Zitat von det
Bei mir (Platinum Bj. 2003) steht da: "Lenkradkranz lederbezogen".
Da steht nichts von teilweise lederbezogen oder kunstlederbezogen.
Wenn sich 5 oder 10 Jahre später herausstellt, daß stattdessen irgendein billiger Ersatz verbaut wurde, würde ich die Produkthaftung ins Feld führen.
Keinem Käufer kann zugemutet werden, daß er nach dem Kauf sein Auto in der Mitte durchsägt, um zu überprüfen, daß das Blech tatsächlich wie versprochen aus Aluminium oder verzinkt ist und daß der Sitzbezug aus Leder ist. Stellt sich dieser Prospektschwindel erst später heraus, beginnt m. E. die Verjährung erst in dem Moment, in dem der Käufer davon Kenntnis erhält.
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