Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

RT3 Softwareversion

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hier mal eine Frage an alle die, die das Update 5.5 drauf gespielt haben.

    Ich bin seit dem mit der Helligkeit des Farbbildschirm`s unzufrieden. Vorher war er bedeutend heller. Jetzt schlecht sichtbar bei Sonne.
    Helligkeit max. und den Kontrast +2

    Kommentar


      @andyV6

      ist leider auch bei mir so und habe noch nichts gefunden zum ändern

      aber ich denke es liegt an den farben den die sind nicht die beste auswahl gerade bei starker sonneneinstrahlung


      schöne grüße aus dem allgäu

      307cc-cruiser
      Wer sp?ter bremst ist l?nger schnell!

      Kommentar


        Zitat von AndyV6
        Hier mal eine Frage an alle die, die das Update 5.5 drauf gespielt haben.

        Ich bin seit dem mit der Helligkeit des Farbbildschirm`s unzufrieden. Vorher war er bedeutend heller. Jetzt schlecht sichtbar bei Sonne.
        Helligkeit max. und den Kontrast +2
        Kann ich eigentlich nicht so bestätigen. Allerdings nervt die fehlerhafte Helligkeitssteuerung des Displays in der Nacht (wurde aber schon an anderer Stelle im Forum drüber gemeckert!)
        Die Farbschemas sind in der neuen Version halt nicht so kontrastreich. Auch nicht so schön.

        Aber die Helligkeit am Tag ... ne, die finde ich eigentlich völlig ausreichend. (Helligkeit und Kontrast auf Mittelstellung)

        Kommentar


          @gunar

          mal ne ganz andere frage
          gibt es für das RT3 eigentlich auch eine radarwarnsoftware ??
          ja ich weis ist nicht legal aber würde mich trotzdem mal interesieren
          Wer sp?ter bremst ist l?nger schnell!

          Kommentar


            Radarfallenplugin wird es nicht geben auch nicht in Zukunft. Laut Aussage von Radarfalle.de gibt unser Navihersteller die Daten nicht frei, um ein Programm zu schreiben.
            Bei anderen Herstellern wie Becker, TomTom, Falk usw. gibt es keine Probleme

            @ 307cc-cruiser

            Es ist legal. Wenn es nicht wäre, gäbe es "Radarfalle" nicht mehr.
            Diese Plugins kann mann offiziel kaufen.
            Zuletzt geändert von ; 18.12.2005, 20:07.

            Kommentar


              @ AndyV6

              Da irrt der Fachmann. Jegliche Vorrichtung (dazu zählt auch Software), um vor Radarfallen, etc. zu warnen, ist verboten. Und zwar sowohl die Benutzung, als auch schon der Besitz (!). Solche Radar-Piepser werden üblicherweise beschlagnahmt und es erfolgt Anzeige. Es gab schon Fälle, wo Autos solange stillgelegt wurden, bis solche Radarwarner-Software wieder vom System herunten war...

              Grüße aus Niederbayern

              Kommentar


                Hallo,

                das stimmt, es stand auch letztens in der ADAC Zeitschrift. Wenn ein Navi oder Pda usw. so eine software hat darf die Polizei es beschlagnahmen und man kassiert noch Punkte dazu.

                Gruß

                Micha

                Kommentar


                  Telefon ausschalten

                  Hallo zusammen,

                  man kann ja die PIN-Eingabe beim starten mit ESC abbrechen, um sich nicht einzuloggen.

                  Kann man denn nach erfolgreicher PIN-Eingabe das Telefon auch wieder ausschalten, ohne das RT3 komplett ausschalten zu müssen?

                  Und wie lange muss das RT3 ausgeschaltet sein, damit es sich aus dem D2-Netz wieder ausbucht?

                  Ich frage deshalb, weil ich eine TWIN-Card habe und manchmal meine Frau weiterfährt. Wenn man versucht, beide Karten gleichzeitig zu betreiben gibts Probleme, da das GSM-Netz dann nicht weis, welche Karte nun aktiv sein soll.

                  Guntram

                  Kommentar


                    @ MikeM
                    Es geht hier nicht um Radar-Piepser.

                    Alle anderen

                    Wenn es verboten wäre, warum gestatten dann bei radarfalle.de so viele Hersteller, das ihre Software verändert bzw. ergänzt wird.
                    Und außerdem, warnt die Software nicht vor Radarfallen, sondern vor "Verkehrsgefährdungen" im Straßenverkehr. Und somit wird die Aussage entkräftet, dass vor Radarfallen gewarnt wird zumal ja nur vor "stationären Hindernissen" passiert.

