Zitat von [Delta ²k5]
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§ 17 Abs. 2 StVO:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]"
Nun kommt das Aber:
Ich will hier sicher niemanden zu irgendwelchen illegalen Umbauten verleiten, aber deswegen wird man sicher nicht angehalten oder gar aus dem Verkehr gezogen werden!? Es sind Standlichter - mit der entsprechend (niedrigen) Helligkeit, die niemanden blenden oder gar gefährden. Wenn ich da an so manche "Lichtorgeln" denke, die mir tagtäglich entgegen kommen.
![Rollende Augen (sarkastisch)](https://www.ccfreunde.de/forum/core/images/smilies//rolleyes.gif)
Im Grunde war dies ja auch nicht Rapplkatz´ Frage, denn die LED-Leisten sind ja (wie bei den meisten Dayline-Fahrern) täglich in Betrieb. Es ging ja (nur) um eine "Komfort-Variante" für´s Einschalten.
![Zwinkern](https://www.ccfreunde.de/forum/core/images/smilies/blinzeln.gif)
ICH hatte meine LED-Leisten übrigens für den TÜV noch nichtmal umgeklemmt. Da gab´s überhaupt keine Probleme.
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