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Blinkende Bremsleuchten?

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    #16
    [mark=blue]"Nachdem ich gerade folgenden Artikel gelesen habe (LINK) stelle ich mir die Frage, ob man sowas nicht auch im 206CC realisieren könnte."[/mark]

    Ich kenn mich da ja nicht wirklich aus, aber hast du schon mal überlegt wie ein Blinker funktioniert? Das Ding nennt sich, glaube ich zumindest, Relais. :d_gutefrage:
    Versuchs doch mal damit! Und wenn ich damals im Unterricht besser acht gegeben hätte könnt ich dir sicher nen Schaltplan zeichnen!

    :biggrin:

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      #17
      Siehe Post von 02.03.2005, 11:14 Uhr. Ich würds nur ohne Relais machen.
      Sieger der SLK-Trophy 2007
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        #18
        Schaltplan für ne blinkanlage! :d_zwinker:

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          #19
          wozu das ganze? Hat man sich die Mühe gemacht, wird das Auto sowieso sofort stillgelegt 8o

          ... leider, denn das ist ne nette Idee
          Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

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            #20
            Ich kenn mich da ja nicht wirklich aus, aber hast du schon mal überlegt wie ein Blinker funktioniert? Das Ding nennt sich, glaube ich zumindest, Relais. :d_gutefrage:
            Naja, über ein Relai würde ich sowas eher ungern steuern, dafür sind mir die Schaltzeiten zu gering, 4x schneller als ein Blinker ist schon ordentlich.
            Machen würde ich es sowieso nur mit LEDs, herkömmlichen Glühlampen möchte ich sowas nicht zumuten...

            Mal sehen, ob ich nicht noch irgendwo eine nette kleine Schaltung mit einem 555er finde, die man entsprechend umändern könnte. Oder irgendwas in der Art.

            Und dann mal den netten menschen von der Dekra fragen, in wieweit sowas erlaubt/eintragungspflichtig ist.


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              #21
              Original von knox83:
              wozu das ganze? Hat man sich die Mühe gemacht, wird das Auto sowieso sofort stillgelegt 8o
              Warum denkst du, daß der Wagen stillgelegt werden würde?
              Nur weil es kein Mercedes ist?? :lach:

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                #22
                weil sicherheitsrelevante Bauteile am Auto ohne genehmigung nicht verändert werden dürfen.

                Und das hat DEFINITIV keine Genehmigung. Sorry, sowas gibts nichtmal mit Einzelabnahme.

                Wäre ja schön: Dann würde ich mir Rotes Xenon demnächst einbauen... mal sehen was da die Polizei zu sagt
                Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

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                  #23
                  Original von knox83:
                  weil sicherheitsrelevante Bauteile am Auto ohne genehmigung nicht verändert werden dürfen.

                  Und das hat DEFINITIV keine Genehmigung. Sorry, sowas gibts nichtmal mit Einzelabnahme.
                  Und nun NOCH einmal meine Frage: warum darf denn dann Mercedes sowas machen??

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                    #24
                    weil mercedes von Produktstart an sowas verbaut hat. Auch bsp. Mercedes A Klassen dürfen diese Bremslichter nicht nachrüsten! Das ist nur bei dem Neuen (ich glaube der S Klasse) erlaubt, da die ja so von Werk aus entweder so ausgesattet oder zumindest geprüft wurden.

                    Z.b. darf ein Fiat Stilo nicht zum Cabrio umgebaut werden oder in unseren CC kein rotes Xenon eingebaut werden.

                    Problem: Zulassungen und Änderungen sind Unterschiedliche Dinge!

                    Hast du ein E Prüfzeichen auf die Lichter darfst du es, ABER: Es gibt für sowas kein E Prüfzeichen (zumindest nicht in den nächsten 3-5 Jahren).

                    Da musst du schon abwarten, bis eine große Firma hingeht und ähnlich wie die LED Rücklichter das vom Tüv homologisiert bekommt, damit es alle einbauen dürfen. Du als "kleiner Privater" hast dabei aber keine Möglichkeit
                    Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

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                      #25
                      @Christian72D

                      Och ich würde nicht sagen, dass es unmöglich ist. Rede doch mal mit dem Kraftfahrtbundesamt!

