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    #16
    @Stoppi: Solche Smileys mag ich ja am liebsten, schließlich wird hier diskutiert um die Fragen zu klären. Mit
    , richtig?
    habe ich ja bereits angedeutet, dass diese Frage zu klären ist.

    Wenn ich bei A.T.U. (als Beispiel) Kompletträder bestelle steht dort:
    Sie finden in unserem Shop Kompletträder mit ABE-Zulassung. Bitte drucken Sie die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) aus und führen diese im Fahrzeug mit. Bei den eintragungspflichtigen Rädern (mit Gutachten) haben wir einen Vermerk hinterlegt, da diese beim TÜV eingetragen werden müssen!
    Das bedeutet für mich, dass ich dann keine extra Abnahme brauche auch wenn diese Größe nicht explizit im Schein vermerkt ist (so verstehe ich das)

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      #17
      Zitat von illopel Beitrag anzeigen
      Das bedeutet für mich, dass ich dann keine extra Abnahme brauche auch wenn diese Größe nicht explizit im Schein vermerkt ist (so verstehe ich das)
      Die ABE ist nur dann im Fzg mitzufuehren, wenn die Groessen im Schein stehen!!
      Ansonsten ist jede Rad/Reifenkombination abnahmepflichtig, wenn sich Breite des Reifens/der Felge aendert, Zollgroesse aendert, ET aendert.....

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        #18
        Das sagt die Zulassungsstelle dazu:

        Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
        Die ABE ist nur dann im Fzg mitzufuehren, wenn die Groessen im Schein stehen!!
        Ansonsten ist jede Rad/Reifenkombination abnahmepflichtig, wenn sich Breite des Reifens/der Felge aendert, Zollgroesse aendert, ET aendert.....
        Das stimmt nur, sofern Du noch den alten KFZ-Schein hast. Bei Fahrzeugen die nach dem 1. Oktober 2005 zugelassen oder umgemeldet wurden, steht nur noch eine Größe in der neuen Zulassungsbescheinigung 1.:o
        Trotzdem dürfen auch andere Größen als die eingetragene Gefahren werden, wenn

        Zitat:
        Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I entfallen bekannte Angaben. So ist zum
        Beispiel nur noch eine Reifengröße einzutragen. Andere Reifen dürfen verwendet
        werden, wenn die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs dies
        zulässt.


        Heißt also, alle serienmäßig verbauten Größen eines Modells vom Aldi-Grundmodell mit schmalen Stahlfelgen bis zum Deluxe-Modell mit breiten Alu-Sportfelgen dürfen OHNE TÜV-Abnahme gefahren werden. Bei Felgen von Fremdfabrikaten muss natürlich die ABE mitgeführt werden.:cool:

        Für den 307 cc heißt das, dass sowohl die 16´´ als auch dei 17´´ Felgen mit der entsprechenden 205er Bereifung gefahren werden dürfen. Egal ob Winter-,Sommer- oder Ganzjahresreifen!

        Probleme in der Prxis könnte es allerdings geben, wenn man von einem grünen Trachtenträger angehalten wird und dieser die zugelassenen Größen nicht kennt, bzw. keine Unterlagen zum Nachschlagen dabei hat. Ich werde mir bei Montage von 17´´Rädern einen Prospekt bzw. einen Ausdruck von der PUG-Konfigurationsseite ins Auto legen, woraus die 17´´ als Seriengröße ersichtlich ist.

        Das Zitat noch mal zum Nachlesen z.B. unter http://kreis-plön.de/k_verwaltung/am...eoktober05.pdf
        Zuletzt geändert von Mika aus Soest; 17.11.2006, 12:43.
        GrüCCe Mika

        Kommentar


          #19
          Zitat von Mika aus Soest Beitrag anzeigen

          Heißt also, alle serienmäßig verbauten Größen eines Modells vom Aldi-Grundmodell mit schmalen Stahlfelgen bis zum Deluxe-Modell mit breiten Alu-Sportfelgen dürfen OHNE TÜV-Abnahme gefahren werden. Bei Felgen von Fremdfabrikaten muss natürlich die ABE mitgeführt werden.:cool:
          Mag ich anzweifeln:
          Bsp Peugeot 206 1.1l 60 PS Filou kleine Kotis
          Zugelassen auf neuen Halter am 03.03.2006
          Dieser bekommt nun neuen Schein, indem 175/65/R14 drinstehen..

