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    Zitat von seadevil Beitrag anzeigen
    ... immer zum Anwalt. Ansonsten hat man nur Probleme mit der Versicherung, weil die alle (selbst Namhafte) die Leistungen verzögern oder verweigern.
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sie sich auch ähnlich verhalten, selbst wenn ein Anwalt eingeschaltet ist. Jedoch weiß der Anwalt, wie viel Verzögern und Verweigern erlaubt ist, so dass die Versicherungen bei Anwälten weniger aggressiv vorgehen
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      Hallo,

      das würde ich so nicht stehen lassen. Bedingt durch 2 inzwischen selbst autofahrende Söhne hatten wir vor nicht allzu langer Zeit 2 Versicherungsfälle.

      - 1. Waschbär stand im Weg
      - 2. Auffahrunfall an einer Kreuzung

      In beiden Fällen war der Vorgang ohne ein einziges Problem und auch zeitnah erledigt.

      Allerdings hängt das vermutlich auch immer sehr stark am jeweiligen Versicherungsberater.
      --
      Ich will nicht vernünftig werden

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        So, nochmal ne kurze Rückmeldung.

        Ich hab mich inzwischen mal mit nem Kfz- Meister, einem Anwalt und einem Richter unterhalten(halt die normalen Leute aus dem Bekanntenkreis)
        Einen Anwalt werde ich nicht einschalten, da die Wertminderung wohl in Ordnung geht. Ist alles eine Ermessensfrage. Aber es geht hier um eine Summe von weniger als 200€ und der Ausgang ist sehr ungewiß.

        Bei meinen letzten Unfall mit dem Motorrad ging auch alles ohne Anwalt sehr schnell. Ich hab sogar die Erfahrung gemacht, daß das erhaltene Schmerzensgeld höher ausfiel, als es dieser gefordert hätte( damals hatte ich die kostenlose Erstrechtsberatung meiner RSV in Anspruch genommen, aber auf Beistand verzichtet).

        Lediglich mit dem Büro Grüne Karte hatte ich vor 13 Jahren Riesenprobleme. Dieses soll ja bei Ausländern in Vorkasse gehen( wenn die Schuldfrage -wie bei mir- geklärt ist). Nach über einem Jahr wollte mein AH dann auch mal Geld sehen, ging um 15TMark. Da gings ohne Anwalt nicht mehr und dauerte abermals ein 3/4 Jahr.

        Grücce BuKaTi

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          Hmm, vielleicht wird das ganze von den Versicherungen so schnell abgewickelt, da der Privatmann einfach Dinge vergessen hat, geltend zu machen, die ihm aber eigentlich zu stehen? Nutzungsausfälle, Verdienstausfälle? Etc? Oder das Gutachten niedriger war, als das was die Versicherung intern selber berechnet hat? Dann wäre die Versicherung ja blöd, wenn sie nicht ganz schnell bezahlen würde

          Ich weiß nur von einem Anwalt im Familienkreis, dass Versicherungen fast immer verklagt werden müssen, wenn man wirklich das haben möchte, was einem zusteht. Meist kürzen Versicherung auch am Gutachten selber rum, setzen manche Posten dort niedriger an. Die Mandanten müssen dann selber entscheiden, ob sie auf 500 bis 1000 EUR (bei größeren Schäden) verzichten und sofort Bares sehen möchten (sich also z.B. sofort einen anderen Wagen kaufen können), oder ob sie vor Gericht ziehen. Zwar hat man oft gute Chancen, aber man muss erst einmal die Kosten vorstrecken, bekommt oft noch nichts von der Versicherung ausgezahlt bis dahin; das muss man also finanziell erst einmal leisten können. Kann nicht jeder, daher kürzen und verzögern die Versicherungen auch bei Anwälten knallhart.
          Ich höre besagten Anwalt immer wieder über die Versicherung fluchen. Mandanten werden unschuldig in einen Unfall verwickelt. Haben einen 2000,- EUR Schaden am Fahrzeug, den ein bekannter, langjährig tätiger Gutachter vor Ort (von dem Bekannt ist, dass er korrekte Gutachten verfasst) so festlegt. Und die Versicherung streicht hier mal eine defekte Radkappe weg (die seit dem Unfall total zersplittert ist, aber laut Versicherung ggf. schon vorher beschädigt war), und dort mal was anderes. Oder es werden dreist die Stundensätze einer freien Werkstatt angesetzt, obwohl man das Recht hat, den Wagen in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen. Und am Ende werden 1500,- EUR angeboten. Man ist unschuldig in einen Unfall verwickelt worden, möchte seinen Wagen wieder so herrichten lassen wie vor dem Unfall (und das bei einer Vertragswerkstatt des Automobilherstellers), und soll 500,- EUR aus eigener Tasche bezahlen?!

