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Autogas im 206cc

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    #76
    Das Einzige was ein wenig klobig ist, ist der "Verdampfer" oder auch Druckminderer (das ist das silberne Ding auf den Fotos in der Bastelecke). Dieser Verdampfer wird übrigens ebenfalls ans Kühlsystem angeschlossen. Der Rest wird denke ich kein Problem darstellen, wo kommt das Hauptteil der Standheizung, also die eigentliche Heizung denn hin, weisst Du das schon ?

    Ich denke sogar, daß es ein Vorteil ist bei Gasbetrieb im Auto eine Standheizung zu haben, denn das Umschalten auf Gas passiert erst bei 30 Grad Kühlwassertemperatur, die wird mit der Standheizung ja wohl locker erreicht.

    V,

    Hippe
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      #77
      Original von HippenToni:
      ... wo kommt das Hauptteil der Standheizung, also die eigentliche Heizung denn hin, weisst Du das schon ?
      Bei mir ist die SH auf der Fahrerseite quasi unter dem Scheinwerfer verbaut. Da dürfte sicherlich nichts von der Gasanlage montiert sein.

      Ich denke sogar, daß es ein Vorteil ist bei Gasbetrieb im Auto eine Standheizung zu haben, denn das Umschalten auf Gas passiert erst bei 30 Grad Kühlwassertemperatur, die wird mit der Standheizung ja wohl locker erreicht.
      Dafür reichen wenige Minuten Vorheizzeit.



      --
      Tschibumm, tschibumm .......
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        #78
        müsste gehen. auf dem letzten lackiertreffen war ein cc mit standheizung da (flautensurfer ?) und da würde es sich mit dem autogas nicht beissen !!
        --
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          #79
          ja, war meiner (s. Post oben)

          Die Umrüstgeschichte reizt mich ja schon... allerdings gibts da momentan noch zwei Dinge die dagen sprechen:

          1. Kofferraum: das würd ich mir gerne mal live angucken

          2. Tankstellen: die nächste LPG-Tanke würde laut Internet einen 15km Umweg auf meiner täglichen Strecke bedeuten. Wenn in der näheren Umgebung eine LPG-Tanke aufmacht überleg ichs mir höchstwahrscheinlich nicht mehr lange (sofern bis dahin Punkt 1 zufriedenstellend geklärt ist).

          Gruß,
          F.-S.
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            #80
            15 km Umweg auf einer Strecke von ca. 550 km die man mit Gas fahren könnte. Da würde die Amortisation anstatt bei 60.000 km erst bei 61.650 - plus 3 Tankfüllungen mit Gas = ca. 100 Euro mehr - eintreten. :smokin:

            60000 km bei einer Reichweite von 550 km macht 110 Betankungen

            110 mal an die Tanke fahren bei 15 km macht 1650 km Umweg

            1650 km Umweg macht 3 Tankfüllungen zu 550 km.

            3 Tankfüllungen kosten ca. 100 Euro mit Gas.



            Das wäre natürlich der günstigste Fall der eintreten würde, wenn du immer exakt bei leerem Tank diese 15 km zum Volltanken fahren würdest.


            Im schlechtesten Fall, wenn du alle 275 km zu dieser Tanke fahren würdest, dann wäre die Amortisation bei 63.300 KM reingefahren und bei zusätzlich 6 Tankungen für 200 Euro.



            --
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              #81
              Original von RK:
              Amortisation anstatt bei 60.000 km erst bei 61.650 - plus 3,5 Tankfüllungen mit Gas = ca. 100 Euro mehr - eintreten
              8o :shock1: DAS schaff ich ja NIE!! Die 60k schrubb ich ja locker runter ...

              Wie gesagt: ich würd mir gern mal den Kofferraum live angucken und Punkt 2 erledigt sich ja höchstwahrscheinlich von selbst mit der Zeit.

              Gruß,
              F.-S.
              --
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                #82
                Original von RK:
                Und, steht jetzt bei dir eine Umrüstung an ??
                --
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                also, wenn ich das geld dafür zusammen hätte, würde ich es sofort machen. liegt nur noch am finanziellen rahmen. hab momentan ein paar andere schwerpunkte gesetzt. aber prinzipiell ist es so, daß ich sofort umrüsten würde. mal sehen, wie es in der nächsten zeit aussieht.


                --
                lg hoernchen


                "Der Tag ist der verlorenste Tag, an dem man nicht einmal gelacht hat" -Charlie Chaplin

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                  #83
                  Sparen fängt mit Investition an
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                    #84
                    Auch bei Minusgraden bislang keine Probleme mit Gas, die 30 Grad hat er bei der Kälte nach 1-2 Minuten erreicht ohne ihn wild zu drehen. Ich fahre immer erst durch eine 200m lange 30er Zone, danach schaltet er beim Abbiegen schon um.