                      Du wirst wohl soviel dafür bezahlen, dass Du Dir dreimal einen neuen cc oder eine S-Klasse dafür kaufen kannst. Und jeder Polizist wird Dich anhalten und Du darfst Ihm stundenlang erklären, dass DU es erlaubt bekommen hast und sämtliche Abschriften mit dabei hast. Gleichzeitig würde ich einen Rechtsanwalt festeinstellen, damit er Dir die Anzeigen und Klagen abschmettert, weil niemand weiß, dass DU und nur DU diese Genehmigung zu diesem Bremslicht hast. Vermutlich hast Du einige Auffahrunfälle, weil Dir die Leute faszinierend auf Deine Lichter gebannt hinten reinrauschen.

                      Aber wenn es Dir das wert ist? Nur zu!

                      Manche Sachen muß und will ich nicht verstehen müssen ...


                      bye

                      Ralf
                      Ralf

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                        #26
                        @RalfRapp

                        Bei Dir ist das Glas scheinbar auch halbleer anstatt halbvoll, oder? Anders kann ich mir Deinen letzten Post nicht erklären...."damit er Dir die Anzeigen und Klagen abschmettert" :augenroll:
                        Darfst du Deinen Nachbarn anzeigen, weil de an seinem Auto etwas verändert und evtl. nicht eintragen lässt? Das glaube ich nicht, Tim! Da hast du doch etwas seehhr schwarz gemalt.

                        @Christian72D

                        Hast du den Beitrag noch in Erinnerung, wo die "angebliche" Genehmigung beschrieben wurde? Ja, dann ist dir sicherlich ebenfalls noch im Gedächtnis, dass (wenn das denn alles so stimmt) nicht das Kraftfahrtbundesamt sondern die
                        "EU-Zulassungsbehörde" diese Entscheidung getroffen hat und zwar allem Anschein nach (nur) für die neue S-Klasse.

                        Inwiefern andere Hersteller und Zulieferer sich auf diese (Einzel)genehmigung berufen dürfen und in wie weit diese Genehmigung im Einklang mit der STVZO steht, damit dürfen sich momentan andere beschäftigen.

                        Wenn die neue S-Klasse auf dem Markt ist, dann können wir alle mal einen Mercedes-Dealer aufsuchen und einen Blick in den Kfz-Schein und/oder Kfz-Brief werfen (wahrscheinlich dann schon die Neuen Kfz-Papiere) und die Einzelgenehmigung anschauen. Sollte keine enthalten sein, so kann man wohl getrost davon ausgehen, dass ein blinkendes Bremslicht nicht den Vorschriften des § 53 STVZO widerspricht und dass damit eine "Nachrüstung" relativ problemlos sein müsste.

                        Warum man sich allerdings auf Grund eines einzigen Beitrages so den Kopf zerbricht über Features, die man selbst noch nicht einmal gesehen und damit für "gut" oder "schlecht" befunden hat, DAS verstehe ich nicht ganz.


                        MlG

                        Kellerkind
                        Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                          #27
                          @Kellerkind

                          <sarkasmus=off>

                          Es ging mir nicht um Nachbarn, sondern wenn jemand hinter demjenigen fährt und sich durch das Geblinke irritiert und gefährdet fühlt. Immerhin geht es hier um sicherheitsrelevante Teile und das werden die Behörden sehr schnell sehr hellhörig!

                          Wie letztendlich die Genehmigung für MB aussieht ist eine Sache ob das irgendeine Behörde bei einem anderen Typ als Nachrüstung zulässt eine ganz andere.

                          <sarkasmus=on>

                          bye
                          Ralf

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                            #28
                            ansonsten:

                            Wer in Deutschland denkt, er könne machen und verändern was er will, wird schnell hinfallen. Es geht nunmal nicht und ich würde mich allmählich mal damit abfinden. Ich könnt gerne noch stundenlang weiter diskutieren, aber es ist halt verboten und man kann das Gesetz nicht hinrücken & biegen wie man will.

                            Faktum:

                            SICHERHEITSRELEVANTE BAUTEILE DÜRFEN OHNE GENEHMIGUNG NICHT VERÄNDERT WERDEN

                            Da es dafür keine Genehmigung geben wird dürfte aber mittlererweile wohl jemden klar sein. Also abwarten, bis FK oder wie diese LED Firmen heissen so ein Rücklicht mit EG Nummer auf den Markt bringen
                            Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

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