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Ein Tip aus der Schweiz

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    #31
    Hallo,

    habe mal Almir's CC und meinen zum Vergleich. Meine Felgen sind ebenfalls 18 Zoll. Ich finde schon, das die Felgen nach 18 Zoll aussehen.

    Viele Grüße

    Dirk
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      #32
      die felgen sehen doch gut aus und vorallem auch wirklich wie 18 zoll. passen super zum auto.

      also das mit dem lackieren... du bist eh im arsch bei einer kontrolle. die sehen, auto ist tiefergelegt und deine federn sind nicht eingetragen. was auch nicht sein kann. den 60mm federn kannst du in der schweiz gar nicht vorführen (ausser mit dtc gutachten, gibts aber nicht für apex). wirkt aber irgendwie nicht 60mm tiefer???

      also, montier so rasch als möglich das gewinde. und weiterhin viel spass.

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        #33
        Danke für die Komplimente.
        Ich kann mich eben nicht entscheiden welches gewinde ich montieren soll.

        Gruss Almir

        Kommentar


          #34
          Zitat von almir
          Danke für die Komplimente.
          Ich kann mich eben nicht entscheiden welches gewinde ich montieren soll.

          Gruss Almir
          Da gibt es eigentlich nicht so viel Alternativen.
          KW ist glaub ich mal für die meisten die erste Wahl.
          Ich bin mit dem Gewinde von RGS nach anfänglichen Schwierigkeiten auch sehr, sehr zufrieden.
          Günstigerer Anschaffungspreis und vom Fahrkomfort übertrifft es sogar das KW nach meiner Meinung.


          Cheers
          Daniel

          Kommentar


            #35
            Zitat von ubstar
            @almir,

            mal abgesehen davon das es verboten ist, und du im Schadensfalle keinen Versicherungsschutz mehr hast, das geht mich ja auch nichts an, jeder ist alt genug um zu wissen was er macht,
            aber was bringt es bitte unterschiedliche Federsätze einzusetzen?


            LG

            ubstar
            also mit dem versicherungsschutz muss ich wiedersprechen. kommt immer auf die kausalität zum schadenereignis an.

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              #36
              @Kenneth,

              soweit ich weiss, ist jede asymetrische Veränderung von den Achsen verboten, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

              LG aus dem sonnigen Berlin

              ubstar

              Kommentar


                #37
                @Kenneth

                Willst du behaupten, dass du eine Versicherung kennst, die ein Auto versichert, dass ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen fährt?


                MlG

                Kellerkind
                Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

                Kommentar


                  #38
                  ich schliesse mich dem Kellerkind an.

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                    #39
                    verboten ja, hat aber nicht unbedingt auswirkungen auf den versicherungsschutz.

                    unterscheiden muss man jetzt zwischen kasko und haftplicht.

                    in der haftpfliciht besteht bei kausalität maximal die möglichkeit des versicherers 10.000 euro regress zu nehmen, und das auch nur dann, wenn kausalität besteht. und 10.000 auch nur dann, wenn schwerwiegendes verschulden vorliegt. nachzulesen im kraftfahrzeugpflichtversicherungsgesetz. § weiß ich adhoc nicht mehr.

                    in der kasko könnte es tatsächlich zu etwas mehr ärger kommen, wenn man davon ausgehen kann, dass es sich um eine subjektive, also gewollt herbei geführte gefahrerhöhung handelt. dann besteht tatsächlich kein versicherungsschutz. fraglich ist meiner ansicht nach jedoch, ob hier tatsächlich eine gefahrerhöhung vorliegt. steht dann so alles in §§ 23, 24 VVG.

                    Gehe ich mal davon aus, dass keine gefahrerhöhung vorliegt käme noch eine obliegenheitsverletzung in frage, hier läge dann eine verletzung einer obliegenheit vor versicherungsfall vor (§ 6 VVG). Vorsatz wird hier unterstellt, der VN kann aber den Gegenbeweis führen. Nichts desto trotz kommt in einem solchen falle die Revelavanzrechtsprechung des BGH zum tragen, die besagt, dass schweres verschulden des VN vorliegen muss, und die obliegenheitsverletzung generell geeignet sein muss, die interessen des VR ernsthaft zu gefährden.

                    Schweres Verschulden kann man noch drüber diskutieren, aber ob die interessen des VR ernsthaft gefährdet sind wage ich mal zu bezweifeln. Müßte dann aber im einzellfall wohl ein gericht entscheiden.

