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Cabrios offen geparkt : Abgeschleppt !
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sigi76
Zitat von Thommy Beitrag anzeigenSo? Ist mir da was durch die Lappen gegangen?
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ich habe noch etwas gefunden, es geht zwar nicht explizit um offene Cabrios aber es zeigt, dass die Gerichte unterschiedlich entscheiden, ob ein offener PKW zur Sicherungsverwahrung abgeschleppt werden darf oder nicht
Tomi
Nachtrag:
Sicherstellung zum Schutz
privater Rechte
Nach folgenden Bestimmungen
der Polizeigesetze kann die Polizei
eine Sache sicherstellen, um
den Eigentümer oder den rechtmäßigen
Inhaber der tatsächlichen
Gewalt vor Verlust oder
Beschädigung der Sache zu
schützen:
§ 32 PolG BW;
Art. 25 Nr. 2 BayPAG;
§ 38 Nr. 2 ASOG Bln;
§ 25 Nr. 2 BbgPolG;
§ 23 Nr. 1 BremPolG;
§ 14 I c HmbSOG;
§ 40 Nr. 2 HSOG;
§ 61 Nr. 3 SOG MV;
§ 26 Nr. 2 NGefAG;
§ 43 Nr. 1 PolgNW;
§ 22 Nr. 2 POG RP;
§ 21 Nr. 2 SPolG;
§ 26 SächsPolG;
§ 45 Nr. 2 SOG LSA;
§ 210 I Nr. 3 LVwG SH;
§ 27 Nr. 2 ThürPAG.
Typisch sind die Fälle, in denen
die Polizei verlorengegangene
oder gestohlene Gegenstände
findet und bis zur Ermittlung
des Berechtigten und der Übergabe
an diesen aufbewahrt.
Beispiel:
Die Polizei hat ein gestohlenes
Kraftfahrzeug, das aufgebrochen,
beschädigt und zum Teil schon
„ausgeschlachtet“ war, auf
einem Feld entdeckt. Sie
veranlasste daraufhin zur Sicherstellung
das Abschleppen des Fahrzeugs und stellte die Kosten
dafür dem Eigentümer des Fahrzeugs
in Rechnung.79
Da die Sicherstellung ausschließlich
zugunsten des Berechtigten
erfolgt, ist es erforderlich,
dass der Zweck der Maßnahme
auch tatsächlich in dessen
Interesse liegt. ...mehr (Seite 14 ff) (bin nicht sicher, ob es sich hier nur um gestohlene Fahrzeuge handelt)Zuletzt geändert von VichtlTom; 07.01.2008, 05:42.
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Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigenDas habe ich schon mal in irgend einem TV-Automagazin gesehen.
Das endspricht der Wahrheit. Aber die Ordnungshüter haben auch eine Verhältismäßigkeit zu beachten. Erst versuchen über das Kennzeichen den Halter zu kontaktieren. Ist dies nicht möglich, kann abgeschleppt werden.
Da der CC über eine anerkannte Wegfahrsperre verfügt, ist IMHO diese Tatsache für den Versicherungsschutz entscheidend...
...mich würden Urteile dazu interessieren - vor allem, wie die Ordnungshüter dabei die Verhältnismässigkeit begründet haben!Zuletzt geändert von music; 07.01.2008, 06:29.Grüsse von Music
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Zitat von sigi76 Beitrag anzeigenHallo? Es der ganze Thread dreht sich darum und gleich zwei Leute bezogen sich auf eine TV-Sendung.
Na dann hoffe ich mal, daß Du nicht zu oft Sesamstraße guckst.
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sigi76
Ja, es ist eine geischerte Erkenntnis, daß es das (Abschleppen) gibt. Daher war die Nachfrage berechtigt. Hast du es jetzt verstanden ?
Wenn du nicht zur Sache sprechen willst, sondern Dich darauf konzentrierst, die Fragen und Schlüsse anderer zu hinterfragen, dann halte Dich doch besser raus.
VichtlTom, Danke für Deinen Beitrag. Ich denke, das rechtfertigt / abdeckt nur den Fall, wo zu Gunsten des Halters sichergestellt wird. Die Argumentation werden die wohl bei Scheibe offen kaum anwenden können. Da ist es ja zum Schutz der Allgemeinheit.
music: (Wegfahrsperre) Guter Punkt! Nur: Woher will der Ordnungshüter das wissen?
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Zitat von sigi76 Beitrag anzeigenJa, es ist eine geischerte Erkenntnis, daß es das (Abschleppen) gibt. Daher war die Nachfrage berechtigt. Hast du es jetzt verstanden ?
