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Will mein Händler mich für Dumm verkaufen?

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    #16
    @Sirius

    Wieso "wenn" und "dann"?

    Wenn dein Händler sich auf den schriftlichen Vertrag berufen sollte (135PS Modell), dann berufst du dich auf den Kaufpreis - aus die Maus. Dein süffisantes Lächeln würde ich dann gern sehen ... :teufel:


    MlG

    Kellerkind
    Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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      #17
      @sirius

      Deine jetzige Einstellung zu dieser Sache ist sicher die richtige. Hauptsache du hast dieses traumhafte Auto bei Sonnenschein und kannst dich deines Lebens freuen.

      @Kellerkind

      Wegen dem süffisanten Lächelns wäre ein Foto nett..... :biggrin:
      würde ich auch gern sehen. Man muss halt nur die härte haben es so durchzuziehen.

      LG TheCure
      Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen und trotzdem zu uns halten. (M. v. Ebner-Eschenbach)

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        #18
        @ Sirius
        Bezgl Organummer: Sollte die 10395 sein (Mo 25 April 2005)

        bekommt man [c=red]HIER[/c] raus!

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          #19
          @TheCure

          Das sehe ich mittlerweile auch wieder so. War halt gestern ein wenig enttäuscht. Da wartet man schon knapp 12 Wochen und bekommt dann halt einen kleinen Schock wenn der erste Blick auf das vermeintlich für mich bestimmte Auto so ausfällt.

          @Kellerkind

          Wenn es doch Streit geben sollte dann werde ich mich natürlich auf meinen Vertrag berufen und da steht halt RT3 Farbnavi mit CD-Wechsler und JBL-Soundsystem für 2.400 € drin! Fertig! :i_baeh:

          @gobo206

          Danke für den Link! Aber ich glaube aus der Nummer die ich (vorne links in der Frontscheibe) abgeschrieben habe kann ich die ORGA-Nummer nicht entnehmen oder?

          LG

          Sirius

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            #20
            @gogo206

            wo finde ich die organummer beim 307cc ???

            @sirus

            hallo habe meinen dicken nun seit 29.03.05 und konnte noch nicht ein einziges Problem erkennen und bin seither 2200km gefahren, also lass dich nicht unterkriegen und freue dich auf den wagen

            ps habe beim abladen meines autos zugesehen den ich arbeite genau einen hof weiter wie der pug händler ist, bei mir ging alles glatt, bis auf das der Spediteur gleich mal die Alarmanlage ausgelöst hat war alles ok, und ich konnte den wagen noch am selben abend abholen :biggrin:

            wünsche dir alles gute sobald der wagen dir gehört.

            schöne pfingsten
            Wer sp?ter bremst ist l?nger schnell!

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              #21
              @307cc-cruiser

              Machst du die Fahrertür weeeeiiiit auf und guckst den Aufkleber am Scharnier an, da findest du u.a. die ORGA-Nummer.


              MlG

              Kellerkind
              Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                #22
                Wie Kellerkind schon sagt!
                Auf der B-Säule Fahrerseite ist ein Aufkleber, wo der Reifendruck, der Farbcode und eben auch die ORGA-Nummer draufsteht!
                Diese ist 7 stellig! Man benötigt aber nur die ersten 5, die letzten beiden stehen für den Produktionsort!
                Näheres dazu HIER

                @sirius
                Ne, was Du aufgeschrieben hast, ist die Fahrgestell Nummer!

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                  #23
                  Hallo zusammen,

                  ich komme gerade von meinem PUG-Händler.
                  Es ist alles im grünen Bereich! :biggrin: Das Auto welches ich am letzten Freitag gesehen habe war doch nicht meins! Heute habe ich meinen „Dicken“ auf dem Außengelände des Händlers in Augenschein nehmen können. Wie man mir mündlich zugesichert hatte bekomme ich das „neue“ Modell Tendance 140. Alle von mir bestellten Extras sind auch bereits „an Board“ und es muss nichts nachträglich Eingebaut werden.

                  Naja, jetzt heißt es nur noch Warten bis endlich der Fahrzeugbrief eintrifft damit ich mein neues Spielzeug in Empfang nehmen kann.

                  Nach ein bisschen Aufregung am Freitag möchte ich für meinen Teil diesen Thread damit jetzt abschließen.

                  Ciao …

                  Sirius

                  Kommentar


                    #24
                    Hallo!

                    Ich habe mir auch gerade einen 307 per Internet bestellt, allerdings bewußt ein 135er Lagerfahrzeug, da es mir auf die paar PS nicht ankommt, und ich mein Teil möglichst sofort haben wollte. Ups, dass sich noch andere Sachen geändert haben, wie eine Zweizonen Klima, dass habe ich gar nicht gewußt.