                    Fest steht jedenfalls, dass wenn ein unfall passiert, und der VR das mit dem Fahrwerk mitkriegt, es durchaus zu ernsteren problemen kommen könnte.

                    Kommt halt auch immer wie schon erwähnt auf die kausalität an. Es mag zwar eine Obliegenheitsverletzung vorliegen, aber wenn z.B. am Fahrzeug vandalismusschäden auftreten, dann sollte es der VR schwer haben, seine leistungspflicht aufgrund dieser Obliegenheitsverletzung durchsetzen zu können.

                    Hoffe ich habe mich noch an alles richtig erinnert, aber wenn ich mich nicht irre schwirren hier auch einige KFZ-Schadenregulierer durchs forum, die können mich im zweifelsfall ja korrigieren.

                    Kommentar


                      #40
                      Zitat von Kellerkind
                      @Kenneth

                      Willst du behaupten, dass du eine Versicherung kennst, die ein Auto versichert, dass ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen fährt?


                      MlG

                      Kellerkind
                      ich gehe mal davon aus, dass die änderungen am fahrzeug nach abschluss der versicherung vorgenommen wurden.

                      Abgesehen davon verweise ich mal auf meinen vorherigen post

                      Kommentar


                        #41
                        @Kenneth

                        1. Ist es wohl irrelevant ob man nach oder vor Abschluss des Versicherungsvertrages Änderungen am Fahrzeug macht und diese nicht in den fahrzeugpapieren eintragen lässt und damit ja auch der Versicherung verschweigt.
                        und
                        2. Besteht bei Änderungen am Fahrwerk wohl vererst immer eine Kausalität zwischen Unfall und Fahrzeug. Ich glaube zudem nciht, dass jemand von uns die Muse und das Durchhaltevermögen hat einen solchen Fall bis zur letzten Instanz durchzuziehen. Mir ist auch kein BGH-Urteil bekannt, wo es um Änderungen am Fahrwerk ging. Das Nichtvorhandensein eines solchen Prezedenzfalles spielt wohl ebenfalls der Versicherung in die Karten.

                        Einig sind wir uns aber allem Anschein nach 1. darin, dass die Kasko wohl dahin sein sollte, du unterstellst eine Begleichungspflicht duch die Haftpflicht, welche ich nicht annehme und 2. dass es wohl reichlich leichtsinnig ist mit solch eigensinnigen Kombinationen durch die Lande zu ziehen.


                        MlG

                        Kellerkind
                        Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                          #42
                          so, um diese diskusion zu beenden, es gibt keine Möglichkeit der Versicherung, in der Haftpflicht nicht zu zahlen. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt und dient dem Verkehrsopferschutz.

                          Darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Lies es dort bitte nach, wenn du mir nicht glaubst. Nach 8 semestern Versicherungswesen sollte ich es aber noch wissen.

                          Und es ist absolut nicht irrelevant, ob es vor oder nach versicherungsabschluss verändert wurde. In einem Fall gilt § 16 VVG und im anderen entweder § 6 oder § 23 VVG. Und dort sind die folgen durchweg unterschiedlich.

                          Und wenn du einem die Vorfahrt nimmst, dann muss in keinem fall zwangsläufig kausalität bestehen, hier werden enge maßstäbe angelegt.

                          Also wenn du mir schon unterstellst, im unrecht zu sein, dann beleg es bitte und komm nicht mit irgendwelchen Stammtischparolen, das nervt.

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                            #43
                            Bitte nicht anfangen zu streiten.

                            Ich montiere ja bald das K&W Gewinde, sobald meine süsse mir das ja wort gibt,
                            ich meine jetzt das Gewinde ;-)

                            Gruss Almir

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                              #44
                              @Kenneth

                              Zitat von Kenneth
                              Also wenn du mir schon unterstellst, im unrecht zu sein, dann beleg es bitte und komm nicht mit irgendwelchen Stammtischparolen, das nervt.
                              Wie bist du denn jetzt drauf? Ich habe Dir weder unterstellt dich zu irren, noch habe ich hier Stamtischparolen von mir gegeben. Ich hatte es bislang für eine sachliche Diskussion gehalten ...


                              Kellerkind

                              Edit: Thema hiermit durch!
                              Zuletzt geändert von Kellerkind; 28.07.2005, 20:28.
                              Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                                #45
                                mich ärgert es, dass ich hier nen halben roman schreibe, mit allen rechtsgrundlagen, um die frage möglichst eindeutig zu beantworten, und dann jemand einfach kommt, und irgendwas behauptet, von dem er, sorry, offenkundig keine ahnung hat.

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