Solange eine Rückleuchte oder ein anderes KFZ - Anbauteil oder wie auch immer, ein E - Prüfzeichen trägt hast Du in Sachen TÜV oder Erlöschen der Betriebserlaubnis nichts zu befürchten! Das Teil (Rückleuchte) ist somit eintragungsfrei!
Die Zahl die hinter dem E steht sagt aus in welchem Land die Rückleuchte o. Ä. geprüft wurde! E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, E4 = Niederlande, usw., usw.!
Gruß Tos
Die Zahl die hinter dem E steht sagt aus in welchem Land die Rückleuchte o. Ä. geprüft wurde! E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, E4 = Niederlande, usw., usw.!
Gruß Tos
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