                    Zu dem Problem 135er vs. 140 kann ich was beitragen: Es gibt meines Wissens ein recht aktuelles Gerichtsurteil, welches eindeutig besagt, dass ein Fahrzeug, welches zum Lieferzeitpunkt nicht dem aktuellen Modellbestand entspricht, KEIN NEUWAGEN mehr ist.
                    Ich bin fast sicher, dass man zu einer Abnahme nicht gezwungen werden kann.
                    Ich in meinem Fall habe mich ja bewußt für das ältere Modell entschieden, deswegen zahle ich ja für meinen 307 Tendance Automatik Leder auch nur 22.700 EUR :-)) (+ Überf.) . Ist angesichts der Tatsache, dass ich diesen "Sommer" (naja) das Fahrzeug auch noch nutzen kann und bei dem Preis im Vergleich zu aktuellen Gebrauchtangeboten ein Schnäppchen.

                    Den Punkt mit dem nachträglichen Einbau von Park-Distance, etc. würde ich mal nicht so eng sehen, da sehe ich keinen potentiellen Nachteil drin. Bei der Klima, wenns wirklich die alte ist, würde ich halt versuchen, durch Drohung mit Rechtsanwalt ein paar Euro Nachlaß rauszuholen- ein Tip:

                    Einfacher geht so etwas durch kostenlose Extras wie verbilligtes GarantiePlus (5J. !!) Paket, Navi, andere Alufelgen, Winterreifen, Windschott oder was Du sonst gebrauchen kannst.

                    Gruß, Philip
                    Zuletzt geändert von ; 23.05.2005, 21:08.

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                      #25
                      das mit dem neuwagen stimmt so nicht ganz...der wagen dasrf nur nicht mehr als fabrikneu verkauft werden...

                      deine aussage würde ja bedeuten, dass alle, die sich ihren wagen vor kurzem bestellt haben, gebrauchtwagen bekommen würden ich glaub nich, dass das so ohne weiteres gehen würde...

                      und auch solche sahcen mit nachträglich einbauen haben so ihre tücken...solch ein einbau geht meist in der werkstatt auch nicht ohne "probleme"...was ich sagen will, je mehr hände an deinem wagen dran waren, desto mehr sachen können auch kaputt gehen...nicht umsonst musste pug dreimal meinen wagen zum teil neulackieren...ich wollte nur sahcen auf garantie reparieren lassen, und immer waren neue schmarren drin...bis hin zu einem kaputten rücklicht...

                      und der angearschte (sry für die ausdrucksweise) bist du, wenn du es nicht sofort siehst...denn normalerweise geht man davon doch nicht aus, dass man das auto zum teil wieder "kaputt" wieder bekommt...damals haben sie es geschafft, meine frontschürze zu lackieren udn gleich daneben (ca. 10 cm) eine neue, noch größere schmarre zu hinterlassen...
                      sie wollten es auch nicht einsehen, das dann nochmal zu lackieren, da ja ihre mitarbeiter mehr als einmal sich überzeugt haben, dass der wagen in ordnung ist...nur dass sie dabei dann ein offensichtlich gerissenes luftleitblech übersehen haben, hat sie sehr schnell zur vernunft gebracht...

                      mfg

                      icke

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                        #26
                        Also ich bin da nicht so sicher. Mit Gebrauchtwagen hat das nichts zu tun. Aber wer ein aktuelles Modell bestellt, hat ein fabrikneues Modell bestellt und wenn er dann das Ausläufermodell bekommt, macht er einen realen Wertverlust. Im Regelfall versucht ja der Hersteller wie auch Peugeot hier, dies zu vermeiden mit Lieferfristen, die sich bis zu über 3 Monate hingezogen haben.
                        Das ist ja auch nicht so schwer: "Stelle Dein aktuelles Modell erst dann inkl. Kataloge etc. um, wenn Du das letzte alte Modell bereits ausgeliefert hast."
                        Die anderen in der Übergangszeit kriegen dann schon die neuen Modelle, auch wenn sie die alten bestellt haben, in der Regel wohl ohne Widerspruch.

                        Phil

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                          #27
                          @Phil

                          Icke hat Recht, das Urteil was du meinst ist das Urteil des OLG Köln. Guckst du H I E R


                          MlG

                          Kellerkind
                          Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

                          Kommentar


                            #28
                            Wann ist es noch ein Neuwagen

                            Hier den kompletten Text dazu und bitte gut lesen !

