Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Cabrios offen geparkt : Abgeschleppt !

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Kellerkind Beitrag anzeigen
    Was versicherungstechnisch ist, wenn ein Cabrio offen da steht ist eine Sache aber ging's hier nicht ums Abschleppen? KK
    Und was willst du damit sagen.
    Auch ein offen geparktes Cabrio kann da durchaus abgeschleppt werden. Sicherungsverwahrung heißt das Zauberwort.

    Kommentar


      #17
      Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigen
      Sicherungsverwahrung heißt das Zauberwort.
      Dein Zauberwort Sicherungsverwahrung hilft mir irgendwie gar nicht weiter. :keineahnung:


      KK
      Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

      Kommentar


        #18
        Man sieht, das Thema ist strittig. Mir persönlich will es nicht ganz in den Kopf, warum ein Cabrio die Scheiben oben haben muss / soll, wenn es gestattet ist, das Dach offen zu lassen.

        Nochmals zur Ordnungsmaßnahme : Es war eine Politesse (bitte jetzt keine Kommenatare dazu) die das Fahrzeug abschleppen ließ, weil es nicht genügend gesichert sei. Dies sei rechtens und gängige Praxis. Ich wurde spontan an den Fall errinnert, als ich eine Reportage über das Thema sah.

        Wie gesagt, bin ich mir auch nicht klar, über meine Haltung: Die hochgeschobenen Scheiben stellen wohl nur ein formelles Hindernis dar, denn man kann ja in den Wagen reinklettern. Aber auch die geschlossenen Scheiben bei Nichtcabrios wären keine Hindernis, denn die lassen sich leicht einschlagen.

        Letztlich alles nur Regelungen, die den Versicherungen helfen, sich um die Schadensregulierung zu drücken.

        Mir kam es jetzt darauf an, zu erfahren ob man das Cabrio tatsächlich offen parken kann / darf (Es ist ja mein erstes Cabrio) und ob ich Bedenken haben muss, daß man mir den Wagen aus diesen Gründen wegschleppt.

        Fassen iwr also zusamme, daß die Scheiben hochgeschoben sein müssen.

        Kommentar


          #19
          Bitte verrat uns doch zum Schluss noch eines: Welche Ordnungsämter meintest du eingangs?


          KK
          Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

          Kommentar


            #20
            Hey,

            Ich kann hier mal nur so sagen wie ich es handhabe.
            Wenn ich es offen lasse, mache ich zumindest die Scheiben hoch und beim schließen drücke ich 2 mal kurz hintereinander auf zu und somit ist es sicherheitsverriegelt. (Man kann somit nicht die Tür von innen öffnen, insofern man äußerst gelenkig ist.)
            Allerdings weiß ich nicht ob das auch beim "kleinen" funktioniert.
            Es scheint immer die Sonne, nur manchmal sind eben Wolken davor.....

            Meine Pic´s : http://www.ccfreunde.de/forum/vbpicg...?do=view&g=316

            Kommentar


              #21
              also meine Versicherung - das ist mir wichtig - hat mit damals bestätigt, dass ich den CC mit offenen Dach aber geschlossenen Scheiben parken darf. Dies mache ich aber nur, wenn ich Kurzparker bin oder der CC in Sichtweite ist.

              Tomi

              P.S.

              Die Sicherstellung von Kfz

              Bei der Sicherstellung handelt es sich um eine Schutzmaßnahme zu Gunsten des Betroffenen, welche erforderlich sein muß, um Verlust oder Beschädigung vom Kraftfahrzeug abzuwenden oder einen Schaden gering zu halten. Die Kosten der Verwahrung hat der Betroffene zu tragen, dies in Form von Verwaltungsgebühren. Rechtsgrundlage der Ortspolizeibehörden sind die örtlichen Gebührensatzungen, bei unteren Verwaltungsbehörden und der Landespolizei das Landesgebührengesetz. Notwendige Auslagen (z.B. Verwahr- und Abschleppkosten) sind ebenfalls zu erstatten. Gegen derartige Gebühren-/Leistungsbescheide sind die Rechtsbehelfe Widerspruch und Anfechtungsklage möglich. § 3 Abs.1 DVOPolG läßt ein Zurückbehalterecht an sichergestellten Kraftfahrzeugen zu. § 3 Abs. 2 DVOPolG regelt die Verwertung sichergestellter Sachen. Die Aufhebung der Sicherstellung ist in § 32 Abs. 4 PolG geregelt (auf Verlangen oder wenn nicht mehr erforderlich, spätestens jedoch nach 2 Wochen).

