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    #46
    @Kenneth,

    in einem Punkt gebe ich dir sicher Recht, die Haftpflicht muß den Schaden an den Unfallgegener bezahlen, aber wir wollen eines festhalten: Mit dem Verwenden verschiederner Fahrwerksfedern, erlischt deine ABE vom Fahrzeug, außer es ist TÜV eingetragen und du handelst vorsätzlich grob fahrlässig. Mit dem Erlöschen deiner ABE verlierst du auch deine Versicherungsansprüche, was im Falle eines Unfalles dann dazu führen kann, das sich deine Versicherung die Kosten die du verursacht hast, sich von dir auch zurückholt.
    Ich möchte das mal bei Blechschäden nicht als so tragisch ansehen, aber wenn es zum Personenschaden kommt, sollte man vielleicht mal überlegen, ob es das Wert ist, denn da kommen sehr schnell hohe Summen zusammen.
    Und ob du diese dann aus eigener Tasche bezahlen kannst, kann ich nicht beurteilen, aber mir wäre es die Optik vonm Auto nicht wert.

    Aber ich finde es nicht korrekt von dir, hier jemanden zu unterstellen er habe keine Ahnung, niemand hat dich gebeten hier Romane zu schreiben, und JEDER hat hier das Recht seine Meinung zu äussern. Auch das Kellerkind.

    LG aus Berlin

    ubstar
    Zuletzt geändert von ; 29.07.2005, 07:21.

    Kommentar


      #47
      Zitat von ubstar
      @Kenneth,

      soweit ich weiss, ist jede asymetrische Veränderung von den Achsen verboten, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

      LG aus dem sonnigen Berlin

      ubstar
      Wie ist das zu verstehen? Vorne Tiefer als Hinten ist gang und gebe.
      Fahre sogar versch. Distanzscheiben pro Achse und alles legal.
      Auf meinem BMW Cabrio sogar versch. Felgen/Reifenbreiten.
      Lowrrider (per Radaufhängung) ist klar verboten aber Airride etc. zulässig.
      Natürlich alles nur über Einzelgenehmigung.

      Versch. Federn vorn und hinten halte ich jedoch trotzdem nicht sinnvoll.
      Meinst du asymmetrisch in bezug auf die Fahrzeuglängsachse? Hab ich was überlesen?

      Cheers
      Daniel

      Kommentar


        #48
        Auch bei der grob fahrlässigen herbeiführung des Versicherungsfall ist kausalität erforderlich.

        Ansonsten entschuldige ich mich beim Kellerkind, nichts für ungut, war nicht so gemeint.

        Kommentar

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