Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kopfstützenbügel / Roadsterbügel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eigentlich ich so ein altes Thema nicht mehr aufwären, aber ich war heute morgen bei meinem frundlichen Händler...der hatte da nen 206cc Quicksilver stehen, der hatte auch Chrom Bügel, aber Matte, und das war NUR metal, und nicht mit Polsterung und so!!! Ich habe Ihn dann mal gefragt wie das ist von wegen Kopf der Fondpassagiere....

    er sagte nur dranbauen glücklich sein!

    Kommentar


      Chrombügelchaos, jetzt welche mit ABE??!?!

      Hallo CC`ler,
      ich habe gerade ein Angebot bei Ebay gefunden, wo es Chrombügel für 49 € plus Versand gibt, der Knaller dabei ist das die wohl ne ABE haben....
      Hier der Link:
      http://cgi.ebay.de/Peugeot-206-CC-Ro...QQcmdZViewItem

      Ich habe den Verkäufer schon mal angeschrieben, ob er mir eine Kopie
      der ABE zukommen lassen kann das ich das dann mal mit meinen eigenen Augen sehen kann, aber leider schrieb er mir nur das er diese ABE´s nur rausgibt wenn
      ich die Bügel auch verkauft, um "SchwarzKopien" der ABE vorzubeugen...
      was haltet Ihr so davon??

      Kommentar


        Hallo,
        ich würde doch einfach in den Bewertungen schauen, wer diese Bügel auch schon gekauft hat. Dann kannst du diese Person fragen, ob er zufrieden mit den Bügeln ist und ob eine gültige ABE beliegt.

        http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=8038847636

        Hier ist z.B. so eine Person..

        Vielleicht hast du ja Glück und du bekommst eine Antwort.

        Gruß Anja

        Kommentar


          Das war auch schon meine Idee, aber leider sind die Bügel die vorher verkauft wurden ohne ABE!!!!

          Kommentar


            Das ist sehr komisch. Das würde ja bedeuten, dass er innerhalb von ein paar Tagen jetzt ein ABE für die gleichen Bügel hat. Vielleicht hat er es in den Auktionen davor nur nicht in der Artikelbeschreibung angegeben. Oder kann man so eine ABE beim TÜV oder wo auch immer bekommen?!

            Ausserdem solltest du vielleicht erstmal fragen, was in der ABE steht. So weit ich informiert bin, kann in der ABE zum einen stehen, dass sie TÜV-Abnahmefrei sind (also keine TÜV-Abnahme notwendig/Mitführen der ABE ausreichend) und zum anderen, dass sie TÜV-Abnahmepflichtig sind (Teile müssen vom TÜV abgenommen werden/alleiniges Mitführen der ABE nicht ausreichend). So hat es mir mein Freund (Polizeibeamter) zumindest gerade erklärt.

            Gruß Anja

            Kommentar


              Das ganze kannst du aber auch hier nochmal nachlesen..

              § 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

              (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministers für Verkehr und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8), entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die

              1. in Anhang IV der Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 225 S. 1) oder

              2. in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. EU Nr. L 171 S. 1) oder

              3. in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)

              in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Betriebserlaubnis-Richtlinie 92/53/EWG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Typgenehmigungsrichtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 2 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 3 bekanntgemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.

              (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

              1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
              2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
              3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

              Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Besteht Anlaß zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

              (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, der Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

              (3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

              1. für diese Teile

              a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22 a erteilt worden ist oder

              b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

              und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder


              2. für diese Teile

              a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

              b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

              3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22 a Abs. 1 a, bestätigt worden ist oder

              4. für diese Teile

              a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

              b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

              c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

              Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

              (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

              1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

              2. des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Fahrzeugschein, das Anhängerverzeichnis nach § 24 Satz 3 oder der Nachweis nach § 18 Abs. 5 einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflichten nach § 27 Abs. 1 bleiben unberührt.

              (5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

              (6) ....

              (7)...


              § 22 StVZO Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.

              (1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.
              (2)....
              (3)...


              Ist etwas länger geworden aber habe die Stellen worauf es ankommt ja rot makiert :cool:

              PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern dient lediglich der Information und spiegelt den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider.

              Kommentar


                Das Bügelchaos ist aber nur eins weil es immer wieder Leute gibt die die Suche nicht benutzen und jedesmal deswegen nen neuen Thread eröffnen...

