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    @ CC Driver

    Ich versteh schon, dass er alles korrekt machen muss und er dafür gerade stehen muss, aber ich finde es übertrieben, wenn er auf sowas achtet!
    Wäre es nicht besser, genau auf die Bremsen, Fahrwerk, usw... zu achten?

    Aber wie du schon geschrieben hast, wenn es eingetragen werden muss, dann ist das eben so!

    mfg
    .

    Mein Album: Mein 206 CC

    mfg.

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      Ich verstehe es auch das die Bügel eingetragen werden müssen. Da sag ich ja auch gar nichts zu.
      Ich verstehe nur nicht warum der Peugeot Händler das damals nicht gemacht hat? Muss ich jetzt wegen seiner Schuld die Kosten für das nachträgliche Eintragen selber tragen? Das sehe ich irgendwie nicht ein!

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        Zitat von Girlsize Beitrag anzeigen
        Ich verstehe nur nicht warum der Peugeot Händler das damals nicht gemacht hat? Muss ich jetzt wegen seiner Schuld die Kosten für das nachträgliche Eintragen selber tragen? Das sehe ich irgendwie nicht ein!
        Vielleicht hat er es vergessen? Vielleicht wollte er Geld sparen?

        Hier hilft Dir nur ein klärendes Gespräch mit dem Händler. Wenn sich der Händler quer stellt und Du nichts schriftliches zu den Bügeln in der Hand hast wirst Du im Zweifel eher auf den Kosten für die Eintragung sitzen bleiben...


        Auf der Musketier HP steht ja dass ein TÜV-Eintrag nicht erforderlich ist. Insofern sollte Dir Musketier ja eine ABE zur Vorlage beim TÜV zukommen lassen können...

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          Zitat von Stuttgarter Beitrag anzeigen
          @ETME
          Merci hast recht.
          So ab 2005 kam das Problem auf. Vorher hat selbst PUG normale Chrombügel verkauft. Danach gabs nur Chrombügel mit nem kleinen Schaumstoffteil dran.
          Dies vorderte der TÜV da ja jemand hinten sitzen könnte und die "Bügel" als Kopfstütze (nicht Überrollbügel!) gesehen werden müßen und daher auch "gepolstert" sein müssen.
          sorry, aber mein erster cc hatte die schwarzen kunststoffbügel, die alle rausgeschmissen haben damals (EZ 01/2005). mein aktueller hat serienmäßig die gebürsteten chrombügel (EZ 09/2006) OHNE ein pölsterchen dran. die pölsterchen hatten nur die nachrüstteile, seltsamerweise nicht die originalen von pöscho.

          grüßle
          schal statt schott

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            Hi,

            was ich allerdings für ganz großen Quatsch halte, ist die Aussage von Peugeot, dass die Original-Bügel als Überrollbügel gelten sollen.

            Die Original-Bügel sind aus billigem Plastik. Im Falle eines Überschlags, halten die keine hundertsel Sekunde. Dann doch wohl eher die Nachrüßtteile aus Stahl / Edelstahl.

            Soweit mir bekannt ist, hat es bis Anfang 2006 keinen Mensch interessiert, was man mit den hinteren Bügel macht. Daher gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine ABEs oder Gutachten, und kein TÜV hat sich dafür interessiert. Dementsprechend waren die Teile auch nicht eingetragen.

            Dann ist scheinbar irgendeinem TÜV-Prüfer aufgefallen, dass ja theoretisch auf den hinteren Sitzen jemand sitzen könnte, und der könnte sich im Falle
            eines Unfalls an den Metall-Ausführungen verletzen.

            Von da an ging die Diskussion los. Einige TÜV-Prüfer interessiert es. Andere nicht. Dann gab es Bügel mit Polster, für die gab es dann ABEs, und so weiter.

            Ich habe auch die aus Metall drin, und bisher hat sich kein TÜVler dafür interessiert.
            Gruß Werner

            "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." - Abraham Lincoln

            Mein neuer

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              Zitat von Werner Beitrag anzeigen
              was ich allerdings für ganz großen Quatsch halte, ist die Aussage von Peugeot, dass die Original-Bügel als Überrollbügel gelten sollen.

              Die Original-Bügel sind aus billigem Plastik. Im Falle eines Überschlags, halten die keine hundertsel Sekunde. Dann doch wohl eher die Nachrüßtteile aus Stahl / Edelstahl.
              Wenn sie bei einem Überschlag überhaupt den Boden berühren würden, denn sie sind hierfür sowieso viel zu kurz.
              Und als Kopfstütze taugen die Original-Bügel m.E. ebenfalls nicht, dafür sind auch sie schon viel zu hart.

              Was mich allerdings am meisten wundert: Wieso werden nachgerüstete Metallbügel beim 206cc bemängelt, wo sie doch beim 207cc serienmäßig verbaut sind? Oder haben wir 207ccler womöglich gar keine Betriebserlaubnis?

              Gruß,
              Ulf

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                Das mit dem TÜV ist immer so ne Sache...

                Bei BMW ist es genau das gleiche.
                Dort kann man, als Zubehör, eine blaue Beleuchtung für den Fußraum hinzubestellen die auch während dem Fahren aktivierbar ist!
                Baust du dir das selbst so ein, nimmt dir das auch kein TÜV ab.

                Das kann man einfach nur so hinnehmen, was ändern kannste eh nix dran.

                Gruß
                Christian

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                  Zitat von fr4g3r Beitrag anzeigen
                  Baust du dir das selbst so ein, nimmt dir das auch kein TÜV ab.

                  Das kann man einfach nur so hinnehmen, was ändern kannste eh nix dran.