                    Und warum wird zB. im Stuttgarter Raum auf Autobahnen mit öffendlichen Schildern vor Radarkontrollen gewarnt ?
                    Etwas anderes macht die Software auch nicht, zumal man sich nicht darauf verlassen sollte, weil die Aktuallisierung dieser Software sehr größe Zeitabstände hat.
                    Zuletzt geändert von ; 19.12.2005, 08:52.

                    Kommentar


                      Und trotzdem kann die Polizei den PDA einziehen, wenn er den Fahrer vor Radarfallen warnt.... ich habe den Artikel auch gelesen....

                      Nimms doch mal hin, das andere auch mal was wissen....

                      Zitat von AndyV6
                      @ MikeM
                      Es geht hier nicht um Radar-Piepser.

                      Alle anderen

                      Wenn es verboten wäre, warum gestatten dann bei radarfalle.de so viele Hersteller, das ihre Software verändert bzw. ergänzt wird.
                      Und außerdem, warnt die Software nicht vor Radarfallen, sondern vor "Verkehrsgefährdungen" im Straßenverkehr. Und somit wird die Aussage entkräftet, dass vor Radarfallen gewarnt wird zumal ja nur vor "stationären Hindernissen" passiert.

                      Und warum wird zB. im Stuttgarter Raum auf Autobahnen mit öffendlichen Schildern vor Radarkontrollen gewarnt ?
                      Etwas anderes macht die Software auch nicht, zumal man sich nicht darauf verlassen sollte, weil die Aktuallisierung dieser Software sehr größe Zeitabstände hat.
                      Produktionswoche: KW 17..... Juhu
                      Geburtsdatum laut Händlerinfo: 26.04.2005
                      es ist ein Stier....
                      und dann noch ein gasgetriebener....
                      Aktueller Gasverbrauch

                      Kommentar


                        Zitat von AndyV6
                        @ MikeM
                        Es geht hier nicht um Radar-Piepser.
                        ...hatte ich ja auch geschrieben - Software. Schaust Dir einfach den ADAC Bericht an, dann dürfte es klar sein. Es werden ja auch nach wie vor "normale" Radarwarner angeboten und deren Legalität mit Pseudo-Begründungen angepriesen.

                        Ich weiß sowieso nicht, wofür man sowas braucht - ich fahre nicht bei rot über die Ampel, möchte nämlich noch länger leben. Und in der Stadt rase ich auch nicht so - da gibt es Kinder, Radfahrer und älter Menschen.

                        Grüße aus Niederbayern

                        Kommentar


                          Beitrag des ADAC

                          werde mal den erwähnten Beitrag des ADAC nachreichen:


                          "Aktueller Bußgeldkatalog

                          Wer meint, ein Radarwarngerät im Auto erspare teure Bußgeldzahlungen, wird jetzt eines Besseren belehrt. Denn diese Geräte zeigen dem schnellen Autofahrer zwar vielleicht an, welche er in eine Radarfalle fährt, ihr Gebrauch wird seit dem 1. März aber als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wird man mit einem Radarwarner im Auto erwischt, zahlt man mindestens 75 Euro und bekommt vier Punkte in Flensburg. Doch das ist nur der Mindestsatz für eine fahrlässige Nutzung, also beispielsweise wenn man ein fremdes Fahrzeug mit eingebautem Warngerät benutzt und die Polizei nicht nachweisen kann, dass man vorsätzlich gehandelt hat. Installiert man es allerdings in sein eigenes Kraftfahrzeug, handelt man vorsätzlich und die Strafe wird noch höher ausfallen."
                          Energiewende ins NICHTS
                          Greenpace Gründer lobt CO2

                          Kommentar


                            Ich denke mal, hier wird von 2 grundsätzlich verschiedenen Dingen geredet.

                            1. AKTIVE Radarwarner, die die Radarsignale auffangen und dich dann warnen dass du "im Visier" bist. Die sind natürlich verboten.

                            2. Ein Plugin fürs Navi, das halt neben Restaurants, Krankenhäusern, Tankstellen etc. noch ne Blitzerdatenbank hat. Meiner Meinung nach ist das nichts anderes als die Verkehrdurchsagen, bei denen auch gewarnt wird, wo Blitzer stehen.
                            Sollte meiner Auffassung nach also legal sein. Lasse mich aber belehren, da bin ich kein Experte.

                            HA, der hofft geholfen zu haben

                            Kommentar


                              @Commerzpunkt, da hast Du sicher Recht! Eine CD auf der nur die sogenannten Starenkästen (also fest installierte Blitzer)verzeichnet sind ist mit Sicherheit nicht verboten! Sollte es um diese Daten gehen, hätte AndyV6 eigentlich recht.
                              Energiewende ins NICHTS
                              Greenpace Gründer lobt CO2

                              Kommentar


                                Zitat von CC Guru
                                @Commerzpunkt
                                Wo ihr euch immer dieses "t" herdichtet....

                                HA

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X