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Dachmodul von "cabrio-module"

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    Gibts's doch schon - sogar mit einer Fernbedienung

    Seit fast einem Jahr total zufrieden:

    http://www.ccfreunde.de/forum/showth...ight=dachmodul

    Grucc Jürgen
    http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/479892.html

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      Danke !! =)

      Hatte mit meinen Suchkomentaren nur den Umbau der 1x Betätigung ausm Innenraum gefunden aber nicht diesen Beitrag.

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        Das Dachmodul hat ja bekanntlich keine ABE. Mich würde mal interessieren, ob hier jemand schon mal versucht hat, das Teil durch den TÜV zu bekommen. :keineahnung:Woran könnte es denn scheitern? Andere Cabrios lassen sich doch auch bei 30 KM/h öffnen.
        Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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          Zitat von seadevil Beitrag anzeigen
          Mich würde mal interessieren, ob hier jemand schon mal versucht hat, das Teil durch den TÜV zu bekommen.
          Ich denke mal schon, dass das schon jemand versucht und auch geschafft hat. Der TÜV weiß ja nix von dem Modul - außer man wäre so dumm es denen zu sagen

          Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. — Benjamin Franklin

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            Das hängt bestimmt mit irgendwelchen Sicherheitsbestimmungen zusammen,
            da das Dach nur unter Aufsicht geöffnet werden soll.

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              Ich bin zwar erst seit 3 Wochen Cabrio fahrer aber kann mir nicht vorstellen das der TÜV a) anfängt das Dach zu öffnen und b) ne Ahnung davon hat was man bei den Einzelnen Herstellern alles als Extra kaufen kann

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                Ich meinte die ABE.
                Klar, dass Modul sagt nicht zum TÜV 'Hier bin ich - ich gehöre aber nicht dazu, bin so zu sagen illegal eingewandert'
                Nur der, der es eingebaut hat weis das es da ist.
                Zuletzt geändert von Stoppi; 10.06.2010, 16:27.

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                  Zitat von RainerR2D2 Beitrag anzeigen
                  Nur der, der es eingebaut hat weis das es da ist.
                  Und Leute die sehen wie das Dach auf oder zu geht, obwohl niemand drinnen sitzt der den Schalter betätigen könnte

                  Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. — Benjamin Franklin

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                    1. Das Modul ist nicht sichtbar verbaut!
                    2. Das Modul kann in den sog. Werkstattmodus versetzt werden und ist dann auch für den TÜV nicht "auslesbar"!
                    3. Wieso sollte das den TÜV überhaupt interessieren oder man versuchen, es eintragen zu lassen?
                    Zuletzt geändert von Stoppi; 10.06.2010, 16:28.

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                      @Stoppi

                      Darum geht es mir nicht.
                      Zur Verdeutlichung:
                      Ich will kein illegales Teil im Fahrzeug (ich spare mir an dieser Stelle genaue Ausführungen zum Betrieb von Fahrzeugen mit erloschener Betriebserlaubnis und damit zusamenhängendem Fahren ohne Versicherungschutz ; jeder muss ja selbst wissen was er tut).

                      Ich möchte gern wissen, ob jemand schon mal versucht hat das Modul zu legalisieren und was evtl. die Hemmnisse sind. Kosten für die Abnahme? Ich kann derzeit nicht erkennen warum das Teil nicht offiziell (mit Eintrag) im verbaut sein dürfte.

                      Vielleicht fällt ja jemandem noch was dazu ein. Gibt ja genug technisch Versierte hier.

                      :winken:
                      Zuletzt geändert von Stoppi; 10.06.2010, 22:31.
                      Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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                        Nu werd mal nicht Päpstlicher als der Papst Immerhin reden wir hier von nem ollen Dachmodul.....

                        Was soll den passieren? Im schlimsten Fall haste nen eigenen Schaden an der Dachkonstruktion. Da finde ich Leute die sich ilegale Birnen die Blenden aber Hauptsache Geil aussehen weil man ja so oft aussteigt und die Birnen bewundert *lol* oder Fahrwerkstechnische dinge die im schlimmsten fall zu Unfällen mit fremder Beteiligung sorgen können wohl um längen schlimmer.....

