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Kopfstützenbügel / Roadsterbügel

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    Wer? Der Peugeot Händler oder Musketier?

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      Musketier meine ich.






      P.s."hübsches Foto übrigens"

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        Danke! ;o)

        Ich hab Musketier grad mal angeschrieben. Bin mal gespannt ob was zurück kommt.

        Allerdings hab ich diese Beschreibung bei Musketier auf der Seite gelesen:
        Kopfstützenbügel Daytona sind aus Edelstahl gefertigt und aufwendig verchromt. Verleihen Sie Ihrem Peugeot 206 CC einen sportlichen Auftritt. Wählen Sie passend weitere Chrom Produkte aus unserem Shop. Die Kopfstützenbügel werden mit Anbauanleitung und Anbaumaterial geliefert, eine TÜV Eintragung ist nicht erforderlich.

        Heißt das nicht das man son TÜV Gutachten gar nicht braucht?
        Und wie kann ich das dem TÜV Menschen verklickern?

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          Hast du für die Dinger eine ABE? Dann brauchst du sie nicht eintragen lassen. Ist bei meinen Alus für die Winterreifen so.
          Bei meinem ersten Dicken habe ich 195er Winterreifen gehabt, gleich mit dem Auto zusammen gekauft. Die mussten eingetragen werden, hat der Händler aber auch verpennt. Bei der Übergabe habe ich das aber sofort bemängelt und promt wurde ein paar Tage später das notwendige Papier nachgereicht.
          Wer Tippfehler findet, darf sie behalten ;-)


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            Nein, ich hab nur diese Anbauanleitung für Bügel und so ein Teilegutachten für die Bügel. Und bei dem Teilegutachten steht direkt als erstes:

            Hinweis für den Fahrzeughalter:
            Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme. Durch die vorgenommmene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges,.....

            Also heißt das ja doch das man die beim TÜV eintragen lassen muss. Aber wieso steht in der Kaufbescheibung auf der Internetseite von Musketier das die kein TÜV Gutachten brauchen???

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              soweit ich weiss gelten die dinger beim 206 nicht als überrollbügel sondern als kopfstützen, und die brauchen kein tüv
              Lass mich ich kann das! - Ohh, kaputt!

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                @ Girlsize
                Beim 206CC sind es keine Überrollbügel, sondern rein optisches Anhängsel wie die "Griffe" auf dem Kofferraumdeckel. Sie erfüllen von Werk aus schon nicht die Aufgabe der Überrollbügel. Ist und war auch noch nie Eintragungspflichtig.

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                  Hi,

                  du musst unterscheiden zwischen einem TÜV-Teilegutachten und einer ABE.
                  Bei dir liegt ein Teilegutachten bei, sprich du musst das vom TÜV abnehmen lassen und der trägt es dir dann ein.
                  Bei den neueren Überrollbügeln liegt anscheinend eine ABE bei.
                  Wenn eine ABE beiliegt, dann musst du die Teile nicht eintragen lassen, du musst nur die ABE immer mitführen.

                  Gruß
                  Christian

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                    Und was stimt jetzt? :keineahnung:

                    Aussage von Stutti oder Chris?
                    Am Ende wird alles gut.
                    Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.


                    Siegerin bei der SLK-Trophy 2007 und 2009
                    Vize bei der SLK-Trophy 2008 und 2010

                    Kommentar


                      Das frage ich mich allerdings auch???

                      Eintragen lassen oder nicht???

                      Und wieso hat mein Peugeot Händler sie nicht eingetragen?
                      Hat er es wirklich vergessen? Die Tieferlegung wurde doch auch eingetragen, und der Einbau war zeitgleich mit den Bügeln. Ist schon komisch!

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                        Zum Thema "Überrollbügel" beim 206cc.....

                        @ Bargus
                        @Stuttgarter

                        Mein Schreiben diesbezüglich an PEUGEOT Deutschland:

                        "Sehr geehrte Damen und Herren!

