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Rechtsüberholen lohnt sich wieder

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    #46
    Ich wußte doch, dass ich das mit dem Überholen auf dem Seitenstreifen immer richtig gemacht habe!

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      #47
      Zitat von RK Beitrag anzeigen
      Spartipp: Rechtsüberholen lohnt sich wieder!

      Wieder mal über"Linkspenner" auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen"Dränglervorschrift'"sollte man lieber gleich rechts überholen:

      Drängeln:250 Euro, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
      Rechts überholen:
      50 Euro,3 Punkte

      Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten
      Spur die Standspur benutzt:


      Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 Euro + 2 Pkt.

      Allzeit freie Fahrt!



      Das geht noch viel billiger und effektiver!
      Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen,
      der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EUR ?!!!

      Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 EUR gespart und K E I N E Punkte...

      GUTE FAHRT !!!
      GruCC HS206

      Interpunktion und Orthographie des postings sind frei erfunden.
      Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig.
      :car: :mad: :car: :daumenrunter:

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        #48
        Blaulicht alleine ohne Einsatzhorn (Martinshorn) „darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden“ (siehe § 38 Abs. 2 StVO). Eine Einsatzfahrt ohne Einsatzhorn ist also zulässig, erfordert aber vom Fahrer eine noch höhere Aufmerksamkeit, weil die übrigen Verkehrsteilnehmer das rein optische Signal wesentlich schlechter wahrnehmen können. Sie sind außerdem nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffen.

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          #49
          Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
          Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen,
          der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur Bitte immer alles lesen, ich hatte doch geschrieben beides kaufen
          Zuletzt geändert von hs206; 27.11.2006, 21:34.
          GruCC HS206

          Interpunktion und Orthographie des postings sind frei erfunden.
          Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig.
          :car: :mad: :car: :daumenrunter:

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            #50
            Zitat von hs206 Beitrag anzeigen
            Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen,
            der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur Bitte immer alles lesen, ich hatte doch geschrieben beides kaufen
            Hast Recht, sorry!
            Kaufen ist ja erlaubt

            ansonsten gilt aber
            Blaulicht: §52 Absatz 3 StVZO
            http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

            Martinshorn: §55 Absatz 3 StVZO
            http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_55.php

            Womit wir wieder beim Führen eines nicht zugelassenen Fzag im Strassenverkehr wären!

            Gäb zumindest noch zusätzlich ne Mängelkarte auf die 20€ oben drauf!
            Falls nicht sogar eine Stillegung

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              #51
              Würde man damit nicht bald auch irgendwo in einer Amtsanmaßung gem. §132 StGB landen, wenn man sich sowas aufs Auto macht?

              Gruß
              Robin
              Mein Spritmonitor

              -B V B -

              schwarzgelbe Wand

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                #52
                § 132 bezieht sich eher auf Amtsträger die Ihre Kompetenzen überschreiten!
                In dem Fall hier greift eher §132a Absatz 4

                § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
                .
                .
                (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
                http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html

                Wobei auch das unrechtmässige führen eines Dr. Titels darunter fällt zBsp

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                  #53
                  @Gobo + Robin:
                  Lasst euch mal einen Termin in der Werkstatt geben! Eure Ironie- und Humorsensoren müssen wohl dringend gereinigt und neu kalibriert werden
                  Sieger der SLK-Trophy 2007
                  Vize der SLK-Trophy 2008
                  Sieger der SLK and Friends Trophy 2009
                  Vize der SLK and Friends Trophy 2010

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                    #54
                    Wieso verstehst Du meinen Humor nicht?

                    Post Nr 1 ist sogar rechtlich zu vertreten!

                    Wollte doch nur drauf hinweisen, daß man nicht 230€ spart wenn man Blaulicht und Martinshorn dranbaut sondern wohl nur so ca 80€

                    Und einem gewissen Informationsgehalt entbehrt es diesem Thread dadurch auch nicht

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                      #55
                      war ja auch nicht böse gemeint ... nur so zur Info
                      Mein Spritmonitor

                      -B V B -

                      schwarzgelbe Wand

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                        #56
                        Lesenswert:

                        http://www.welt.de/finanzen/article1...-Paradies.html

                        Sieger der SLK-Trophy and Friends 2007
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                          #57
                          Nun ja, mit 200 auf der rechten Spur?! Nun ok, nach dem Gesetz, ... !

