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  • Shorty
    antwortet
    Zitat von claudinho1 Beitrag anzeigen
    Jetzt aber noch mal ne blöde Frage: Ist 'Savesicherung' genau das gleiche wie 'Sicherheitsverriegelung'. Der zweite Begriff wird in der Bedienungsanleitung ja wirklich unabhängig von der Alarmanlage genannt.
    Mein 307SW hatte die Funktion auch ohne Alarmanlage.
    Auch wenn ich meine, dass man es nicht unbedingt braucht, weil man ja die Fenster hoch machen kann, verstehe ich trotzdem, dass die meisten sich über die fehlende Funktion aufregen.
    Die beiden Begriffe meinen das gleiche.

    Beim 307 ist die Sicherheitsverriegelung unabhängig von der Alarmanlage, und bis auf die Tendance-Ausstattung sogar serienmäßig. Beim 207cc sind Alarmanlage und Sicherheitsverriegelung miteinander gekoppelt.

    Es ist keine fehlende Funktion, man hätte sie ja mitbestellen können wenn man sie wollte.
    Zuletzt geändert von Shorty; 19.07.2007, 18:46.

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  • claudinho1
    antwortet
    Jetzt aber noch mal ne blöde Frage: Ist 'Savesicherung' genau das gleiche wie 'Sicherheitsverriegelung'. Der zweite Begriff wird in der Bedienungsanleitung ja wirklich unabhängig von der Alarmanlage genannt.
    Mein 307SW hatte die Funktion auch ohne Alarmanlage.
    Auch wenn ich meine, dass man es nicht unbedingt braucht, weil man ja die Fenster hoch machen kann, verstehe ich trotzdem, dass die meisten sich über die fehlende Funktion aufregen.

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  • Shorty
    antwortet
    Zitat von BigD
    süß meine kommentare werden gelöscht..find ich gut..
    Häh, was wurde gelöscht ?

    Zitat von BigD Beitrag anzeigen
    in erster linie geht es ja einmal darum missstände aufzudecken. das is ja grundsätzlich nciht verkehrt. selbst wenn die nachwelt davon erst profitiert.
    Welche Missstände ?

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  • BigD
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Shorty Beitrag anzeigen
    Moin,

    irgendwie verstehe ich die Aufregung hier nicht.

    Peugeot bietet eine Safesicherung als optionales Zubehör an. Wer sie haben möchte kann sie ab Werk bestellen.

    Warum wollt Ihr jetzt an Peugeot schreiben ?

    Zum Nachrüsten, es ist nicht nur eine andere Programmierung, die Türschlösser sind auch unterschiedlich !

    in erster linie geht es ja einmal darum missstände aufzudecken. das is ja grundsätzlich nciht verkehrt. selbst wenn die nachwelt davon erst profitiert.

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  • Shorty
    antwortet
    Moin,

    irgendwie verstehe ich die Aufregung hier nicht.

    Peugeot bietet eine Safesicherung als optionales Zubehör an. Wer sie haben möchte kann sie ab Werk bestellen.

    Warum wollt Ihr jetzt an Peugeot schreiben ?

    Zum Nachrüsten, es ist nicht nur eine andere Programmierung, die Türschlösser sind auch unterschiedlich !

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  • RK
    antwortet
    Ich glaube nicht, dass Peugeot bei jedem Land wo sie ihre Fahrzeuge ausliefern einen Workaround über die spezifischen versicherungsrelevanten Dinge durchführt. Schaden kann aber ein Hinweis auf eine Verbesserung aus Kundensicht sicherlich nicht.

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  • BigD
    Ein Gast antwortete
    Zitat von sixtyde Beitrag anzeigen
    den punkt nehmen wir trozdem...weil es immerhin eine sache der jeweiligen AGB`s der jeweiligen versicherung ist, einen schaden zu zahlen oder eben auch nicht.
    grüsse
    sixtyde
    yupp...und man könnte pug ja mal dazu drängen sich schriftlich dazu zu äußern undas werden sie auf den bezug mit der versicherung nicht. auch wenn sie es besser wissen.