                  Gruß
                  Christian

                  Das ist so nicht korrekt! Sofern der Lichtkegel der sogenannten Ambientebeleuchtung nicht nach außen dringt und keine Möglichkeit einer Blendwirkung für andere Verkehrsteilnehmer besteht wird das eingetragen...

                  Kommentar


                    Zitat von Merlin Beitrag anzeigen
                    Wenn sie bei einem Überschlag überhaupt den Boden berühren würden, denn sie sind hierfür sowieso viel zu kurz.
                    Und als Kopfstütze taugen die Original-Bügel m.E. ebenfalls nicht, dafür sind auch sie schon viel zu hart.

                    Was mich allerdings am meisten wundert: Wieso werden nachgerüstete Metallbügel beim 206cc bemängelt, wo sie doch beim 207cc serienmäßig verbaut sind? Oder haben wir 207ccler womöglich gar keine Betriebserlaubnis?

                    . . . beim 207cc werden die Dinger wie ein AirBag beim Aufprall pyrotechnisch ausgelöst und werden nochmal einen (halben)Meter länger, also bestimmt nicht zu kurz. Und eine ABE werden die mit Sicherheit haben.

                    Beim 206cc wirds wohl ebenso sein.

                    Das Problem beim 206cc liegt wohl an der Umrüsung von schwarz(Serie) auf verchromt (Fremdhersteller), ist der Auslösemechanismus nach der Umrüstung noch funktionstüchtig ????

                    Steph

                    Kommentar


                      Zitat von Stephan HH Beitrag anzeigen
                      . . . beim 207cc werden die Dinger wie ein AirBag beim Aufprall pyrotechnisch ausgelöst und werden nochmal einen (halben)Meter länger, also bestimmt nicht zu kurz. Und eine ABE werden die mit Sicherheit haben.

                      Beim 206cc wirds wohl ebenso sein.

                      Das Problem beim 206cc liegt wohl an der Umrüsung von schwarz(Serie) auf verchromt (Fremdhersteller), ist der Auslösemechanismus nach der Umrüstung noch funktionstüchtig ????

                      Steph
                      Der 206cc hat keine ausfahrbaren Überollbügel.... Die Bügel sind mit je 2 Muttern M10 befestigt. Bevor die Bügel schützen könnten sind sie längst weggeknickt...

                      Kommentar


                        Zitat von CCdriver Beitrag anzeigen
                        Der 206cc hat keine ausfahrbaren Überollbügel.... Die Bügel sind mit je 2 Muttern M10 befestigt. Bevor die Bügel schützen könnten sind sie längst weggeknickt...
                        . . . OK, dann bitte nicht schneller fahren als der Schutzengel fliegen kann !!

                        Und eine neue Theorie, warum der TÜV muckt . . . :-)

                        Steph

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                          obwohl dieses thema schon sehr oft erörtert wurde und hier immer wieder behauptet wird, dass die bügel beim 206cc nichts bewirken und somit keine abe oder eintragung erforderlich kist geb ich wiedermal meinen senf dazu.


                          ich habe mich bereits 2005 AUSGIEBIG erkundigt. bei tüv, peugeot(!) und dekra.

                          ergebnis war:
                          obwohl die originalen bügel nicht ausgefahren werden bei einem unfall und obwohl diese nicht gerade 'massiv' sind, sind sie in der abe des gesamten fahrzeugs als kopfstützen UND überrollbügel enthalten.

                          so, und ob das nun einen sinn macht oder ob es hier allen passt oder nicht.
                          diese bügel müssen bei einem austausch also eine abe haben, oder aber eingetragen werden (sofern die neuen eintragbar sind).

                          das ist nunmal so.

                          workaround. man nimmt die originalen vom quicksilver.

                          Kommentar


                            Zitat von rob Beitrag anzeigen
                            ...
                            das ist nunmal so.

                            workaround. man nimmt die originalen vom quicksilver.
                            ...oder einem anderen, späteren modell an dem sie serienmäßig waren ab ca. baujahr 2006. muß es ja bei pug als ersatzteil geben - vielleicht auch mit abe ?
                            @girlsize: aber was hat der meiseter inzwischen gesagt ? und wie steht musketier dazu?
                            grüßle
                            schal statt schott

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                              Hi,
                              ich habe 2003 die Chrombügel als Zubehör bei Peugeot gekauft. Ich habe dazu weder eine ABE noch ein Teilegutachten bekommen. Den TÜV haben die Bügel bis jetzt auch nie interessiert. Ich finde es schon komisch dass man nicht vom TÜV gefragt wird ob sie eingetragen sind oder nicht (falls das sein muß), denn wenn die Betriebserlaubnis erlöschen sollte ist das ja nicht unrelevant. Gibt es da so eine Art Bestandsschutz für Bügel die vor der Eintragungsdikussion im Jahr 2005 montiert wurden? Nachweisen kann ich das ja auch nicht, da ich kein Papier dazu habe :keineahnung: Die Originalbügel sind auch nur mit einer Mutter M6 (= Schlüsselweite 10 , s.o.) befestigt. Sowas als Überrollbügel zu deklarieren ist ein Witz, die 6mm-Gewindestangen sind doch schneller ab als ein Augenzwinkern dauert . Ich werde die Bügel jedenfalls nicht abmachen, zur Not habe ich die Originalen noch wenn die grünen Männchen meckern sollten

                              Gruß Raimund

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                                Zitat von fr4g3r Beitrag anzeigen
                                Das kann man einfach nur so hinnehmen, was ändern kannste eh nix dran.
                                Doch, man kann entweder zu einem anderen TÜVer fahren oder die Originalen wieder einbauen.


                                KK
                                Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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