Beinahe "Nur für Spassvögel" ?
http://taz.de/Dieselfahrverbot-persoenlich-betrachtet
Er fährt mit einem 86er Benziner (ohne Oldtimer-Zulassung) durch Berlin´s Umweltzone spazieren. Umwelt-Plakette? Fehlanzeige - außer Knöllchen für (bewußtes) Falschparken bekommt er nicht ...
Hier noch in Ergänzung der orig. Wortlaut des Bundesverwaltungsgerichtes an die "Kläger" Stuttgart und Düsseldorf:
http://bverwg.de/pm/2018
BVerwG 7 C 26.16 - Urteil vom 27. Februar 2018
http://taz.de/Dieselfahrverbot-persoenlich-betrachtet
Er fährt mit einem 86er Benziner (ohne Oldtimer-Zulassung) durch Berlin´s Umweltzone spazieren. Umwelt-Plakette? Fehlanzeige - außer Knöllchen für (bewußtes) Falschparken bekommt er nicht ...
Hier noch in Ergänzung der orig. Wortlaut des Bundesverwaltungsgerichtes an die "Kläger" Stuttgart und Düsseldorf:
http://bverwg.de/pm/2018
BVerwG 7 C 26.16 - Urteil vom 27. Februar 2018
Bei Erlass dieser Maßnahme wird jedoch - wie bei allen in einen Luftreinhalteplan aufgenommenen Maßnahmen - sicherzustellen sein, dass der auch im Unionsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Insoweit ist hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betrifft, zu prüfen.
Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.
Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.
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