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  • BigD
    Ein Gast antwortete
    Zitat von tinyflo78 Beitrag anzeigen
    Und welche Argumente wollen wir nennen?? Eigentlich dachte ich, dass der Punkt mit der Versicherung am ehesten fruchten könnte??

    Grüße
    tinyflo

    na das das total doof ist...

    ei wie gesagt es ist nicht im sinne des erfinders. bei de rlimo funzt das ja auch ohne. soweit ich das weiß.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von tinyflo78 Beitrag anzeigen
    Und welche Argumente wollen wir nennen?? Eigentlich dachte ich, dass der Punkt mit der Versicherung am ehesten fruchten könnte??

    Grüße
    tinyflo
    den punkt nehmen wir trozdem...weil es immerhin eine sache der jeweiligen AGB`s der jeweiligen versicherung ist, einen schaden zu zahlen oder eben auch nicht.
    grüsse
    sixtyde

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  • tinyflo78
    Ein Gast antwortete
    Und welche Argumente wollen wir nennen?? Eigentlich dachte ich, dass der Punkt mit der Versicherung am ehesten fruchten könnte??

    Grüße
    tinyflo

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  • BigD
    Ein Gast antwortete
    ich werde da mal nachhaken, aber ich denke der brief an sich muss dann mal raus.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    so der punkt ist jetzt geklärt...erzählt mal,wie kommen wir doch noch an unsere safesicherung???
    wie wollt ihr jetzt weiter vorgehen?
    ich will auch die safesicherung- so wie einige das geschrieben haben , ist das doch nur ein programmierproblem oder???

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  • BigD
    Ein Gast antwortete
    Zitat von sixtyde Beitrag anzeigen
    @bigd...haste gut gemacht
    sehr ausführlich.....liebe grüsse nach FB

    habe mir ja auch ganz doll mühe gegeben ;-)

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    @bigd...haste gut gemacht
    sehr ausführlich.....liebe grüsse nach FB

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  • BigD
    Ein Gast antwortete
    Versicherungsschutz

    Hallo Ihr Lieben. Machen wir den Sack mal zu, was das Versicheurngsschutz betrifft:

    Grundsätzlich ist ein Cabrio auch gegen Diebstahl und Einbrauch versichert, wenn es offen abgestellt wird. Vorraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings aber, das dann alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Dies bedeutet: Absperren des Wagens, abgeschlossenes Handschuhfach, Lenkradschloss einrasten und Scheiben hoch.

    ACHTUNG: Fallstricken git es aber doch. Wenn die Police den sogenannten "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" nicht beinhaltet, wird der Versicherer sich immer auf grobe Fahrlässigkeit berufen wollen, wenn das Fahrzeug zum Beispiel länger ohne Beaufsichtigung auf einem Waldweg abgestellt wird. Die allgemeine Rechtssprechung besagt, das auf einem öffentlichen Parkplatz eine Zeitgrenze von 1 1/2 Stunden und in einem öffentlichen Parkhaus von 8 Stunden, zur Ansetzung der groben Fahrlässigkeit gilt.

    Was lernen wir daraus. Dach zu, wenn´s mal wieder länger dauert.
    Einkaufen, Eis essen oder shoppen ist aber i.d.R. bei den o.g Zeitgrenzen kein Ding. Über Nacht draußen vor der Tür mit offenen Dach würde ich allerdings nicht testen.

    Dann gibt es noch das Thema mit den zum Fahrzeug gehörigen Teilen. Diese sind gemäß Teileliste (siehe AKB/TB) mitversichert, wenn das Fahrzeug - wie oben beschrieben - ordnungsgemäß verschlossen wurde. Wertsachen, Handy´s und mobile Navis, werden auch bei geschlossenem Dach niemals entschädigt.Weder wenn sie in dem verschlossenen Handschuhfach liegen, noch wenn sie offen auf dem Sitz liegen. Lasst diese Sachen also nicht im Auto.

    Fragen?

    Mail schicken.

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