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    #31
    Soweit ich weiß ist alles verboten!
    UBB.....Fußraumbeleuchtung........innenleuchte in blau zum Beispiel.....blaue Standlichter....usw. hab das aber auch alles bei mir drin! Weiß wenn man mit UBB erwischt wirds teuer und 3 Punkte. Bei innenleuchte und Fußraumbeleuchtung weiß ich es nicht.

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      #32
      @dennis

      alles beleuchtungs technische was bis zur unteren fensterkante ist, kann der tüv nix machen / geht ihn nichts an (auch wg. der farbe)...

      aber: sollte licht in diesem bereich stark nach außen scheinen oder spiegeln hat er was gegen

      bei signal lampen müssen die vorgeschriebenen farben eingehalten werden (z.b. fernlicht blau... etc.)


      hab schon seit eh und jeh und jeh ne fußraumbeleuchtung drin gehabt, bin auch schon mit eingeschalteter ein paarmal zum tüv gefahren und es hatte bis jetzt noch keinen gestört.

      beim rest geb ich dir recht... (UBB, innenraumbeleuchtung, standlichter, etc.)

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        #33
        ich glaube exakter wie rat_man es beschrieben hat gehts nicht!

        Der TÜV macht nur dann Ärger wenn man etwas sieht. Alles was "verdeckt" ist juckt ihn nicht
        Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

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          #34
          Original von Dennis_2382:
          Soweit ich weiß ist alles verboten!
          UBB.....Fußraumbeleuchtung........innenleuchte in blau zum Beispiel.....blaue Standlichter....usw. hab das aber auch alles bei mir drin! Weiß wenn man mit UBB erwischt wirds teuer und 3 Punkte. Bei innenleuchte und Fußraumbeleuchtung weiß ich es nicht.
          Auch blaue Standlichter kosten richtig und ziehen 3 Punkte nach sich!

          Spreche da aus Erfahrung! :d_pfeid:

          Gruß Tos

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            #35
            war vor kurzem im v-markt.die haben dort von der firma maitec zwei blaue neonröhren als "einstiegsbeleuchtung"deklariert.diese haben sogar ein "e" prüfzeichen.meint ihr dieses ist echt?Ich dachte nämlich,dass man die teile mittlerweile nicht mal mehr als einstiegsbeleuchtung haben darf....

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              #36
              Das müsste ok sein. E Prüfzeichen zusammen am Türschalter ist ok. Ich weiss jetzt nur nicht ob die sogar noch abgenommen werden müssen, aber glaube weniger
              Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

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                #37
                hmmm ja normalerweise nicht.aber wie gesagt.ich hatte mal gelesen,dass die dinger nicht mal mehr verbaut werden dürfen....und jetzt mit e zeichen?!

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                  #38
                  da war mal was. Ich glaube auf der Rückseite der Verpackung der Röhren steht eine exakte Anleitung für das Verbauen mit dem Türschalter. Nur so darfs dann gemacht werden und deswegen gabs das E Zeichen....
                  Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

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                    #39
                    jungs: also mein tipp wenn ihr unterbodenbeleuchtung legalisieren wollt:
                    als einstiegsbeleuchtung mit türkontakt eintragen lassen.
                    nachträglich schalter zwischen bauen, dass se halt auch trotz geschlossener tür leuchten. und falls euch die bullen anhalten: schnell schalter umlegen und rausreden .... "WAS ?!?! DIE HABEN GELEUCHTET ! oh gott da bin ich ja mit offenen Türen gefahren ......." :augenroll:

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                      #40
                      @alex.k

                      1. eine naja "gute Idee"

                      2. glaubst du wirklich, dass die grünen Männchen so dämlich sind ?

                      das klappt vielleicht einmal aber das wars dann auch schon.....


                      und du weißt hoffentlich auch dass die position und leistung (wieviel watt ne röhre hat) bei ner einstiegsbeleuchtung vom tüv vorgeschrieben wird....

                      iss also essig mit ner röhre vorne und einer hinten unter/an den schürzen.....

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