auch mein beileid...nur leider muss ich zwecks der haftpflicht noch ne weitere schlechte nachricht hinterherschieben :boese: ...es bringt dir nämlich nichts, wenn er eine privathaftpflicht hat, da diese bei vorsatz (was ja wohl anzunehmen ist), dem versicherungsnehmer keine deckung gewährt und deshalb auch nicht zahlen wird. wenn du ne rechtsschutz hast würde ich auch gleich den anwalt beauftragen, das dieser dem verursacher erst mal ein schreiben mit kostenvoranschlag, zahlungsfrist und androhendem mahnbescheid sendet.
cu
cu
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