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Keine Ankündigung bisher.
Nach Tieferlegung - vorderes Kennzeichen zu tief? Wer musste es umbauen?
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Zitat von gobo206 Beitrag anzeigenSorry Stoppi
Müssen schon......
....
Man kann es aber probieren
..
Die Paragraphen und Ausnahmegenehmigung sind mir durchaus bekannt.
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§10 ??? nö....
STVO §60 Abs2
primäre Quelle http://strafzettel.de/index.html?/content/1148.htm
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen;
...
An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein.
[interessant....]
...
Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.
[grösser, aber nicht kleiner.... ]
Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
[Ich finde die sollten auch nach unten hin eine Ausnahme in den Absatz 2 reinschreiben, Bauartbedingt.... interressant finde ich auch die 30Grad... viele Oldtimerhaben das Kennzeichen direkt auf die Haube montiert, da können die 30 Grad ja auch nicht eingehalten werden.... oder?]
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§ 60 Anbringung des Kennzeichen wurde gestrichen
Hinweis von meiner Werkstatt, jetzt im Netz gefunden:
Ja dann...
http://www.sadaba.de/GSBF_StVZO.html#zPa60a
zu § 60a StVZO
1. § 60a wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.03.07 durch Art.2 Nr.20 iVm Art.12 Abs.2 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.04.06 (BGBl_I_06,988)
http://www.juraforum.de/gesetze/StVZ..._StVZO_60.html
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Sumo
mal ganz was anderes aber trotzdem ein bisschen zum thema.
wieso müssen wir deutschen bzw. jetzt eu-ler so ein rießen kennzeichen haben???? kein einziger autohersteller (mal abgesehen von den neuen audis)
können diese irgendwie gut in die front integrieren....?
von dem her ist auch, meiner meinung nach, stoppis lösung "erstmal" die beste!
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Also ich bin ja erstmal froh überhaupt das im Netz gefunden zu haben.
Weitere Infos zu
durch Art.2 Nr.20 iVm Art.12 Abs.2 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Dass man die irgendwo montieren muss, is klar... nur das wird wohl jetzt in einem EU-§ stehen....
Vielleicht hat jemand noch weitere Quellen....
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