          Nach Deiner Aussage sollte es kein Problem darstellen ohne Abnahme RC-Felgen 7x17 Et25 mit 205/40 R17 zu fahren.

          Halte ich fuer ein Geruecht.

          Kommentar


            #20
            Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
            Mag ich anzweifeln:
            Bsp Peugeot 206 1.1l 60 PS Filou kleine Kotis
            Zugelassen auf neuen Halter am 03.03.2006
            Dieser bekommt nun neuen Schein, indem 175/65/R14 drinstehen..

            Nach Deiner Aussage sollte es kein Problem darstellen ohne Abnahme RC-Felgen 7x17 Et25 mit 205/40 R17 zu fahren.

            Halte ich fuer ein Geruecht.
            Ich gebe nur das wieder, was mir 1. mein PUG Männchen bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits sagte und was ich 2. im Internet auf verschiedenen Seiten von KFZ-Zulassungsstellen gelesen habe, die im Übrigen alle das gleiche schreiben. Klar, ist ja auch ein Bundesgesetz.

            Was das jetzt konkret für den 206 heißt, weiß ich nicht, da kenne ich nicht alle Modelle und Rad-/Reifengrößen. Wenn es den 206 in verschiedenen Ausführungen gibt, darfst Du die dafür vorgesehenen Räder alle fahren. Du kannst natürlich nicht Räder fahren, die nur mit einer Kotflügelverbreiterung z.B. bei einem "Sport"-Modell oder mit bestimmten Achsen/Bremsen zulässig sind. Das ist doch logisch oder?
            Zuletzt geändert von Mika aus Soest; 17.11.2006, 12:54.
            GrüCCe Mika

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              #21
              Hat jemand einen KfZ-Schein & -Brief und tauscht diese in eine Zulassungsbescheinigung Teil I & II um, so werden von den ursprünglich 2 oder mehr ORIGINAL vorhandenen Reifenvariationen nur 1 (nomalerweise die 1.) übernommen. Die anderen sind über eine Nummer hinterlegt und können so von der Rennleitung bei einer Kontrolle online abgefragt werden. Anders schaut das nachträglichen Abnahmen aus. Diese müssen alle übernommen werden. Gleichges gilt natürlich auch für Alus und damit verbundene Rad-Reifen-Kombinationen. Klar, oder?


              KK
              Zuletzt geändert von Kellerkind; 17.11.2006, 16:25.
              Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

              Kommentar


                #22
                So, nächste Runde:

                Eben mit Peugeot telefoniert wegen meiner FSE. Dabei das Thema Winterreifen angesprochen. Seine Aussage:

                Wenn ich ein Teilegutachten des Felgenherstellers für bestimmte Rad/Reifenkombination besitze kann ich die dort eingetragenen Kombinationen ohne extra Eintragung fahren (da das Teilegutachten ja bereits vom TÜV durchgeführt wurde). Auch wenn sie nicht im Schein steht.
                Ist das jetzt wenigstens korrekt oder erzählt mir jetzt jeder was ihm gerade so passt?

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                  #23
                  Das ist falsch!
                  Alle Teile mit einem Gutachten nach 19.3 StvZO sind geprüft vom TÜV
                  Aber der korrekte Anbau dieser Teile muss anhand des Gutachtens (wie es auch darin steht) vom TÜV abgenommen werden.

                  Demnach ist die Aussage deines Händlers falsch und Fahrlässig, denn nicht abgenomme Teile führen zur Erlöschnug der BE des Autos und damit zum Verlust des Versicherungsschutzes..

