Zitat von XBOX360
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
so könnte zukünftig ein Abbes Kit aussehen...
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X
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XBOX360
Stoppi da hast du recht, sieht aus wie gewollt aber nicht gekonnt ...
Werde mir überlegen wie ich die wegbekomme
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Commerzpunk
Zitat von AndyV6Und wie ich wo anders schon mal geschrieben habe. Nummernschild zu tief (30cm von Fahrbahnoberfläche bis Nummernschildanfang) ansonsten kein TÜV
War letztens erst ein Beitrag am Wochenende, wo die Polizei getunte Auto`s unter die Lupe genomen hatten. Unteranderem wurde bei einigen der Nummernschildabstand zur Strasse gemessen. Alle unter 30cm gemessenen haben einen Vostellungsthermin bei der Polizei erhalten.Zitat von CommerzpunkHm, ich wage mich kaum, dem zu widersprechen.
Aber unsere 3 neuen CCs sind allesamt ganz normale Serienfahrzeuge und haben auch TÜV bekommen.
Trotzdem habe ich gerade nachgemessen: Von der Fahrbahnoberfläche bis zum unteren Rand der Nummernschildhalterung genau 19 cm.
Muss ich jetzt ins Gefängnis?
Und ich finde die neue gefaceliftete Front ja sowas von schön. Hach bin ich froh! :cool:
HA
Gibts da mittlerweile mal Nachforschungen / Ideen?
Nicht dass ich die ganze Zeit mit nem illegalen CC herumfahre.
HA
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flixbix
Zitat von CommerzpunkGibts da mittlerweile mal Nachforschungen / Ideen?
Nicht dass ich die ganze Zeit mit nem illegalen CC herumfahre.
HA
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein
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Commerzpunk
Boah, also 20 cm vorne?
Ohne Quatsch, das ist haarscharf
Also wenn das Nummernschild "an sich" gemeint ist, dann sind es nach gerade erfolgter Messung an 2 CCs ca. 205 mm. Puh! :o
Der Nummerschild-Träger, also dieser Plastikrahmen, geht noch gut 2 cm. weiter runter, also werden die 200 mm dann deutlich unterschritten. (190 mm macht 10 mm Unterschreitung, also anders gesagt 5%.)
Also Kennzeichen an sich ist OK. Incl. Halterung nicht.
Naja, ich fahr so weiter.
HA (scheiß Nebel)
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Zitat von CommerzpunkBoah, also 20 cm vorne?
Ohne Quatsch, das ist haarscharf
Also wenn das Nummernschild "an sich" gemeint ist, dann sind es nach gerade erfolgter Messung an 2 CCs ca. 205 mm. Puh! :o
Der Nummerschild-Träger, also dieser Plastikrahmen, geht noch gut 2 cm. weiter runter, also werden die 200 mm dann deutlich unterschritten. (190 mm macht 10 mm Unterschreitung, also anders gesagt 5%.)
Also Kennzeichen an sich ist OK. Incl. Halterung nicht.
Naja, ich fahr so weiter.
Aber ich denke, daß Deine Höhe ok ist (muß interessehalber auch bei mir mal gelegentlich nachmessen, hab ja noch den "alten" Dicken ), denn unter Kennzeichen ist imho nur das Blechschild zu verstehen.
Denn es geht dem Gesetzgeber da sicherlich vorrangig um die Ablesbarkeit der Schilder, die bei zu tiefer Anbringung durch Schmutz oder Beschädigung beeinträchtigt werden könnte. Deswegen ist die Höhe des Plastikrahmens des Nummernschildhalters wohl irrelevant (sofern er die Bodenfreiheit nicht verringert und dadurch leichter beschädigt werden könnte).
Grüße
HA (scheiß Nebel)So sehr man auch trödelt; es wird nicht früher! (Prof. Harald Lesch, Astrophysiker)
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