                @Sunny27
                Danke für deine Initiative.

                gruCC

                Kommentar


                  will mir auch chrom-überrollbügel zulegen....

                  hierzu die frage:
                  brauch ich eine ABE, TÜV-gutachten für die Bügel oder is das egal?

                  Kommentar


                    Zitat von TheSpecialist
                    will mir auch chrom-überrollbügel zulegen....

                    hierzu die frage:
                    brauch ich eine ABE, TÜV-gutachten für die Bügel oder is das egal?
                    Güß dich !!!
                    Die meisten Info´s darüber erhälst du über die Suchfunktion, ,,gib einfach Chrom oder Roadsterbügel ein"Thema ist schon oft behandelt worden

                    Guß Ratz
                    Unser Silberstar

                    Kommentar


                      will mir auch chrom-überrollbügel zulegen....
                      Zitat von red Ratz
                      Güß dich !!!
                      Die meisten Info´s darüber erhälst du über die Suchfunktion, ,,gib einfach Chrom oder Roadsterbügel ein"Thema ist schon oft behandelt worden

                      Guß Ratz
                      Hallo,
                      zu diesem Thema gibt es Verschieden Meinungen. Die einen sagen du brauchst ne ABE oder TÜV-Gutachten wiederum andere sagen es geht auch ohne.
                      Ich habe mir auch Chrombügel eingebaut und habe keine Gutachten oder ABE.
                      Ich warte einfach mal den nächsten TÜV ab und dann: "Schau ma mal"
                      Den beliebten Kleinwagen ?Smart? gibt es auch als Cabrio.
                      Wenn man 2 kauft, spart man sich die Inline-Skates.

                      Kommentar


                        wegen tüv oder abe gibts hier bereits viele threads.

                        nur soviel.

                        selbst die grünen und der tüv sind sich da absolut unsicher.
                        die einen bemängeln es, die anderen nicht.

                        ich habe vor einiger zeit bei peugeot direkt angefragt und folgende auskunft erhalten:

                        sofern man nicht originale von peugeot verwendet, welche in der abe des fahrzeugs bereits eingeschlossen sind (zb. vom quicksilver), braucht man in jedem falle eine eintragung / abe!

                        es fahren hier aber genug leute ohne abe und haben keine probleme.
                        (mir wäre das aber zu unsicher)

                        Kommentar


                          N'abend...

                          also Rüffer bietet bei Ebay welche mit ABE an....

                          Artikelnummer: 8042019570

                          Olli

                          Kommentar


                            Zitat von rob
                            wegen tüv oder abe gibts hier bereits viele threads.

                            nur soviel.

                            selbst die grünen und der tüv sind sich da absolut unsicher.
                            die einen bemängeln es, die anderen nicht.

                            ich habe vor einiger zeit bei peugeot direkt angefragt und folgende auskunft erhalten:

                            sofern man nicht originale von peugeot verwendet, welche in der abe des fahrzeugs bereits eingeschlossen sind (zb. vom quicksilver), braucht man in jedem falle eine eintragung / abe!

                            es fahren hier aber genug leute ohne abe und haben keine probleme.
                            (mir wäre das aber zu unsicher)

                            Dann lass es sein, ganz einfach!

                            Kommentar


                              Zitat von Steff-Rudi
                              Dann lass es sein, ganz einfach!

                              ???????????

                              was willst du denn jetzt mit dieser aussage?

                              hättest du den von mir oben angegebenen thread kurz gelesen wüsstest du, dass ich es selbstverständlich 'lasse'.
                              das brauchst nach dem 100sten thread du dem thema mir nicht noch extra mitteilen ;-)

                              aber darum gehts doch hier nur indirekt.

                              also nix für ungut. auf die thematik hinweisen und nen thread dazu benennen wird man ja dürfen.

                              Kommentar


                                sooo... habe vor ner woche bei ebay chrom-überrollbügel gefunden mit ABE

                                hab mir die bestellt und heute bekommen, jetzt liegt da ne ABE, mehrgesagt nen tüv-gutachten aus österreich bei !??!!?!?!?

                                gilt dieses gutachten/ diese ABE auch hier in deutschland?
                                also kann ich die bügel montieren ohne ärger mit der rennleitung zu bekommen?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X