              Ist bei einer Sicherstellung der Gewahrsamsinhaber nicht bekannt oder erreichbar, kommt unter den Voraussetzungen des § 8 Abs.1 PolG eine unmittelbare Ausführung in Betracht. Die Kostenregelung ist in § 8 Abs.2 PolG enthalten. Die Sicherstellung eines stark beschädigten Fahrzeugs, welches von einem Dieb stehengelassen wurde, ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn die Abschleppkosten etwa die Hälfte des Restwertes des Kraftfahrzeugs betragen (VGH Kassel, NJW 1999, 3793). Die zuständige Behörde wird hier ähnlich wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag i.S. der §§ 677 ff BGB für den Berechtigten tätig und muss sich deshalb bei der Frage des Abschleppens maßgeblich daran orientieren, ob die Maßnahme dem wirklichen oder wohlverstandenen mutmaßlichen Willen des Berechtigten nach § 677 BGB entspricht (vgl. BVerwG, NZV 2000, 514). Es ist ein Abwägungsvorgang - Benachrichtigung / Beseitigung der gegenwärtigen Gefahr - durchzuführen.

              Kommentar


                #22
                Zitat von Kellerkind Beitrag anzeigen
                Bitte verrat uns doch zum Schluss noch eines: Welche Ordnungsämter meintest du eingangs?

                KK
                Leider kann ich mich nicht errinnern, um welche Stadt es sich handelt. Es war eine Deutsche Großstadt.

                Danke VichtlTom für den Beitrag! Das wäre eine Rechtsgrundlage. Bliebe zu klären, ob ein Abschleppen zur Gefahrenabwehr verhältnismäßig ist, wenn ein Zettel mit Handynummer im Auto liegt. Ich behaupte : Nein.


                Zitat von SNAKE77 Beitrag anzeigen
                Wenn ich es offen lasse, mache ich zumindest die Scheiben hoch und beim schließen drücke ich 2 mal kurz hintereinander auf zu und somit ist es sicherheitsverriegelt. (Man kann somit nicht die Tür von innen öffnen, insofern man äußerst gelenkig ist.)
                Allerdings weiß ich nicht ob das auch beim "kleinen" funktioniert.
                Ist das eine Sonderfunktion bei den Peugeot-Cabrios? Und ist das serienmäßig drin? Ich habe in meinen Bestellunterlagen nichts gefunden.

                Kommentar


                  #23
                  jetzt muss ich auch mal eine blöde frage stellen:

                  Ausgangssituation: ich habe das dach offen und die fenster oben, und ich parke irgendwo.
                  Wertgegenstände liegen selbstverständlich NICHT offen im auto (haben die noch nie bei mir).

                  Nun lässt mich das Ordnungsamt (oder sonst eine befugte Amtsperson) abschleppen, wegen der Sicherheit......


                  Wer bezahlt den scheiss nun?

                  ich???


                  dann sollen irgendwelche "Gauner" lieber ins auto reinschauen, und mitnehmen, was sie bekommen können.

                  Abschleppen bekomme ich ja dann schliesslich nicht geschenkt, oder?


                  MEINE meinung, also bitte nicht gleich auf mir herum hacken.

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von ricoh Beitrag anzeigen
                    ...
                    Ausgangssituation: ich habe das dach offen und die fenster oben, und ich parke irgendwo....
                    Nun lässt mich das Ordnungsamt (oder sonst eine befugte Amtsperson) abschleppen, wegen der Sicherheit.........
                    Bisher ist das alles lediglich die Befürchtung einer einzelnen Dame.

                    Quellennachweise, Namen, Orte etc. fehlen nach wie vor.

                    Mag sein, daß irgendwo eine paranoide Politesse rumläuft, die meint sie wäre der liebe Gott und müßte alle Menschen vor Unbill schützen, kostete es was es wolle. Das ist nicht auszuschließen. Politessen sind genauso verrückt oder nicht verrückt wie der Rest der Menschheit.

                    Was für die Allgemeinheit von Interesse wäre ist die Frage, ob es eine gesicherte, also durch eine höhere Rechtsprechung gesicherte Praxis gibt, die es zuläßt, daß ordnungsgemäß aber mit offener Scheibe geparkte Autos zum Zwecke der Schadensvermeidung abgeschleppt werden dürfen und der Halter für die Kosten aufzukommen hat.

                    Was irgendwelche Versicherungen hierzu meinen, interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
                    Zuletzt geändert von Thommy; 05.01.2008, 21:46.

                    Kommentar


                      #25
                      @ sigi76

                      Das kann ich Dir hier nicht auf die Schnelle beantworten.
                      Wie gesagt, ich habs durchs Ausprobieren mitbekommen.
                      Man kann auch wenn man im Fahrzeug sitzt es machen, man kommt nicht mit dem normalen Türöffner raus.
                      z.B. Freundin an der Tanke von außen einschließen.....
                      Ich weis leider nicht ob das nur bei unsern dicken funktioniert oder ob es bei den kleineren auch funktioniert.

                      sorry, vielleicht kann einer von Euch dies beantworten...
                      Es scheint immer die Sonne, nur manchmal sind eben Wolken davor.....

