Laut dem GVA müssen gewerbliche Anbieter von Fahrzeugteilen ohne Typengenehmigung ihre Kunden bereits in der Werbung auf mögliche Folgen des Einbaus hinweisen. Erfolgt das nicht, verhalten sich Händler oder Werkstatt wettbewerbswidrig: Käufer können den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Außerdem können sie Sachmängelhaftung gegenüber dem Händler geltend machen und ihn unter Umständen sogar wegen Betrugs anzeigen.
wäre jetzt die frage, wenn mit einem nicht zulässigen teil (was mir beim kauf nicht gesagt wurde) ein ursächlicher unfall eintritt, ob dann der verkäufer auch haftbar gemacht werden kann.
denn ansich sagt ja die stvzo erstmal, dass der halter und auch der fahrer unmittelbar den ordnungsgemäßen zustand des fahrzeuges zu gewährleisten hat.
Ich hab ja auch überlegt, unsere wieder zu verkaufen - aber wenn ich das so lese, hab ich direkt die Befürchtung, dass ich dann ggf. für Schäden in Regress genommen werden kann. :confused:
Jetzt wird es interessant. Im 206cc.de-Forum habe ich jetzt zum ersten mal nen Beitrag gesehen, bei dem jemand ne Strafe wegen der Chrombügel gezahlt hat. Hier der Link: http://www.206cc.de/apboard/thread.p...user=&sepost#7
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Gruß, Felix
Ja ja!! Ein Bekannter erzählte, dass ein Nachbar von nem Freund von ihm..... Scho klar!
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