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Cabrios offen geparkt : Abgeschleppt !

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    #31
    Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
    Es ist ja doch auch eine gesicherte Erkenntnis, daß u.U. abgeschleppt wird.
    So? Ist mir da was durch die Lappen gegangen?

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      #32
      Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
      So? Ist mir da was durch die Lappen gegangen?
      Hallo? Es der ganze Thread dreht sich darum und gleich zwei Leute bezogen sich auf eine TV-Sendung. Oder war das eine Fata Morgana infolge eines überhitzten Plasma-TVs ?

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        #33
        ich habe noch etwas gefunden, es geht zwar nicht explizit um offene Cabrios aber es zeigt, dass die Gerichte unterschiedlich entscheiden, ob ein offener PKW zur Sicherungsverwahrung abgeschleppt werden darf oder nicht

        Tomi

        Nachtrag:
        Sicherstellung zum Schutz
        privater Rechte
        Nach folgenden Bestimmungen
        der Polizeigesetze kann die Polizei
        eine Sache sicherstellen, um
        den Eigentümer oder den rechtmäßigen
        Inhaber der tatsächlichen
        Gewalt vor Verlust oder
        Beschädigung der Sache zu
        schützen:
        § 32 PolG BW;
        Art. 25 Nr. 2 BayPAG;
        § 38 Nr. 2 ASOG Bln;
        § 25 Nr. 2 BbgPolG;
        § 23 Nr. 1 BremPolG;
        § 14 I c HmbSOG;
        § 40 Nr. 2 HSOG;
        § 61 Nr. 3 SOG MV;
        § 26 Nr. 2 NGefAG;
        § 43 Nr. 1 PolgNW;
        § 22 Nr. 2 POG RP;
        § 21 Nr. 2 SPolG;
        § 26 SächsPolG;
        § 45 Nr. 2 SOG LSA;
        § 210 I Nr. 3 LVwG SH;
        § 27 Nr. 2 ThürPAG.
        Typisch sind die Fälle, in denen
        die Polizei verlorengegangene
        oder gestohlene Gegenstände
        findet und bis zur Ermittlung
        des Berechtigten und der Übergabe
        an diesen aufbewahrt.
        Beispiel:
        Die Polizei hat ein gestohlenes
        Kraftfahrzeug, das aufgebrochen,
        beschädigt und zum Teil schon
        „ausgeschlachtet“ war, auf
        einem Feld entdeckt. Sie
        veranlasste daraufhin zur Sicherstellung
        das Abschleppen des Fahrzeugs und stellte die Kosten
        dafür dem Eigentümer des Fahrzeugs
        in Rechnung.79
        Da die Sicherstellung ausschließlich
        zugunsten des Berechtigten
        erfolgt, ist es erforderlich,
        dass der Zweck der Maßnahme
        auch tatsächlich in dessen
        Interesse liegt. ...mehr (Seite 14 ff) (bin nicht sicher, ob es sich hier nur um gestohlene Fahrzeuge handelt)
        Zuletzt geändert von VichtlTom; 07.01.2008, 05:42.

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          #34
          Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigen
          Das habe ich schon mal in irgend einem TV-Automagazin gesehen.
          Das endspricht der Wahrheit. Aber die Ordnungshüter haben auch eine Verhältismäßigkeit zu beachten. Erst versuchen über das Kennzeichen den Halter zu kontaktieren. Ist dies nicht möglich, kann abgeschleppt werden.
          Ich denke, daß dies ebenso falsch ist, wie das mit den Scheiben, denn welcher Dieb lässt sich denn von ein paar Scheiben abhalten?
          Da der CC über eine anerkannte Wegfahrsperre verfügt, ist IMHO diese Tatsache für den Versicherungsschutz entscheidend...
          ...mich würden Urteile dazu interessieren - vor allem, wie die Ordnungshüter dabei die Verhältnismässigkeit begründet haben!
          Zuletzt geändert von music; 07.01.2008, 06:29.
          Grüsse von Music

          Kommentar


            #35
            Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
            Hallo? Es der ganze Thread dreht sich darum und gleich zwei Leute bezogen sich auf eine TV-Sendung.
            Aha , weil etwas im Fernsehen gezeigt wurde ist es eine "gesicherte Erkenntnis" ?
            Na dann hoffe ich mal, daß Du nicht zu oft Sesamstraße guckst.

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              #36
              Ja, es ist eine geischerte Erkenntnis, daß es das (Abschleppen) gibt. Daher war die Nachfrage berechtigt. Hast du es jetzt verstanden ?

              Wenn du nicht zur Sache sprechen willst, sondern Dich darauf konzentrierst, die Fragen und Schlüsse anderer zu hinterfragen, dann halte Dich doch besser raus.

              VichtlTom, Danke für Deinen Beitrag. Ich denke, das rechtfertigt / abdeckt nur den Fall, wo zu Gunsten des Halters sichergestellt wird. Die Argumentation werden die wohl bei Scheibe offen kaum anwenden können. Da ist es ja zum Schutz der Allgemeinheit.

              music: (Wegfahrsperre) Guter Punkt! Nur: Woher will der Ordnungshüter das wissen?