                        Also wegen nem Dachmodul wird deine Versicherung sicher nicht den Versicherungsschutz fallen lassen weil du vllt. mal jemanden drauf gefahren bist.... Außerdem muss ich Stoppi recht geben als er in einem älteren Beitrag schon mal meinte da ja niemand zum verbau gezwungen wird

                        Kommentar


                          Thema Eintragung: Diese ist unmöglich auf Grund der Vorschrift FMVSS118 und EG-Richtlinie 74/60/EEC. Einige Auszüge:

                          *Erkennungsbereich: 4 mm bis 200 mm
                          *Maximale Klemmkraft = 100N
                          *Richtungsumkehr bei Einklemmen
                          *Tests mit Gegenständen mit definiertem Ablenkverhältnis: 5N/mm bis 20N/mm

                          Diese schreibt für eine Genehmigung automatisch-beweglich-schließender Teile am Auto wie Dach und Fenster einige Sicherheitparameter vor. Der Dachlauf am CC ist formell manuell, daher muss keine drucksensitive Sicherheitstechnik verbaut werden. Das Modul automatisiert den Dachlauf. Jetzt wäre per Gesetz ein drucksensitiver Sicherheitsmechanismus nötig, den es nicht gibt.

                          Um den Versicherungsschutz zu verlieren muss per Gutachten nachgewiesen werden, das das Bauteil die Funktion des Fahrzeugs in diesem Fall gestört hat. Die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt zwar formell, jedoch darf der Versicherungsschutz nicht mit erlöschen, da nicht die Betriebserlaubnis sondern das Fahrzeug als Sache versichert ist.

                          Genauso wenig erlischt der Versicherungsschutz bei Unfall durch Blendung mit einem illegallen Xenon-HID-Kit. Man kann lediglich in Regress genommen werden, wahrscheinlich zu 100%. Die Versicherung besteht aber in jedem Fall. Nur hat der Versicherte die Pflicht die Versicherung über solche Umrüstungen zu informieren. Tut er dies kann die Versicherung kündigen.

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                            Danke ***** für die kurze techn. Erklärung; ist verständlich und doch unverständlich (die Regelung!).

                            Ok, dann doch ein kleiner Exkurs zur Versicherung (ich weiss Stoppi was Du denkst, aber passt vielleicht doch ausnahmsweise in diesem Zusammenhang):

                            § 6 PflichtVersG
                            (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das
                            Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                            (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
                            (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

                            Ergänzend hierzu auszugsweise
                            § 3 PflichtVersG:
                            Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach...

                            Ergo:
                            1.
                            Straftat wegen fehlender Versicherung gem § 6(1)
                            da
                            2.
                            Keine Versicherung, weil keine Leistungspflicht
                            da
                            3.
                            Keine Leistungspflicht, weil Fahrzeug nicht der Bau- und Betriebsvorschriften usw usw...
                            und
                            4.Die Regresspflicht bleibt hiervon völlig unberührt (Privatrecht nach BGB)


                            Wem das auffallen soll? Ihr kennt ja die Geschichte mit dem Pferd und der Apotheke. Ich wüsste übrigens nicht wie man ein Dachmodul fahrlässig einbauen/betreiben könnte. Kürzer konnte ich es nicht schreiben, sorry!
                            Zuletzt geändert von seadevil; 10.06.2010, 19:28.
                            Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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                              Zitat von seadevil Beitrag anzeigen
                              ..
                              Zur Verdeutlichung:
                              Ich will kein illegales Teil im Fahrzeug..
                              Ich wusste gar nicht, dass es hier einen Einbau- bzw. Kaufzwang gibt!?
                              Ist vollkomen in Ordnung, wenn Du das so für Dich entschieden hast, aber eigentlich ist dieser Thread ja dann nicht so interessant für Dich!?

                              Alles andere ist jedem und längst bekannt, OT und passt in einen BE- bzw. TÜV-Thread.

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                                Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
                                Ist vollkomen in Ordnung, wenn Du das so für Dich entschieden hast, aber eigentlich ist dieser Thread ja dann nicht so interessant für Dich!?
                                Doch, weil die serienmäßige Schaltung nicht gut ist (bis 25-30 Km/h wäre doch auch noch ok) und ich die Hoffnung hatte, dass das ganze auch legal geht. Aber das kann ich wohl vergessen.
                                Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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