                  P.S. siehe Post #15 von mir mit dem Zitat vom TÜV

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                    #24
                    Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                    Das ist falsch!
                    Alle Teile mit einem Gutachten nach 19.3 StvZO sind geprüft vom TÜV
                    Aber der korrekte Anbau dieser Teile muss anhand des Gutachtens (wie es auch darin steht) vom TÜV abgenommen werden.
                    Da scheint ja ganz schön lax mit umgegangen zu werden. Es kann also sein, dass die BE aufgrund dieser falschen Aussagen (die ich so auch vom Reifenhändler gehört habe) erlischt und ich bin der dumme :(

                    Habe jetzt mal so ein "Gutachten" heruntergeladen, dort steht die Auflage A02:
                    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                    durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                    Das würde aber heißen ich muss die Reifengröße nur bei der Zulassungsstelle nachtragen lassen.
                    Die Auflage A01:
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                    entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                    gilt allerdings bei dieser Kombination (schmalere Reifen als original) nicht, was für mich bedeuten würde:
                    Eintragen lassen -> ja, Abnahme -> nein

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von illopel Beitrag anzeigen
                      gilt allerdings bei dieser Kombination (schmalere Reifen als original) nicht, was für mich bedeuten würde:
                      Eintragen lassen -> ja, Abnahme -> nein
                      Wieso gilt das dann nicht ?:confused:

                      Nochmal, alles was nicht im Schein steht bzw nicht vom Werk aus bei Dir (Deinem Auto) hinterlegt ist
                      an Rad/Reifenkombination muss vom TÜV abgenommen werden!

                      Selbst wenn Du von Werk aus 7x17 mit 205/50 ET25 fährst müssen neue Felgen mit
                      7x17 mit 205/50 ET20 abgenommen werden, denn diese Kombination wurde an Deinem Auto nicht geprüft!
                      Dies gilt für alle Parameter von bei Rad/Reifen

                      Eingetragen wird auf dem Strassenverkehrsamt nur die Sachen, welche von einem amtlich bestellten Prüfer
                      (TÜV zBsp) abgenommen wurde!

                      Kommentar


                        #26
                        Ja ist ja schon gut
                        Ich komme drauf, weil bei einer Kombination der Hinweis A02 steht und A01 nicht, bei einer anderen aber nur A01.

                        Wenn da also steht, dass es in der Zulassungsstelle eingetragen werden muss (A02) aber nicht abgenommen (da ja A01 fehlt) würde ich als Unwissender erstmal zur Zulassungsstelle laufen (da ich ja wie hier gelernt falsch informiert wurde) und würde mir dann anhören müssen, dass das aber erst abgenommen werden muss.
                        Dann kann man das doch gleich ordentlich formulieren?
                        Aber wenn man sich erst mal auf "Experten" verlässt, man hätte mir ja schließlich bei der Beratung darauf hinweisen müssen, dass ich das abnehmen lassen muss.
                        Das finde ich unverantwortlich, vor allen Dingen da es ja anscheinend kein Einzelfall ist.

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                          #27
                          Auf der sicheren Seite...

                          ... bist Du immer, wenn Du mal kurz beim TÜV vorbei fährst und einfach fragst. Bring Deine ABE oder was auch sonst an Info´s vorliegt mit und frage die Eminenz im grauen Kittel.

                          Eine Auskunft kostet zumindest bei uns hier kein Geld und ich habe "die" schon Löcher in den Bauch gefragt wegen allermöglichen Dinge (hab mal einen Oldtimer restauriert). Wurde immer sehr nett beraten und es wurde klar gesagt, was geht und was nicht. Auch im Zusammenspiel mit der Zulassungsstelle, die ggf. die Zulass.Besch. 1 änderen muss, gabs immer klare Ansagen! :cool:
                          Zuletzt geändert von Mika aus Soest; 17.11.2006, 23:02.
                          GrüCCe Mika

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                            Wieso gilt das dann nicht ?:confused:

                            Nochmal, alles was nicht im Schein steht bzw nicht vom Werk aus bei Dir (Deinem Auto) hinterlegt ist
                            an Rad/Reifenkombination muss vom TÜV abgenommen werden!

                            Selbst wenn Du von Werk aus 7x17 mit 205/50 ET25 fährst müssen neue Felgen mit
                            7x17 mit 205/50 ET20 abgenommen werden, denn diese Kombination wurde an Deinem Auto nicht geprüft!
                            Dies gilt für alle Parameter von bei Rad/Reifen

                            Eingetragen wird auf dem Strassenverkehrsamt nur die Sachen, welche von einem amtlich bestellten Prüfer
                            (TÜV zBsp) abgenommen wurde!