Bis jetzt ist es immer noch ein Gerücht. Und zwar solange, bis nachprüfbare Quellen genannt werden. Ich bin ja interessiert, dazuzulernen nur will ich das nicht der Grundlage von Bild-TV (falls es das gibt).
Zitat von sigi76 Beitrag anzeigenWenn du nicht zur Sache sprechen willst, sondern Dich darauf konzentrierst, die Fragen und Schlüsse anderer zu hinterfragen, dann halte Dich doch besser raus.
Zitat von sigi76 Beitrag anzeigenmusic: (Wegfahrsperre) Guter Punkt! Nur: Woher will der Ordnungshüter das wissen?
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sigi76
Du bist ja grauenhaft rechthaberisch
Was hängst Du eigentlich früh morgens hier im Forum rum ?
Geh gefälligst arbeiten!
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Zitat von sigi76 Beitrag anzeigen
Was hängst Du eigentlich früh morgens hier im Forum rum ?
Ich wäre aber schon dafür, zum Thema zurückzukehren.
Wer also Fakten zum Thema Abschleppen bei geöffneter Scheibe oder offenem Dach beitragen kann, her damit...Zuletzt geändert von Thommy; 07.01.2008, 08:43.
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etwas älter, aber trotzdem aktuell:
rp-online.de 23.03.04
Offenes Cabrio: Wann die Versicherung bei Diebstahl zahlt
München (rpo). Der Blick aus dem Fenster passt nicht so ganz zu dem Blick auf den Kalender, aber es ist tatsächlich bereits Frühling. Das heißt, so langsam erwachen die Cabrio-Fahrer mitsamt ihren Gefährten aus dem Winterschlaf. Doch was passsiert eigentlich, wenn ein Dieb bei offenem Verdeck zugreift? Wann zahlt die Versicherung?
Cabriofahrer sind oft unsicher, wenn es um den Versicherungsschutz für ihren fahrbaren Untersatz geht. Grundsätzlich ist das Cabrio laut ADAC in der Teilkasko gegen Diebstahl oder Einbruch auch versichert, wenn es mit offenem Dach abgestellt wird.
"Allerdings müssen dann sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen sein", sagt der ADAC-Jurist Paul Kuhn. "Das heißt, die Fenster müssen hochgekurbelt, die Lenkradsperre eingerastet und selbstverständlich muss der Wagen abgesperrt sein."
Wer seinen Flitzer aber stundenlang unbeobachtet mit zurückgeklapptem Verdeck etwa auf einem Waldweg abstellt, müsse sich auf Schwierigkeiten einstellen. Die Versicherung werde dem Halter dann voraussichtlich grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen.
Mit versichert im offenen Wagen sind nach Angaben des ADAC auch alle Gegenstände, die zum Auto gehören. Dazu gehören beispielsweise Warndreieck, Radio und Kindersitz. Bei Diebstahl kommt die Teilkasko für den Verlust auf. Eine Liste der versicherten Zubehörteile enthält die Versicherungspolice.
Allerdings wird der Versicherer auch hier grob fahrlässiges Verhalten geltend machen, wenn das Cabrio über einen längeren Zeitraum mit offenen Verdeck abgestellt war. Gerichte gehen hier bei öffentlichen Parkplätzen von einer Zeitspanne von eineinhalb Stunden, im Parkhaus von acht Stunden aus.
Grundsätzlich gilt: Egal ob das Verdeck offen oder geschlossen ist, Wertgegenstände sollten nie im Auto gelassen werden.
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sigi76
Ja, es ging ums Abschleppen, die Infos schaden doch aber nicht, oder
Zitat von Thommy Beitrag anzeigenDamit Du keine Selbstgespräche führen mußt.
Zitat von Thommy Beitrag anzeigenIch wäre aber schon dafür, zum Thema zurückzukehren.
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So, also 6zum Abschleppen abschließend folgendes:
StVO § 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
Zweck der Vorschrift ist nicht die Sicherung des Eigentums, sondern der Schutz des Fahrzeugs vor Benutzung durch fremde Personen. Dazu sind bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalls alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Die Verpflichtung dazu ist umso höher anzusetzen, je unsicherer der Abstellplatz ist. Sie gilt nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Privatgrundstücken, die frei oder von außen leicht zugänglich sind.
Cabrios mit offenem Verdeck und andere offene Fahrzeuge sind ausdrücklich ausgenommen (vgl. VwV-StVO zu § 14); jedoch gilt die Verpflichtung bei diesen Fahrzeugen ebenso, wenn das Verdeck geschlossen ist.
So, denke damit können wir das Thema abhaken! :cool:
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