Der neue Bußgeldkatalog
Nachdem im April 2020 die StVO-Novelle aufgrund eines Formfehlers für verfassungswidrig erklärt wurde, haben Bund und Länder nun endlich einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. So dürfen sich Raser, Falschparker und Rowdys künftig auf deutlich höhere Bußgelder einstellen.
Es ist damit zu rechnen, dass der neue Bußgeldkatalog Mitte bis Ende November 2021 in Kraft tritt.
neuer Bußgeldkatalog kommt vorraussichtlich im November
Geschwindigkeitsüberschreitungen, besonders im innerstädtischen Bereich, das Parken auf Fuß- und Radwegen und auch die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit von LKWs beim Rechtsabbiegen werden deutlich stärker als bisher sanktioniert.
Verkehrswidriges Parken und Halten wird deutlich teurer
Widerrechtliches Parken oder auch Halten wird insgesamt teurer werden. Im Extremfall drohten bis zu 100 EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Deutlich strengere Regeln für Rettungsgassen-Rowdys
Schutz von Fahrradfahrer
Wer Fahrräder überholt, muss innerorts obligatorisch 1,5 m Abstand halten, außerorts 2 m.
Außerdem wurde ein spezielles Überholverbotsschild eingeführt, nach dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder, Motorräder) für mehrstufige Kraftfahrzeuge (PKW, Lkw) verboten ist.
Daneben gibt es für Fahrradfahrer einen eigenen grünen Rechtsabbiegerpfeil , der Fahrradfahrern das Rechtsabbiegen bei roter Ampel erlaubt.
Neben Fahrradstraßen existieren neue Fahrradzonen, in denen maximal Tempo 30 erlaubt ist und in denen Fahrradfahrer weder gefährdet noch behindert werden dürfen.
Aber auch Fahrradfahrer werden künftig härter angefasst. Unerlaubtes Fahren auf dem Bürgersteig kostet künftig 55 statt bisher 10 Euro, mit Gefährdung 80 Euro.
Abbieger sollen zu mehr Rücksicht gezwungen werden
Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese dadurch gefährden, zahlen künftig ein Bußgeld von 140 EUR statt bisher 70 EUR, dazu ein Punkt in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot on top. Radfahrern droht in diesen Fällen ein Bußgeld von 70 EUR und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Lkw über 3,5 t dürfen mit Geltung der Reform innerorts beim Rechtsabbiegen zum Schutz von im toten Winkel befindlichen Fahrradfahrern nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Nachdem im April 2020 die StVO-Novelle aufgrund eines Formfehlers für verfassungswidrig erklärt wurde, haben Bund und Länder nun endlich einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. So dürfen sich Raser, Falschparker und Rowdys künftig auf deutlich höhere Bußgelder einstellen.
Es ist damit zu rechnen, dass der neue Bußgeldkatalog Mitte bis Ende November 2021 in Kraft tritt.
neuer Bußgeldkatalog kommt vorraussichtlich im November
Geschwindigkeitsüberschreitungen, besonders im innerstädtischen Bereich, das Parken auf Fuß- und Radwegen und auch die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit von LKWs beim Rechtsabbiegen werden deutlich stärker als bisher sanktioniert.
Verkehrswidriges Parken und Halten wird deutlich teurer
Widerrechtliches Parken oder auch Halten wird insgesamt teurer werden. Im Extremfall drohten bis zu 100 EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- Falschparken
- Parken in der Feuerwehrzufahrt
- Halten in zweiter Reihe
- Parken auf Geh- und Radwegen
- Widerrechtliche Parken auf reservierten Parkplätzen
- Neuer Tatbestand: Zuparken eines Ladeplatzes für E-Fahrzeuge
- „Auto-Posing“
Deutlich strengere Regeln für Rettungsgassen-Rowdys
- Wer keine Rettungsgasse bildet bzw. deren Bildung behindert, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 EUR zusätzlich 1-2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot on top,
- und zwar auch dann, wenn die Behinderung keine konkrete Gefahr für Dritte hervorgerufen hat.
- Wer die Rettungsgasse widerrechtlich nutzt, um schneller voran zu kommen oder sich an ein Einsatzfahrzeug „dranhängt“, zahlt mindestens 240 EUR , erhält zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Schutz von Fahrradfahrer
Wer Fahrräder überholt, muss innerorts obligatorisch 1,5 m Abstand halten, außerorts 2 m.
Außerdem wurde ein spezielles Überholverbotsschild eingeführt, nach dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder, Motorräder) für mehrstufige Kraftfahrzeuge (PKW, Lkw) verboten ist.
Daneben gibt es für Fahrradfahrer einen eigenen grünen Rechtsabbiegerpfeil , der Fahrradfahrern das Rechtsabbiegen bei roter Ampel erlaubt.
Neben Fahrradstraßen existieren neue Fahrradzonen, in denen maximal Tempo 30 erlaubt ist und in denen Fahrradfahrer weder gefährdet noch behindert werden dürfen.
Aber auch Fahrradfahrer werden künftig härter angefasst. Unerlaubtes Fahren auf dem Bürgersteig kostet künftig 55 statt bisher 10 Euro, mit Gefährdung 80 Euro.
Abbieger sollen zu mehr Rücksicht gezwungen werden
Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese dadurch gefährden, zahlen künftig ein Bußgeld von 140 EUR statt bisher 70 EUR, dazu ein Punkt in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot on top. Radfahrern droht in diesen Fällen ein Bußgeld von 70 EUR und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Lkw über 3,5 t dürfen mit Geltung der Reform innerorts beim Rechtsabbiegen zum Schutz von im toten Winkel befindlichen Fahrradfahrern nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
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