          Wenn dann bei einer Abrechnung eines Privatmanns alles plötzlich problemlos geht, ist meiner Meinung nach Vorsicht geboten... freiwillige, höfliche Schadenregulierung ist nunmal nicht das Konzept der Versicherer zur Gewinnoptimierung. Es sei denn, die Forderung ist zu gering, es bestünde die Gefahr, dass ein Anwalt mehr raus holt...dann kann man auch schonmal freiwillig zahlen. Ich behaupte nicht, dass das immer der Fall ist, aber die mehrere Jahrzehnte praktische Erfahrung des besagten Anwalts zeigen leider eine deutlich unangenehmere Wahrheit :(
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            Wäre ich Anwalt, würde ich auch immer sagen "kommt zu mir und klagt"; aber Fakt ist, daß ich/wir bei unseren letzten Versicherungsfällen 0 Probleme hatten.

            Wildunfall - ( ohne Polizei ) - Auto in die Werkstatt, Schäden aufgenommen, Fotos für Versicherung gemacht, 3 Tage später Anruf, Auto morgens in die Werkstatt, repariert, Abends abgeholt, erledigt,

            Auffahrunfall - Versicherung angerufen - Sachverständiger - Kostenvoranschlag - Werkstatt - repariert - fertig

            In beiden Fällen keine Diskussion über Höhe der Summe oder was evtl. vorher schon defekt war oder wieso beim Waschbärenunfall keine Polizei vor Ort war oder, oder, oder ........

            Andere mögen anderes erlebt haben, aber ich/wir hatten halt absolut nix zu meckern.
            --
            Ich will nicht vernünftig werden

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              Tach auch,

              mal ganz ehrlich: Wieso soll ein Gutachter eingeschaltet werden, wenn dann doch eh beim Vertragshändler repariert werden soll? Wieso werden bei dem Vertragshändler nicht einfach die Forderungen an die Versicherung abgetreten und gut ist?

              Gutachten macht doch nur dann Sinn, wenn man die Kosten vom Vertragshändler kassieren aber nur eine freie Werkstatt beauftragen möchte (oder es gleich unter der Hand machen lassen will) um sich die Differenz in die eigene Tasche zu stecken .

              Wenn man also zum Vertragshändler geht, entstehen bei einem Gutachten vorab nur unnütze Kosten, die sich natürlich in unser aller Versicherungsprämie wiederfinden .

              Gruß, Michael

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                das gutachten ist nur für den fall dass sich die versicherung hinterher quer legt. beispielsweise sagt die versicherung des unfallgegners dass der schaden xy schon vor dem unfall war oder nicht so passiert sein kann oder zu teuer abgerechnet wurde etc. dann bist mit einem eigenen gutachten auf der sicheren seite. (nochdazu wenns von einem unabhängigen ist, der aber dadurch dass du ihn in cash bezahlst doch wieder nicht so unabhängig ist...)

                bei schäden wo sich das rechnet (also nicht bei lackkratzern am gebrauchtwagen) würd ich es jedenfalls machen.

                der betreuer hat übrigends in schadensfällen >200-500€ meist sogut wie garnix mitzureden.

                lustige anekdote aus der versicherungswelt: mein vater hatte eine forderung über 120€ aus einem kleinen kfz vs. fahrradunfall. selbige österreichische versicherung meldet sich einfach nicht, nicht auf anruf, nicht auf mail, nicht auf eingeschriebenen brief, nichtmal auf den brief der anwaltskanzlei. ich wollte sofort klagen, rein aus prinzip, allerdings hat sich dann UNSERE versicherung bereiterklärt aus kulanzgründen die 120 selbst zu bezahlen und die gegnerische versicherung ungeschoren durchkommen zu lassen. da versteh einer dieses volk....