                        Im Zuge der Umrüstung (durch eine Fachwerkstatt) meines Peugeot 206cc auf AUTOGAS wird der Wagen mit einem Zylindertank ausgerüstet.
                        Für den Einbau desselben müssen die Rücksitze & Gurte entfernt und der Wagen als 2-Sitzer umgeschrieben werden.
                        Laut TÜV Nord ist das auch problemlos möglich, lediglich der Tank muss mit einer Abdeckung versehen werden.

                        Meine Frage ist jetzt: sind die beiden "Überrollbügel" hinter der dann fehlenden Rückbank sicherheitsrelevante Bauteile des Fahrzeuges,
                        oder kann/darf ich sie entfernen?
                        Der Leiter der Schleswiger TÜV-Station konnte mir keine Antwort geben und verwies mich an meinen Peugeot-Fachhändler.
                        Dieser wiederum konnte mir auch keine Auskunft geben und riet mir den Kontakt zu Ihnen zu suchen.


                        Vielen Dank vorab und freundliche Grüße aus einem sommerlichen
                        Schleswig-Holstein,
                        xxx."


                        Die Antwort:

                        "Sehr geehrter Herr xxx,

                        vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Frage beantworten wir gerne.

                        Die Überrollbügel erhöhen bei einem Überschlag den Überlebensraum für alle Insassen und sind somit sicherheitsrelevant.

                        Das Entfernen führt zum Verlust der Betriebserlaubnis.

                        Wir freuen uns, wenn diese Information für Sie nützlich ist.

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Timo K.......r
                        Kunden-Betreuungscenter"


                        Das dürfte dann auch die Frage nach dem Tausch beantworten: die kunststoffumantelten
                        Originaldinger sind Typ- & Bauartgeprüft (!!), ein Tauschteil muss irgendein Gutachten haben.
                        Sonst seid Ihr (rein rechtlich und den schlimmsten Fall gesehen) ohne Versicherungsschutz und BE unterwegs...
                        Zuletzt geändert von ETME; 06.06.2008, 16:12.
                        Fly fast!

                        Zahme Vögel singen von Freiheit - wilde Vögel fliegen!


                        Zu meinem CC-Shelter1... und 2 :car:

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                          Okay, das heißt also eintragen lassen.

                          Aber was ist wenn mein Peugeot Händler die Eintragung nicht vergessen hat, sondern davon ausging das man sie nicht eintragen müsste?
                          Da dies aber doch der Fall ist müsste er das ja dann doch im Nachhinein tun oder mir die Kosten erstatten?!

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                            @ETME
                            Merci hast recht.
                            So ab 2005 kam das Problem auf. Vorher hat selbst PUG normale Chrombügel verkauft. Danach gabs nur Chrombügel mit nem kleinen Schaumstoffteil dran.
                            Dies vorderte der TÜV da ja jemand hinten sitzen könnte und die "Bügel" als Kopfstütze (nicht Überrollbügel!) gesehen werden müßen und daher auch "gepolstert" sein müssen.

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                              Was ist das für ein TÜV, hat der nichts besseres zu tun? und warum hat er die Bügel überhaupt gesehen? Versteh echt nicht das Problem!
                              Zuletzt geändert von mannes206; 06.06.2008, 17:39.
                              .

                              Mein Album: Mein 206 CC

                              mfg.

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                                Zitat von mannes206 Beitrag anzeigen
                                Was ist das für ein TÜV, hat der nichts besseres zu tun? und warum hat er die Bügel überhaupt gesehen? Versteh echt nicht das Problem!
                                Der TÜV-Prüfer macht auch nur seine Arbeit! Er muss den Kopf dafür hinhalten wenn etwas nicht korrekt ist. Und wenn die Teile eingetragen werden müssen, dann ist das eben so.

                                Musketier selbst sollte natürlich schon wissen ob seine Bügel eingetragen werden müssen oder ob eine ABE vorliegt.

                                Für unsere Bügel liegt eine ABE vor und da steht auch ganz klar drin dass eine Änderungsabnahme nicht erforderlich ist. Weiterhin steht da drin dass das Fahrzeug in Verbindung mit den Umrüstbügeln nur für 2 Personen zugelassen ist...

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