                            Stimme ich absolut zu!

                            Denn ich hab letztens auch winterreifen draufziehen lassen da auf mein F.schein die bereifung 205/55 R16 drauf steht und ich die bereifung fürs Winter 195/65 R15 draufziehen lassen habe musste der tüv-mann kommen und die tüv abnahme durchführen

                            dies kostete : 32€
                            Träume nicht dein Leben, lebe deine Träume!!!

                            Kommentar


                              #29
                              EG-Typgenehmigung / COC Papier

                              Wer kann mir ne Kopie einer EG-Typgenehmigung für nen 307 CC HDI mailen?

                              Habe in der "Zulassungsbescheinigung 1" nur die 16´´ Reifen drinstehen, möchte aber 17´´ mit Challenger-Felge im Sommer fahren.

                              Die im Indernett erhältlichen Bescheinigungen sind nur Gutachten nach 19.3, d.h. für ne TÜV-Abnahme. Brauche ich aber nicht, da der Dicke serienmäßig auch mit den 17 ´´Challenger ab Werk ausgeliefert wird. :cool:

                              Nur in der EG-Typgenehmigung stehen halt alle möglichen Reifenkombinationen für den Dicken drin. Deshalb hätte ich gerne eine Kopie für die manchmal übereifrige Rennleitung. Ich weiß nämlich nicht, ob denen ein PUG-Prospekt mit technischen Daten genügt.

                              Mein Dealer hat mir keine bei der Auslieferung des Wagen gegeben, denke mal, dass die mit der Zulassungsbescheinigung 2 bei der Bank gelandet ist!
                              Zuletzt geändert von Mika aus Soest; 15.01.2007, 22:50.
                              GrüCCe Mika

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                                #30
                                Zitat von Mika aus Soest Beitrag anzeigen
                                Probleme in der Prxis könnte es allerdings geben, wenn man von einem grünen Trachtenträger angehalten wird und dieser die zugelassenen Größen nicht kennt, bzw. keine Unterlagen zum Nachschlagen dabei hat. Ich werde mir bei Montage von 17´´Rädern einen Prospekt bzw. einen Ausdruck von der PUG-Konfigurationsseite ins Auto legen, woraus die 17´´ als Seriengröße ersichtlich ist.
                                Hi,
                                mal was aus Erfahrung als Trachtler!

                                Mal angenommen, eine Felgen/Reifen-Kombination steht sauber im Radhaus, nicht nach außen über und mit genügend Freiraum zu den Kotflügelkanten. Diese Kombination steht nicht in der Zulassungsbescheinigung, man hat auch sonst keine Unterlagen dabei. Der Cop kann auf der Straße Online nicht auf die hinterlegten Daten zugreifen, da er keinen PC dabei hat (Normal).

                                Schreibt der gleich eine Anzeige, obwohl alles korrekt aussieht und nur die EU mit dieser Vereinheitlichung schuld an seinem Dilemma ist? Nein macht er im Normalfall nicht!!!

                                Ein besonders Vorsichtiger schreibt eine Kontrollaufforderung aus und lässt den Fahrzeughalter die erforderlichen Unterlagen beibringen, einer mit ein wenig Erfahrung mit Kraftfahrzeugen lässt's gut sein und macht gar nichts und nur ein "Fachidiot" oder "Dienstgeiler" schreibt erstmal eine Anzeige, auch wenn er sie später wieder zurücknehmen muss. Denn dass die Kombination gefahren werden darf, steht ja fest.

                                Anders siehts natürlich bei offensichtlich hart an der Grenze getunten Fahrzeugen aus, da gehts dann meist um Millimeter, ob die Freigängigkeit gewährleistet ist und das Pfofil ganz abgedeckt ist. Bei so einem Fahrzeug und ohne Papiere vom TüV, hat der Fahrer zunächst schlechte Karten. Aber das ist ja hier nicht das Thema.

                                Also macht uns nicht schlechter als unser Ruf, ich z.B. würde auf den Verweis Serienbereifung laut Prospekt mit Bildern dankbar reagieren, weil ich mir Schreibarbeit spare. Ich vertraue Händlerprospekten

                                JayJay

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