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                  Zitat von Randolf61 Beitrag anzeigen
                  Wildunfall - ( ohne Polizei ) - Auto in die Werkstatt, Schäden aufgenommen, Fotos für Versicherung gemacht, 3 Tage später Anruf, Auto morgens in die Werkstatt, repariert, Abends abgeholt, erledigt,
                  Nur mal so nebenbei... bei Wildunfall muss immer die Polizei verständigt werden. Das hat nicht mal so sehr was mit der Versicherung zu tun sondern mit dem armen Viech...

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                    Zitat von kryca Beitrag anzeigen
                    ...muss immer die Polizei verständigt werden.............
                    ja, daß dachte ich auch; die Polizei hat mich aber eines besseren belehrt. Da ein Waschbär als "nicht jagbares Wild" gilt, muss der Unfall nicht bei der Polizei gemeldet werden.

                    Der Unfall war meinem Sohn Nachts gegen 23:00 Uhr auf dem Heimweg von der Arbeit passiert. Als er mir dies anschließend berichtet hat, habe ich genauso reagiert - "Das MUSST Du der Polizei melden". Also bei der Polizei angerufen, Vorfall geschildert und eben diese Anwort bekommen.
                    Zuletzt geändert von Randolf61; 18.06.2012, 20:49.
                    --
                    Ich will nicht vernünftig werden

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                      Zitat von Randolf61 Beitrag anzeigen
                      ja, daß dachte ich auch; die Polizei hat mich aber eines besseren belehrt. Da ein Waschbär als "nicht jagbares Wild" gilt, muss der Unfall nicht bei der Polizei gemeldet werden.
                      Ja natürlich! Sonst fahren wir eines Tages noch wegen jedem Vogel im Kühlergrill raus.
                      Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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                        Ahso, ein Waschbär. Dann war's auch kein Wildunfall

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                          Zitat von kryca Beitrag anzeigen
                          ....kein Wildunfall.....
                          Man lernt ja zum Glück nie aus Also, was mir mein Versicherungsonkel zu diesem Thema erklärt hat;
                          der Waschbär ist zwar kein jagbares Wild, der Unfall wird aber bei der Versicherung letztendlich doch wieder als Wildunfall behandelt und auch so abgerechnet.
                          Läuft Dir z.B. eine Katze vor den Kühlergrill, zählt dies nicht als Wildunfall.

                          Und da es Versicherungstechnisch als Wildunfall zählt, haben wir auch noch einen Teil der Selbstbeteiligung vom ADAC zurückbekommen; bei einer Katze wär dies nicht der Fall gewesen.

                          Aber noch einmal zu einem etwas älterem Post dieses Themas - prinzipiell ist es natürlich selbstverständlich, daß wenn man ein Tier anfährt, man sich in irgendeiner Weise um das Tier bemüht !
                          Zuletzt geändert von Randolf61; 19.06.2012, 07:54.
                          --
                          Ich will nicht vernünftig werden

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                            Zitat von Randolf61 Beitrag anzeigen
                            ...der Waschbär ist zwar kein jagbares Wild, der Unfall wird aber bei der Versicherung letztendlich doch wieder als Wildunfall behandelt und auch so abgerechnet.
                            Läuft Dir z.B. eine Katze vor den Kühlergrill, zählt dies nicht als Wildunfall.
                            *klugscheißermodus an* :
                            Hier unterscheiden sich die einzelnen Kasko-Versicherungsbedingungen aber mittlerweile erheblich; je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Es geht von "jagdbares Haarwild" über definierte Tierarten bis hin zu "jedes Tier" (also auch Hund, Katze, Elefant)

                            Im übrigen ist es meiner Erfahrung nach so, dass die Regulierung mit der eigenen Versicherung (also im Kasko-Fall) meist problemlos klappt, da vertraglich geregelt. Hier geht es meist auch ohne Anwalt.

