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Fällt das unter Gewährleistung???

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    Fällt das unter Gewährleistung???

    Hallo CC-Freunde,

    mein Dach hatte vor längerer Zeit einige Schwierigkeiten, mittlerweile funktioniert es wieder einigermaßen doch ganz in Ordnung ist es nicht. Rausgefunen woran es liegt habe ich auch schon. Ein Mikroschalter bekommt keinen Kontakt d. h. es ist einge ganz kleine Lücke vorhanden die verhindert das sich der Kofferraumdeckel zum schließen in Bewegung setzt.
    Meine Frage ist eigentlich nur, ob das zur Gewährleistung gehört das sie mir das Ding wieder reparieren oder ob ich das bezahlen musss.?! Das Auto habe ich jetzt knapp 6 Wochen.
    Vielen Dank schon mal
    Grüße
    sternchen1512

    #2
    na klar muss das unter gewährleistung fallen.
    die gilt nach neuem gesetz 2 Jahre !
    fahr mit dem Ding zum Händler und fertig !

    Grüsse

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      #3
      Hmm,das ist so ne Sache.Hast du den Wagen vom Händler werden die eigentlich die kosten dafür übernehmen,ist der Wagen von Privat
      gekauft worden wird es schwierig.Dann ist es von mehreren Faktoren abhängig-was steht genau im Kaufvertrag über Gewährleistung usw.,
      Hat der Wagen eventuel noch Werksgarantie wenn er gebraucht gekauft wurde.Muste halt mal schauen,viel glück dabei.

      Gruss

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        #4
        Guten Morgen,

        hatte gestern Abend Termin in dem Autohaus wo ich meinen cc gekauft habe. Hat prima geklappt, ist auch alles unter Gewährleistung gefallen, allerdings wurde mir gesagt das ich nur 1 Jahr die Gewährleistung hätte und nicht 2. Naja auf jeden Fall hoffe ich das ich nicht wieder so schell ein Problem mit dem Dach bekomme.
        Vielen Dank für eure Antworten

        Grüsse
        sternchen1512

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          #5
          ...

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            #6
            Hallo Heiko,

            vielen Dank für die Info. Hoffe zwar das nix mehr an meinem Auto passiert aber man kann ja nie wissen und da es ein Gebrauchtwagen (3 Jahre) ist , weiß ich wie ich mich zu verhalten habe falls noch ein Mangel oder ähnliches auftritt.

            Viele Grüße
            Anja

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              #7
              Ohhhhhh je....da wird mal wieder so einiges durcheinander gewürfelt.

              1.) kann man so stehen lassen.

              2.) Eine Gebrauchtwagengarantie ist immer eine freiwillige Leistung, egal ob privat oder Händler.
              Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung. Diese beträgt 2 Jahre, egal ob privat oder Händler, egal ob neu oder gebraucht!
              Verkauft man allerdings von privat an privat kann man die Gewährleistung vertraglich ausschließen.
              Der Händler kann die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen vertraglich auf ein 1 Jahr beschränken (dies ist meist schon in den AGBs geregelt).

              Alles klar?

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                #8
                ...

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                  #9
                  Sag ich doch!

                  Und wenn du von anderen Webseiten kopierst, dann mach bitte bei nächsten mal eine Quellenangabe. In diesem Fall also:
                  http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020124/b_2.phtml

                  Gruß
                  Smofy

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