Also, um unklarheiten aus der welt zu schaffen. Unterbodenbeleuchtung grigt man eingetragen, ja richtig , man kann sie antragen lassen, allerdings nur als ausstiegsbeleuchtung. Und zwar dürfen sie nur angehen wenn die türen geöfnet sind. oder wenn die Handbremse angezogen ist. Kleiner tipp neben bei, wenn sie ein E-Prüfzeichen haben gehts einfer sie eintragen zu lassen.
ICh habe mir zb. minitaster gekauft und sie unten wo der türgummi ist fest gemacht (siehe bild a ) und die steuern ein relais an das die unterbodenbeleuchtung schaltet.
natürlich kann ich sie auch ein und aus schalten mit hilfe einer fernbedinung. Bei e-bay für 90€ mit farb und funtionswechsel, aber das muss der tüff ja nicht wissen. ;-)
Gruß Ligth
ICh habe mir zb. minitaster gekauft und sie unten wo der türgummi ist fest gemacht (siehe bild a ) und die steuern ein relais an das die unterbodenbeleuchtung schaltet.
natürlich kann ich sie auch ein und aus schalten mit hilfe einer fernbedinung. Bei e-bay für 90€ mit farb und funtionswechsel, aber das muss der tüff ja nicht wissen. ;-)
Gruß Ligth
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