              Kommentar


                #37
                Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
                Ja, es ist eine geischerte Erkenntnis, daß es das (Abschleppen) gibt. Daher war die Nachfrage berechtigt. Hast du es jetzt verstanden ?
                Nein.
                Bis jetzt ist es immer noch ein Gerücht. Und zwar solange, bis nachprüfbare Quellen genannt werden. Ich bin ja interessiert, dazuzulernen nur will ich das nicht der Grundlage von Bild-TV (falls es das gibt).

                Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
                Wenn du nicht zur Sache sprechen willst, sondern Dich darauf konzentrierst, die Fragen und Schlüsse anderer zu hinterfragen, dann halte Dich doch besser raus.
                Das Hinterfragen ist eine legitime Methode der Diskussion und ich werde mir von Dir nicht das Wort verbieten lassen.
                Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
                music: (Wegfahrsperre) Guter Punkt! Nur: Woher will der Ordnungshüter das wissen?
                Vielleicht weil seit mehr als zehn Jahren nur noch Autos mit Wegfahrsperre gebaut werden?

                Kommentar


                  #38
                  Du bist ja grauenhaft rechthaberisch

                  Was hängst Du eigentlich früh morgens hier im Forum rum ?

                  Geh gefälligst arbeiten!

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen

                    Was hängst Du eigentlich früh morgens hier im Forum rum ?
                    Damit Du keine Selbstgespräche führen mußt.

                    Ich wäre aber schon dafür, zum Thema zurückzukehren.
                    Wer also Fakten zum Thema Abschleppen bei geöffneter Scheibe oder offenem Dach beitragen kann, her damit...
                    Zuletzt geändert von Thommy; 07.01.2008, 08:43.

                    Kommentar


                      #40
                      etwas älter, aber trotzdem aktuell:
                      rp-online.de 23.03.04

                      Offenes Cabrio: Wann die Versicherung bei Diebstahl zahlt

                      München (rpo). Der Blick aus dem Fenster passt nicht so ganz zu dem Blick auf den Kalender, aber es ist tatsächlich bereits Frühling. Das heißt, so langsam erwachen die Cabrio-Fahrer mitsamt ihren Gefährten aus dem Winterschlaf. Doch was passsiert eigentlich, wenn ein Dieb bei offenem Verdeck zugreift? Wann zahlt die Versicherung?

                      Cabriofahrer sind oft unsicher, wenn es um den Versicherungsschutz für ihren fahrbaren Untersatz geht. Grundsätzlich ist das Cabrio laut ADAC in der Teilkasko gegen Diebstahl oder Einbruch auch versichert, wenn es mit offenem Dach abgestellt wird.

                      "Allerdings müssen dann sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen sein", sagt der ADAC-Jurist Paul Kuhn. "Das heißt, die Fenster müssen hochgekurbelt, die Lenkradsperre eingerastet und selbstverständlich muss der Wagen abgesperrt sein."

                      Wer seinen Flitzer aber stundenlang unbeobachtet mit zurückgeklapptem Verdeck etwa auf einem Waldweg abstellt, müsse sich auf Schwierigkeiten einstellen. Die Versicherung werde dem Halter dann voraussichtlich grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen.

                      Mit versichert im offenen Wagen sind nach Angaben des ADAC auch alle Gegenstände, die zum Auto gehören. Dazu gehören beispielsweise Warndreieck, Radio und Kindersitz. Bei Diebstahl kommt die Teilkasko für den Verlust auf. Eine Liste der versicherten Zubehörteile enthält die Versicherungspolice.

                      Allerdings wird der Versicherer auch hier grob fahrlässiges Verhalten geltend machen, wenn das Cabrio über einen längeren Zeitraum mit offenen Verdeck abgestellt war. Gerichte gehen hier bei öffentlichen Parkplätzen von einer Zeitspanne von eineinhalb Stunden, im Parkhaus von acht Stunden aus.

                      Grundsätzlich gilt: Egal ob das Verdeck offen oder geschlossen ist, Wertgegenstände sollten nie im Auto gelassen werden.

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                        #41
                        (Reusper..) Ging es hier nicht um das Abschleppen?

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                          #42
                          Ja, es ging ums Abschleppen, die Infos schaden doch aber nicht, oder

                          Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                          Damit Du keine Selbstgespräche führen mußt.
                          Sehr lustig.Bist ein Spassvogel, was?

                          Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                          Ich wäre aber schon dafür, zum Thema zurückzukehren.
                          Prima. Der, der die Diskussion auf Abwege geführt hat, erliegt seiner Selbsterkenntnis. Ich gratuliere Dir.
                          Zuletzt geändert von ; 07.01.2008, 09:00.

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                            #43
                            So, also 6zum Abschleppen abschließend folgendes:

                            StVO § 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen


                            Zweck der Vorschrift ist nicht die Sicherung des Eigentums, sondern der Schutz des Fahrzeugs vor Benutzung durch fremde Personen. Dazu sind bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalls alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Die Verpflichtung dazu ist umso höher anzusetzen, je unsicherer der Abstellplatz ist. Sie gilt nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Privatgrundstücken, die frei oder von außen leicht zugänglich sind.

                            Cabrios mit offenem Verdeck und andere offene Fahrzeuge sind ausdrücklich ausgenommen (vgl. VwV-StVO zu § 14); jedoch gilt die Verpflichtung bei diesen Fahrzeugen ebenso, wenn das Verdeck geschlossen ist.


                            So, denke damit können wir das Thema abhaken! :cool:

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