                      Meine Pic´s : http://www.ccfreunde.de/forum/vbpicg...?do=view&g=316

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                        Bisher ist das alles lediglich die Befürchtung einer einzelnen Dame.

                        Quellennachweise, Namen, Orte etc. fehlen nach wie vor.
                        .
                        Wenn der Herr meinen ...
                        Ich hatte bereits geschrieben, daß dies in einem TV Beitrag gezeigt wurde.

                        @Snake: (und andere)

                        Laut Beschreibung ist bei offenem Cabrio die Innenraumüberwachung nicht aktiv. Geht denn wenigstens die Alarmanlage an, wenn sich jemand auf den Sitz setzt (so wie beim Gurt)?

                        Kommentar


                          #27
                          @ sigi76

                          Ich habe keine Alarmanlage........ nur halt dann die Freundin die drin sitzt und aufpasst....... kleiner Geg, nicht falsch verstehen:winken:
                          Es scheint immer die Sonne, nur manchmal sind eben Wolken davor.....

                          Meine Pic´s : http://www.ccfreunde.de/forum/vbpicg...?do=view&g=316

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
                            Wenn der Herr meinen ...
                            Ich hatte bereits geschrieben, daß dies in einem TV Beitrag gezeigt wurde.
                            ..und ich hatte nur auf ricohs Frage geantwortet, weil sich, wie man sieht, in diesem Forum Gerüchte schnell zu gesicherten Erkenntnissen mausern. Sie müssen nur oft genug kolportiert werden.

                            Das sieht man übrigens ausgezeichnet im Thread über das Ende des Tagfahrlichts in Austria.

                            Kommentar


                              #29
                              Es ist ja doch auch eine gesicherte Erkenntnis, daß u.U. abgeschleppt wird. (Sowohl Geschlossene mit halb geöffnetem Fenster, als auch Offene). Daher der Anstoß der Diskussion.

                              Immerhin sind wir ja nun so weit gekommen, daß einem mit hochgezogenen Fenstern nichts passieren sollte. Weder in versicherungstechnischer- noch ordnungshüterischer Sicht.

                              Daß man den Wagen aus Eigeninteresse so gut wie möglich, sichert und nichts liegen lässt, versteht sich von selbst. Ich habe aber im vergangenen Sommer etliche Autos bei uns hier offen geparkt gesehen. Als Cabrioneuling kommen einem da natürlich Fragen.

                              Ich werde mal versuchen, zu recherchieren, um welchen Bericht es sich handelte.

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
                                Es istImmerhin sind wir ja nun so weit gekommen, daß einem mit hochgezogenen Fenstern nichts passieren sollte. Weder in versicherungstechnischer- noch ordnungshüterischer Sicht.
                                "sollte" ... genau ... § 32 PolG (in Bayern übrigens Art. 25 PAG) gibt einen riesigen Ermessensspielraum.
                                Um z.B. Beschädigung oder Diebstahl zu Unterbinden könnte unter Heranziehung der genannten Rechtsnormen auch ein offenes Cabrio mit hochgezogenen Scheiben abgeschleppt werden.

                                Nur wann ist eine Abschleppung verhältnismäßig (also geeignet, erforderlich und angemessen)?

                                Da geht leider auch der von VichtlTom scheinbar (scheinbar, weil keine Quellenangabe vorhanden) aus dem Verkehrsportal zitierte Text nicht drauf ein.

                                Daher ist es schade, dass niemand ein Urteil dazu gefunden hat, ob sowas statthaft ist/wäre.

                                Ich könnte jetzt wieder mit meiner Eingangsfrage kommen: Welche Ordnungsämter (genannt wurde ja Plural) sind es, die die Gummiparagraphen so auslegen. Tu ich aber nicht!!

                                Ich seh es z.Z. so wie Thommy: Namen, Orte, Daten sind Mangelware aber jede/r hat eine ihr/ihm zustehende Meinung.
                                Die soll er/sie gern behalten, darum geht es mir gar nicht.
                                Nur werden hier Sätze in den Raum geworfen, die nach Fakten klingen und sich am Ende in "Leider kann ich mich nicht errinnern" auflösen.
                                Das ist schade.

                                Hoffen wir, dass niemand von uns in das zweifelhafte Vergnügen kommt und aus eigener Erfahrung berichten zu können/müssen.

                                Ich habe fertig.


                                KK
                                Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X