                            22 U 180/04
                            27 O 78/04 LG Köln

                            OBERLANDESGERICHT KÖLN
                            BESCHLUSS
                            In dem Rechtsstreit

                            pp.

                            hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Müller und der Richter am Oberlandesgericht Heidemann und Dr. Törl am 18. Januar 2005

                            einstimmig beschlossen:

                            Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Oktober 2004 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 78/04 – wird zurückgewiesen.


                            Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
                            Gründe:

                            Der Kläger erwarb von der Beklagten im Juni 2002 einen PKW der Marke „T“. Das Fahrzeug stammte aus einer Modellreihe, die bis zum 10. Februar 2002 produziert worden war. Es hatte einen 22 Liter großen Tank. Die nachfolgende Modellreihe, die ab dem 11.2.2002 produziert wurde, wies einen auf rund 33 Liter vergrößerten Tank auf. Das Landgericht hat die Beklagte – nach einer Beweisaufnahme über die zwischen den Parteien streitige Frage, ob der Kläger auf die Änderung der Tankgröße hingewiesen worden ist – zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des PKW verurteilt.

                            Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten war durch Beschluss gemäß § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs.2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und die Sache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordern (§ 522 Abs.2 Satz 1 Nr.2,3 ZPO).

                            Der Kläger kann von der Beklagten gemäß §§ 434, 437, 440, 323 BGB n.F. die Rückabwicklung des Kaufvertrages und damit Zahlung von 18.326,15 € Zug-um-Zug gegen Rückgabe des gekauften PKW T verlangen, da das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit eines Neufahrzeugs hatte und damit ein Sachmangel im Sinne des § 434 Abs.1 Satz 1 BGB n.F. vorlag. Auf den im Juni 2002 geschlossenen Kaufvertrag ist das seit 1.1.2002 geltende Gewährleistungsrecht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I 2001, S. 3138) anzuwenden.

                            Das Fahrzeug ist nach dem Vertrag als Neuwagen an den Kläger verkauft worden. Dies ergibt sich daraus, dass die Beklagte in dem Kaufvertragsformular die „Gewährleistung für Neuwagen“ übernommen hat und der Vertrag keinerlei Einschränkungen der Neuwageneigenschaft des verkauften Fahrzeugs, z.B. dass es sich um ein Vorführfahrzeug handele, enthält. Dass das Fahrzeug in einem Ausstellungsraum stand, ändert an der Neuwageneigenschaft nichts.
                            Im Verkauf eines Fahrzeugs als „Neuwagen“ durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug „fabrikneu“ ist (BGH NJW 2000, 2018, zuletzt bestätigt durch Urteil des BGH vom 12.01.2005 – VIII ZR 109/04), wobei in der „Zusicherung“ nach früherem Gewährleistungsrecht (§ 459 Abs.2 BGB a.F.) jedenfalls eine „vereinbarte Beschaffenheit“ nach neuem Recht (§ 434 Abs.1 Satz 1 BGB n.F.) liegt (Palandt/Putzo, BGB, 64. Aufl., § 434, Rdn. 16). Fabrikneu ist ein Fahrzeug aber nur dann, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut worden ist (BGH NJW 2000, 2018; NJW 2003, 2824; NJW 2004, 160). Unverändert bedeutet, dass es keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist (BGH NJW 2000, 2018). In diesem Sinne war das vom Kläger erworbene Fahrzeug nicht „unverändert“, weil die T Fahrzeuge der im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages aktuellen Serie – und sei es auch im Rahmen einer „Modellpflege“ - einen um 50 % größeren Tank aufwiesen. Da die Fahrzeuge mit dem größeren Tank eine deutlich größere Reichweite haben, handelt es sich dabei um eine für den praktischen Gebrauch des Fahrzeugs wesentliche Veränderung, die dazu führt, dass das verkaufte Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen bezeichnet werden kann und die fehlende Tankvergrößerung dem Käufer hätte offenbart werden müssen.

                            Die Beweiswürdigung des Landgerichts, dass eine solche Offenbarung nicht bewiesen ist, ist nicht zu beanstanden. Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom 14.12. 2004 Bezug, durch den die Beklagte – mit Gelegenheit zur Stellungnahme - auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hingewiesen worden ist. Die Ausführungen im Schriftsatz vom 7. Januar 2005 geben weder bezüglich der Neuwageneigenschaft des verkauften Fahrzeugs noch hinsichtlich der Beweiswürdigung des Landgerichts zu einer abweichenden Beurteilung der Sache Anlass.

                            Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

                            So schaut´s aus.

                            Gruss Achim

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