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Reifengröße 16 vs. 17

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    Reifengröße 16 vs. 17

    Hallo Leute,

    ich habe eine totale Newbie-Frage:

    Im Schein des 307CC ist als Reifengröße 205/55R16(91 V) eingetragen, also wenn ich das richtige verstehe Reifen mit 16 Zoll Durchmesser.

    Nun sind aber (werkseitig, habe ich als Sonderzubehör bestellt) 205/50/ZR17/93W-Reifen drauf.

    Kann ich jetzt 16 Zoll-Winterreifen auf das Fahrzeug machen ? Wenn ich mir das richtig vorstelle rollen die pro Radumdrehung weniger Weg als die 17 Zoll-Reifen und dann müsste der Tachostand ja auf Dauer nicht mehr stimmen. Woher "weiß "der überhaupt, dass ich 17er drauf habe, lt. Fahrzeugschein müssten ja 16er drauf :confused:

    Ich bin verwirrt. Könnte mir das jemand erklären?

    #2
    Also wenn du 16er hast dann sind das 205/55 statt 205/50 dann, somit macht des zwecks Tacho nichts aus.

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      #3
      Für was stehen denn "205" und "50" bzw. "55" jeweils?

      Edit: Hab's selber rausgefunden, danke. Für alle, die es auch noch nicht wissen: http://www.reifen-breitwieser.de/FAQ...q.html#Loadind
      Zuletzt geändert von ; 15.11.2006, 16:27.

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        #4
        205 ist die Breite und die 55 bzw. 50 ist Prozentual die Höhe von der Breite.

        Michael
        Travel-Cycle

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          #5
          Da habe ich auch mal ne Frage dazu.

          War ganz schön verblüfft als ich Winterreifen gekauft habe, das in meinem Fahrzeugschein V (<240 km/h) Reifen eingetragen sind. Mein Wagen fährt doch "nur" 208 km/h und da sollten es doch die H Reifen ( < 210 km/h) doch auch tun.

          Wozu dann die V Reifen?

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            #6
            Hallo,

            habe 17" Felgen drauf und rüste jetzt um auf Winter.
            Mir ist folgendes gesagt worden:

            Würde ich jetzt 16" Felgen mit Winterbereifung montieren lassen, dann bräuchte ich eine TÜV Abnahme dafür!
            Lasse ich 17" Flegen mit Winterreifen montieren, geht es ohne TÜV Abnahme.

            Habe dreimal nach gefragt, ob das stimmt, und scheint wohl so zu sein!

            Lasse jetzt 17" Winter aufziehen. Investiere das geld lieber in neue Felgen!!!

            Gruss Christoph

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              #7
              Zuletzt geändert von Stoppi; 17.11.2006, 09:36.

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                #8
                Zitat von Cbrockert Beitrag anzeigen
                Hallo,

                habe 17" Felgen drauf und rüste jetzt um auf Winter.
                Mir ist folgendes gesagt worden:

                Würde ich jetzt 16" Felgen mit Winterbereifung montieren lassen, dann bräuchte ich eine TÜV Abnahme dafür!
                Lasse ich 17" Flegen mit Winterreifen montieren, geht es ohne TÜV Abnahme.

                Habe dreimal nach gefragt, ob das stimmt, und scheint wohl so zu sein!

                Lasse jetzt 17" Winter aufziehen. Investiere das geld lieber in neue Felgen!!!

                Gruss Christoph
                Es gibt Felgen, die haben ein TÜV-Gutachten für den Wagen. Eventuell mal danach fragen?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von illopel Beitrag anzeigen
                  Es gibt Felgen, die haben ein TÜV-Gutachten für den Wagen. Eventuell mal danach fragen?
                  Und dann muß diese Rad/Reifenkombination anhand des TÜV-Teilegutachtens nach §19.3 StvZo abgenommen werden.....

                  und das steht oben

                  Entweder montieren was im Schein steht (Zollgrösse Felge und ET sowie Reifenbreite und Höhe müssen identisch sein)
                  oder neu und beim TÜV abnehmen lassen.

                  Kommentar


                    #10
                    hier gibts einen rechner wo man radumfänge vergleichen kann


                    http://www.reifenrechner.php

                    soviel ich weis darf die abweichung 2% betragen
                    Zuletzt geändert von RCC1; 17.11.2006, 06:36.
                    lg Reinald

                    RCZ R 1.6 THP 270

                    WWW.RCC1.at

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                      Und dann muß diese Rad/Reifenkombination anhand des TÜV-Teilegutachtens nach §19.3 StvZo abgenommen werden.....

                      und das steht oben

                      Entweder montieren was im Schein steht (Zollgrösse Felge und ET sowie Reifenbreite und Höhe müssen identisch sein)
                      oder neu und beim TÜV abnehmen lassen.
                      Kein Ahnung, was du mir mit dem Smiley sagen willst, aber:
                      Wenn ich eine ABE des Felgenherstellers für eine Rad/Reifenkompination besitze muss ich damit nicht zum TÜV und das eintragen lassen, richtig? Das habe ich hier noch nicht gelesen.

                      Kommentar


                        #12
                        Zuletzt geändert von Stoppi; 17.11.2006, 09:35.

                        Kommentar


                          #13
                          Ok, dann war es ein Begriffsproblem. Ich meinte die "ABE zum Gutachten", ich hoffe so heißt es im Amtdeutsch richtig. Und wenn diese vom Hersteller bereitgestellt wird braucht man keine extra Tüv-Abnahme.

                          Kommentar


                            #14
                            Zuletzt geändert von Stoppi; 17.11.2006, 09:35.

                            Kommentar


                              #15
                              Doch, denn eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ist nur gültig, wenn die Dimension der Rad/Reifen-Kombination bereits in den Papieren des Fzg eingetragen sind (dort aber Zbsp steht "nur Contiwintercontact", denn diese Reifenbindung gibt es nicht mehr).
                              Eine klassiche ABE fürs Handschuhfach gibts nicht bei Rädern, welche von der Werkseintragung abweichen.

                              Für alles nicht im Schein stehende gilt:
                              Rad-/Reifen-Kombination

                              Die neue Rad/Reifen-Kombinationen– ob beim Reifenhandel gekauft oder im Internet ersteigert –für sie ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Mit der Anbaubescheinigung bzw. der Eintragung in die Fahrzeugpapiere erhalten Sie den Nachweis dafür, dass die verbauten Teile ordnungsgemäß angebaut sind und die Betriebserlaubnis nicht erlischt.

                              Für eine Änderungsabnahme müssen folgende Dokumente vorliegen:

                              * Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)

                              oder

                              * Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes


                              In dem Teilegutachten muss das entsprechende Fahrzeug explizit aufgeführt sein. Unter anderem bezieht sich die Anbauprüfung dann auf jedem Fall auf die Punkte:

                              * ausreichenden Radabdeckung
                              * ausreichende Freigängigkeit
                              * Trag- und Geschwindigkeitsindex entsprechend der Eintragung in den Fahrzeugpapieren oder höherwertig.


                              Das gilt es zu beachten:
                              Maßgeblich ist der Radumfang, der immer annähernd gleich ist. Sollte der neue Radumfang zu große Differenzen aufweisen, sind die zulässigen Toleranzen der Geschwindigkeitsanzeige evtl. über- oder unterschritten. Die Wirkung der Bremse ist auf Grund der geänderten Hebelarme erneut zu prüfen.
                              Quelle:
                              http://www.de.tuv.com/de/produkte_un...inationen.html

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