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Neuer Bußgeldkatalog 2021/22

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    Neuer Bußgeldkatalog 2021/22

    Der neue Bußgeldkatalog

    Nachdem im April 2020 die StVO-Novelle aufgrund eines Formfehlers für verfassungswidrig erklärt wurde, haben Bund und Länder nun endlich einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. So dürfen sich Raser, Falschparker und Rowdys künftig auf deutlich höhere Bußgelder einstellen.
    Es ist damit zu rechnen, dass der neue Bußgeldkatalog Mitte bis Ende November 2021 in Kraft tritt.

    neuer Bußgeldkatalog kommt vorraussichtlich im November

    Geschwindigkeitsüberschreitungen, besonders im innerstädtischen Bereich, das Parken auf Fuß- und Radwegen und auch die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit von LKWs beim Rechtsabbiegen werden deutlich stärker als bisher sanktioniert.





    Verkehrswidriges Parken und Halten wird deutlich teurer

    Widerrechtliches Parken oder auch Halten wird insgesamt teurer werden. Im Extremfall drohten bis zu 100 EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
    • Falschparken
    25 statt bisher 15 EUR, länger als 1 Stunde künftig bis zu 55 statt bisher 35 Euro
    • Parken in der Feuerwehrzufahrt
    100 EUR, plus ein Punkt, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden.
    • Halten in zweiter Reihe
    Häufig gemacht, von den meisten maximal als Kavaliersdelikt angesehen und bisher sehr moderat sanktioniert: Das Halten in zweiter Reihe sollte gleich um ein mehrfaches teurer werden. Wer in zweiter Reihe hält, zahlt künftig bis zu 55 EUR (bisher 15 EUR), bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg
    • Parken auf Geh- und Radwegen
    Die gleichen Bußgelder bis zu 80 EUR drohen auch den Geh- oder Radwegparkern.
    • Widerrechtliche Parken auf reservierten Parkplätzen
    Mit 55 statt bisher 35 EUR schlägt das das widerrechtliche Parken auf einem Schwerbehindertenplatz künftig zu Buche.
    • Neuer Tatbestand: Zuparken eines Ladeplatzes für E-Fahrzeuge
    55 EUR muss zahlen, wer einen E-Fahrzeug-Ladeplatz oder einen Parkplatz für CarSharing-Fahrzeuge zuparkt
    • „Auto-Posing“
    Lärm- und Abgasbelästigung durch unnötiges Laufenlassen von Motoren wird künftig mit 100 statt 20 Euro Bußgeld geahndet werden.



    Deutlich strengere Regeln für Rettungsgassen-Rowdys
    • Wer keine Rettungsgasse bildet bzw. deren Bildung behindert, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 EUR zusätzlich 1-2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot on top,
    • und zwar auch dann, wenn die Behinderung keine konkrete Gefahr für Dritte hervorgerufen hat.
    • Wer die Rettungsgasse widerrechtlich nutzt, um schneller voran zu kommen oder sich an ein Einsatzfahrzeug „dranhängt“, zahlt mindestens 240 EUR , erhält zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.



    Schutz von Fahrradfahrer

    Wer Fahrräder überholt, muss innerorts obligatorisch 1,5 m Abstand halten, außerorts 2 m.

    Außerdem wurde ein spezielles Überholverbotsschild eingeführt, nach dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder, Motorräder) für mehrstufige Kraftfahrzeuge (PKW, Lkw) verboten ist.
    Daneben gibt es für Fahrradfahrer einen eigenen grünen Rechtsabbiegerpfeil , der Fahrradfahrern das Rechtsabbiegen bei roter Ampel erlaubt.
    Neben Fahrradstraßen existieren neue Fahrradzonen, in denen maximal Tempo 30 erlaubt ist und in denen Fahrradfahrer weder gefährdet noch behindert werden dürfen.

    Aber auch Fahrradfahrer werden künftig härter angefasst. Unerlaubtes Fahren auf dem Bürgersteig kostet künftig 55 statt bisher 10 Euro, mit Gefährdung 80 Euro.



    Abbieger sollen zu mehr Rücksicht gezwungen werden

    Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese dadurch gefährden, zahlen künftig ein Bußgeld von 140 EUR statt bisher 70 EUR, dazu ein Punkt in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot on top. Radfahrern droht in diesen Fällen ein Bußgeld von 70 EUR und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.

    Lkw über 3,5 t dürfen mit Geltung der Reform innerorts beim Rechtsabbiegen zum Schutz von im toten Winkel befindlichen Fahrradfahrern nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
    GrüCCle von CCarin
    Wo
    der206cc auch zu Hause ist ...

    #2
    Naja...ob es einen wirklichen Unterschied macht ob ein Pedalritter im Toten Winkel künftig nun mit Schrittgeschwindigkeit statt mit 20 unter dem Zwilling vom LKW landet und überrollt wird wage ich zu bezweifeln....

    Kommentar

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