Normalerweise benötigt man für die Montage von Stahlfelgen KEGELBUND-Schrauben, während Leichtmetallfelgen i.d.R. mit FLACHKOPF-Schrauben befestigt werden.
Meines Wissens steht dazu sogar was im Handbuch beim Thema Reifenwechsel.
In den Gutachten zu 15"-Alufelgen, die man bei einigen Onlinehändlern für den 207 CC konfigurieren kann, ist fast nie der Typ 207 CC explizit aufgeführt - nur der Typ W***, Handelsbezeichnung Peugeot 207, oft mit einer Einschränkung wie
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren bzw. in der EG-Genehmigung zugelassen sind.
Flh) Fließheck
Car) Kombi
E04 ist m.E. hinfällig, wenn 185/65/15/87/M+S auf Grund des Winterräder-Gutachtens Nr. 07-7167-00-01 in den Papieren eingetragen sind. Besteht mit der Einschränkung Flh und Car nicht ein Restrisiko, dass der TÜV die Abnahme verweigert? (Konkret habe ich auf Anfrage von Rial erfahren, dass es für die Campo-Felge mit der Einschränkung Flh/Car keinen Nachtrag gibt, der den 207 CC mit 15" M+S berücksichtigt.)
Der Eintrag der Reifengröße ist trotzdem erforderlich (A02). Die Bremsscheiben an VTi120 und HDi110 haben, so weit ich weiß, genau das Maß 283 x 26 mm an Achse 1 (B83), THP150 weiß ich nicht.
Ich denke, mit so einer ABE sind wir auf der sicheren Seite. Die Rial Flair sind zudem eine der günstigsten Felgen auf dem Markt: EUR 500-540 für einen kompletten Satz mit Markenreifen Goodyear UltraGrip 7+ und mit Radschrauben. Schnäppchenalarm, oder?
Beim THP150 müssen definitiv die 16 Zöller drauf.
Gemäß unserer Übereinstimmungsbescheinigung gehen da die 6x16 mit 195/55 R16. Rial bietet die passenden Felgen dazu an.
Wir werden uns diese zulegen demächst zulegen. Allerdings wird das bei anständigen Pneus(Conti oder Semperit) wohl mit 540 Teuros wohl nicht hinhauen.
Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur in ihr zurechtfinden.
- A. Einstein
_______________________________
308cc THP156 Allure, Vollausstattung, inkl. JBL und Elektrik Paket
Beim THP150 müssen definitiv die 16 Zöller drauf.
Gemäß unserer Übereinstimmungsbescheinigung gehen da die 6x16 mit 195/55 R16.
Sehe ich anders. Aus der EU-Bescheinigung kannst du das nicht schließen. Mit den og. Gutachten sind m.E. 15"-Räder eintragungsfähig, wenn die Bremsscheiben an der Vorderachse nicht größer sind als 283 x 26 mm.
Die Auflagen und Hinweise aus dem Felgengutachten im Klartext:
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
A19) Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
B03) Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
B83) Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 x 26 mm an Achse 1.
Cbo)Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden..
????? :keineahnung:
CC_Maniac hat doch nicht davon gesprochen, was (ab Werk) eingetragen ist, sondern welche MINDEST-Rad-Grösse beim 150THP montiert werden darf!
Kommentar