Sorry, da ist wohl eine Zeile verrutscht. Richtig sollte das heißen:
Ein Bekannter fuhr durch die Innenstadt im Stop and Go (also kaum mehr als Schrittgeschwindigkeit) als ihm von rechts (Bürgersteig) eine ältere Dame in den Wagen lief. Auftreffpunkt war die rechte hintere Tür einer 5er Limusine.
Der Bekannte hatte den Staatsanwalt am Hals (Körperverletzung) und im Ausgang des Verfahrens eine Mitschuld aufgrund der Gefährdungshaftung.
Vorteil hier für den Staat: Es war jemand gefunden, der für die Kosten, die die Dame verursacht hat, aufkommt.
----hier musste der Satz weg------
Wäre die Dame in das Fahrad eines Harz4-Empfängers gelaufen, so wäre das Verfahren gegen den Radfahrer mit sicherheit wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt worden, da dort für den Staat nichts zu holen wäre.
-----und da hin-----
Und dass, obwohl auch hier der Radfahrer eindeutig der stärkere Verkehrsteilnehmer wäre.
----------
Ach ja, was der Staat sich holt ist doch klar:
Ein Fußgänger ist üblicherweise nicht versichert. Wenn also der Autofahrer schuldfrei ist, dann muss die gesetzliche Krankenversicherung die Genesung des Fußgängers übernehmen. Wird jedoch der Autofhrer zu einer Mitschuld verurteilt, so können diese Kosten dem Sozialversicherungsträger (hier Krankenkasse) erspart bleiben.
Ein Bekannter fuhr durch die Innenstadt im Stop and Go (also kaum mehr als Schrittgeschwindigkeit) als ihm von rechts (Bürgersteig) eine ältere Dame in den Wagen lief. Auftreffpunkt war die rechte hintere Tür einer 5er Limusine.
Der Bekannte hatte den Staatsanwalt am Hals (Körperverletzung) und im Ausgang des Verfahrens eine Mitschuld aufgrund der Gefährdungshaftung.
Vorteil hier für den Staat: Es war jemand gefunden, der für die Kosten, die die Dame verursacht hat, aufkommt.
----hier musste der Satz weg------
Wäre die Dame in das Fahrad eines Harz4-Empfängers gelaufen, so wäre das Verfahren gegen den Radfahrer mit sicherheit wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt worden, da dort für den Staat nichts zu holen wäre.
-----und da hin-----
Und dass, obwohl auch hier der Radfahrer eindeutig der stärkere Verkehrsteilnehmer wäre.
----------
Ach ja, was der Staat sich holt ist doch klar:
Ein Fußgänger ist üblicherweise nicht versichert. Wenn also der Autofahrer schuldfrei ist, dann muss die gesetzliche Krankenversicherung die Genesung des Fußgängers übernehmen. Wird jedoch der Autofhrer zu einer Mitschuld verurteilt, so können diese Kosten dem Sozialversicherungsträger (hier Krankenkasse) erspart bleiben.
Kommentar