                          Aber lieber mit 200 auf der mittleren als mit 100 auf der dritten.

                          Fahre nicht sooo oft BAB, aber irgendwie habe ich das Gefühlt, das auf einer Dreispur-BAB die mittlere als Standardspur beliebter ist als die linke Spur.
                          GruCC
                          Stephan

                          Meine schwarze Schönheit

                          Mein Spritmonitor

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                            #58
                            Zitat von gaucho111 Beitrag anzeigen
                            Nach der Methode "lieber rechts vorbei, statt links frustriert" fahre ich auch gelegentlich. Das letzte Mal, als auf der linken Spur ein 7er BMW von 160 auf 120 verzögerte. Beim rechts vorbeifahren war mir die Ursache auch klar - Handy am Ohr Manche sind einfach überfordert, wenn sie zwei Dinge auf einmal tun sollen. Beobachtet ihr auch abrupt verändertes Verhalten, wenn die Leute anfangen zu telefonieren?
                            Viele Grüße,
                            Gaucho
                            Hi zusammen,

                            auch wenn der Artikel was älter ist. Beim Lesen krieg ich einen Kotzkrampf. Es gibt anscheinend viel zu viele Idioten die zwar 70.000 EUR für ein Auto übrig haben und sich alle drei Monate ein neues Handy kaufen aber zu geizig sind um 300 EUR für eine (Bluetooth-)Freisprechanlage in die Hand zu nehmen und damit sich und andere gefährden.

                            Hier sollte der Gesetzgeber wirklich härter zuschlagen.

                            Liebe Grüße
                            Marc-Oliver (mit einem RT3 telefonierend....)
                            Nur Vollgas macht voll Spaß

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                              #59
                              Zitat von moschaake Beitrag anzeigen
                              Hi zusammen,

                              auch wenn der Artikel was älter ist. Beim Lesen krieg ich einen Kotzkrampf. Es gibt anscheinend viel zu viele Idioten die zwar 70.000 EUR für ein Auto übrig haben und sich alle drei Monate ein neues Handy kaufen aber zu geizig sind um 300 EUR für eine (Bluetooth-)Freisprechanlage in die Hand zu nehmen und damit sich und andere gefährden.

                              Hier sollte der Gesetzgeber wirklich härter zuschlagen.

                              Liebe Grüße
                              Marc-Oliver (mit einem RT3 telefonierend....)
                              Das ist doch frei nach dem Motto "nichts halbes und nichts ganzens"!

                              Was nützt mir ein Verbot mit dem Telefon in der Hand zu telefonieren? Man ist doch schon abgelenkt, überhaupt schon zu telefonieren. Quaseln ist nicht verboten wo man abgelenkt wird, RAUCHEN!!! ist auch erlaubt, ... .

                              Sry, aber in meinen Augen ist das Handyverbot reine Willkür, da sie es nicht zuende gebracht haben (wie so vieles).
                              GruCC
                              Stephan

                              Meine schwarze Schönheit

                              Mein Spritmonitor

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                                #60
                                Zitat von Steps Beitrag anzeigen
                                Das ist doch frei nach dem Motto "nichts halbes und nichts ganzens"!

                                Was nützt mir ein Verbot mit dem Telefon in der Hand zu telefonieren? Man ist doch schon abgelenkt, überhaupt schon zu telefonieren. Quaseln ist nicht verboten wo man abgelenkt wird, RAUCHEN!!! ist auch erlaubt, ... .

                                Sry, aber in meinen Augen ist das Handyverbot reine Willkür, da sie es nicht zuende gebracht haben (wie so vieles).
                                ich denke schon, dass handy mit abstand am meisten die konzentration raubt.
                                einmal durch die geistige ablenkung und dann noch die motorische. bei z.b. rauchen ist es nur motorisch und bei freisprecheinrichtung nur die geistige. das geht für sich genommen noch gut denk ich. aber beides zusammen ist halt zu viel des guten...

                                Kommentar

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