Ah, ich hab's ...Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung.
In BaWü ist z.B:
Sind natürlich nur Richtlinien, aber ggf. kannst du damit arbeiten. Vielleicht gibt es irgendwo einen "mildernden Ausgang" oder sowas.
In BaWü ist z.B:
Entfernung zur Geschw.-Beschränkung min. 150 m
Unterschreitungen hierzu Ja, in begründeten Fällen, z.B. bei:
- Gefahrenstellen
- Gefahrenzeichen
- Geschwindigkeitstrichtern (Dokumentationspflicht!)
Unterschreitungen hierzu Ja, in begründeten Fällen, z.B. bei:
- Gefahrenstellen
- Gefahrenzeichen
- Geschwindigkeitstrichtern (Dokumentationspflicht!)
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