@Marfman: Irrtum - denn wie dein Vorschreiber schon sagt, darf die Abweichung NUR NACH OBEN gegeben sein. Mit Radarkontrollen hast du also nie Probleme.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Tachogenauigkeit
Einklappen
X
-
Marfman
Zitat von PantherXP@Marfman: Irrtum - denn wie dein Vorschreiber schon sagt, darf die Abweichung NUR NACH OBEN gegeben sein. Mit Radarkontrollen hast du also nie Probleme.
Ich bin halt 25 km/h "Laut Tacho" zu schnell gewesen! Da aber aber die 25 km/h in "Wirklichkeit" vielleicht nur 21-22 km/h waren, würde ich somit besser wegkommen Verstanden
Sprich das Tacho darf mehr anzeigen, als tatsächlich gefahren wird! Aber nicht anders...
grezZz
Toni
Kommentar
-
cbra.cc
-
Abwuerger
Zitat von cbra.ccRespekt! Ich schaff das nicht auf eine Nachkommastelle vom Tacho abzulesen, mal abgesehen davon das mein GPS auch keine Nachkommastellen anzeigt
(mal abgesehen von den ungenauigkeiten beim ablesen dieser zuckelnadel *g*) außerdem ist doch alles gesetzlich geregelt *gähn* siehe anhang stvo....
Kommentar
-
Hi!
Also da ich kein GPS habe, vergleiche ich immer innerorts bei diesen Radaranzeigen. Die wachsen bei uns an jeder Ecke aus dem Boden..
Tacho 50 km/h, Anzeige 49 km/h
Tacho 40 km/h anzeige 40 km/h
Denke damit kann ich zufrieden sein. Weiß natürlich nicht wie das bei höheren Geschwindigkeiten aussieht, möchte eben nicht innerorts 100 oder noch schneller fahren
cy
Briegel
Kommentar
-
Hallo,
ich weiß nicht, wie manche von euch auf 7% oder andere Werte kommen... Aber hier steht es genau:
Quelle: http://europa.eu.int/eur-lex/de/cons...443_do_001.pdf
Im Anhang II ist unter Punkt 4.4 zu lesen:
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen :
0 <= V1 - V2 <= (V2/10) + 4 km/h
Bevor jetzt einer sagt, was interessiert uns hier die EU Regelung? Für uns gilt die StVO! In der StVO ist die entsprechende Regelung verschwunden und wird deshalb durch die EU Regelung ersetzt.
Schöne Grüße,
Kalus.
Kommentar
-
cbra.cc
Kommentar