                            Anders sieht es bei einem Haftpflicht-Schaden mit einer "gegnerischen" Versicherung aus. Denn die hat ja keinen Vertrag mit dem Geschädigten, welcher ja auch nicht ihr Kunde ist, reguliert größtenteils nach Rechtssprechung und -Auffassung. Und diese ist ja bekanntlich sehr auslegbar.
                            Dazu kommt noch die Bemühung, möglichst wenig zu zahlen, um die eigenen Beiträge konkurrenzfähig, d.h. niedrig zu halten. So versuchen z.T. sogar Versicherungen, die Kosten des Gutachters anzuzweifeln, um dort zu sparen!
                            So weit über den Tellerrand zu sehen, dass man dabei potentielle Kunden verprellt und dem ganzen Branchenruf noch mehr schadet, schaffen die Schaden-Abteilungen leider nicht. (Deshalb heißen Sie wahrscheinlich auch "Schaden-Abteilung" )
                            *klugscheißermodus aus*


                            (Anm: Dies ist eine rein private Aussage und gilt nicht als Rechtsberatung oder Beratung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes und/oder der Vermittlerverordnung)

                            CU
                            Ritch

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                              Zitat von Ritch 207 Beitrag anzeigen
                              Anders sieht es bei einem Haftpflicht-Schaden mit einer "gegnerischen" Versicherung aus. Denn die hat ja keinen Vertrag mit dem Geschädigten, welcher ja auch nicht ihr Kunde ist, reguliert größtenteils nach Rechtssprechung und -Auffassung. Und diese ist ja bekanntlich sehr auslegbar.
                              Und genau davon hab ich geredet, wenn man 100% unschuldig ist, dann wird nur mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, und dann kann man sich auch kostenlos einen Anwalt nehmen. Was man meiner Erfahrung nach auch machen sollte. Und der Anwalt in meiner Familie ist nicht nur auf Klagen aus! Ist ein Vorurteil, dass sicherlich auf einige Anwälte zutrifft, aber die meisten versuchen Dinge mit gesundem Menschenverstand zu lösen. Ich habe selber in der Kanzlei als Aushilfe während meiner Schulzeit gearbeitet, und gesehen, wie oft versucht wird, Dinge außergerichtlich zu klären (sogar zerstrittene Parteien wieder an einen Tisch zu bekommen, und Dinge sachlich zu klären), obwohl eine Klage sehr sicher erfolgt hätte. Und auch die gegnerischen Anwälte schienen meist ebenso besonnen zu handeln. Es gibt überall Ausnahmen, aber ich denke, dass in vielen Fällen ein Anwalt dafür sorgt, dass ein Unfall korrekt (und nicht etwa zum Vorteil gegenüber der Versicherung, weil der Betroffene sich korrekt behandelt fühlt, aber in Wirklichkeit zugunsten der Versicherung Dinge vergessen hat geltend zu machen) und möglichst schnell abgewickelt wird, und nicht nur die geldeinbringende Klage im Kopf hat. Ist wie gesagt ein Vorurteil, was einige wenige schwarze Schafe unter den Anwälten verursacht haben.
                              Zuletzt geändert von DFman; 19.06.2012, 11:21.
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                                Auffahrunfall

                                Vor ein paar Tagen ist ein Golf in den Kofferraum meines CC gerauscht. Mein kleiner begleitet mich erst seit Mai diesen Jahres, und nun hat er einen Schaden von knapp über 7.000 EUR. Der Kofferraumboden ist etwas gestaucht, also nicht nur Blechschaden an Kofferraumdeckel und Stoßstange bzw. Parkassistent.
                                Sooo ärgerlich. Bin gespannt, ob sich alles gut richten lässt.

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