine Deutung zu.

                            @hoernchen
                            Das heißt natürlich nicht, daß man auch mal auf nette Schutzmänner treffen kann, denen Deine Erklärung genügt.

                            Kommentar


                              #15
                              Da ist aber von der Breite die Rede. Hast Du auch was bzgl der Höhe gefunden??
                              --
                              Also dann bis bald im Wald
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