                    V,

                    Hippe
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                      #85
                      Meine "Stammtanke" hat mir jetzt einen Stammkundentankblatt angelegt:

                      Ranfahren - Tanken - Betrag merken - Platz machen das die vielen Polen auch noch tanken können - Rein gehen - Tach sagen - Betrag in meine Liste eintragen - Tschüss sagen - beim Fahren Geld sparen - am Monatsende bezahlen
                      --
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                        #86
                        Zwischenstand nach 2500 Km, 10.8L/100Km und da sind einige Spurtstrecken dabei, also nicht nur mit 120 über die Autobahn. Hier kristallisiert sich langsam ein Mehrverbrauch zum Benzin von ca. 15% heraus, das ist eigentlich ok. Das Tanken ist allgemein ein wenig gewöhnungsbedürftig. Nicht nur, daß ich oftmals den Eindruck habe, daß der Tank nicht ganz voll getankt wurde, sondern auch die Standorte der Tankstellen und die Leute dort sowie die unterschiedlichen Zahlungs- und Öffnunsmodalitäten.
                        Ich denke, daß die Tankanlagen oftmals mit unterschiedlichem Druck betanken, daher tankt man an einer Tankstelle mal voll bis zum Stehkragen und an der Nächsten fehlen 3 Liter zum „ganzvoll“. Es ist eigentlich relativ egal da es sich für die Statistik die ich führe automatisch reguliert, wenn dann irgendwann mal wirklich voll getankt wurde. Ein großer Nachteil ist die Gastankanzeige, der Füllstand ist ohne den Tageskilometerzähler nicht einzuschätzen, auf „Reserve“ fährt man teilweise mehr als 200 Km, so daß das Aufleuchten der Reservelampe mittlerweile ignoriert wird was zu dem Problem führt, daß man irgendwann mal ganz ganz ungünstig auf dem Trockenen liegt und mit der teuren Suppe weiter muss.
                        Superaffentittenkackengeil ist jede Tankung, dieser Betrag den die Uhr anzeigt, einfach Wahnsinn, trotz des relativ teuren Umfeldes hier in Frankfurt, im Ruhrgebiet zahlt man um die 45ct. hier um die 60ct. Man muss sich vorbereiten zum Tanken, immer die Günstigen suchen und dann nach Wegbeschreibungen finden, die nicht immer ganz genau sind, aber mittlerweile kenne ich alle hier in FFM und Umgebung.
                        Ganz besonders wichtig ist es Bargeld mitzuführen, die meisten kleinen Tankstationen sind kleine Gasbetriebe (Familienbetrieb) die nicht über irgendwelche Kartenterminals verfügen.
                        Ein Erlebnis war auch, daß ich dachte, „das kann hier nicht sein“ als ich auf einen Hinterhof fuhr auf dem sich nur Schrott befand und sehr dunkle Gestalten rumgeisterten, ich habe echt überlegt nicht auszusteigen und wieder abzuhauen, als ich die Tankanlage sah (relativ neu) fasste ich neuen Mut und was sich mir dann offenbarte war mit einem orientalischen Basar vergleichbar, aber keine Bange, alle supernett, zuvorkommend und hilfsbereit. Das Wechseln meines 50 Euro Scheins (ich hatte 15 Euro für knapp 26 Liter zu bezahlen) schien zuerst Probleme zu bereiten, bis einer eine „Rolle“ Scheine aus der Tasche zog und mir meine schäbigen 50 Euro wechselte ;-))). Als ich später den Hof verließ, musste ich über eine Bodenwelle drüber, da wäre jeder Fahrer eines tiefer gelegten Wagens wahrscheinlich jetzt noch am Überlegen, wie er da wieder runter kommt während er sein wippendes Auto betrachtet ;-).
                        Faszinierend dieses Autogas, tanken macht wieder Spass und ist ein Abenteuer ;-))))))))

                        V,

                        Hippe
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                          #87
                          mal ne kleine Frage nebenbei,

                          hab jetzt gehört, daß man mit Gasantrieb in die meisten Parkhäuser nicht reinfahren darf. Stimmt das?

                          Hippe, du parkst doch bei deinen ganzen fahrten sicher auch in Parkhäusern oder?

                          --
                          lg hoernchen


                          "Der Tag ist der verlorenste Tag, an dem man nicht einmal gelacht hat" -Charlie Chaplin

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                            #88
                            Das fragt jeder - deswegen mal ausführlich !!!



                            Dürfen Autogas-Fahrzeuge in Parkhäusern mit Tiefgaragen parken?


                            - Deutschland:

                            Ja, in den meisten Bundesländern ist dies inzwischen erlaubt. "Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken ! Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig."

                            Näheres hierzu unter http://www.cargas.de/crash.htm

                            Hier gibts auch Hinweise zur Sicherheit der Autogasfahrzeuge bei Unfällen. (Ergänzung zur dort aufgeführten Tabelle: In Berlin gibt es inzwischen auch keine Beschränkung mehr für gasbetriebene Fahrzeuge; siehe unten; Stand: 10/2002)

                            Links zu den Tiefgaragen-Verordnungen:

                            Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer:
                            MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot

                            Baden-Würtemberg:

                            GaVO vom 7.7.1997: kein Abstellverbot

                            Link: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/dat/dwn/GaVO_07-07-97.pdf (15 Seiten)

                            Bayern:

                            GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot
                            Link: http://www.bauen.bayern.de/vorschriften/gav.pdf

                            Berlin:

                            GaVO vom 2.9.98: kein Abstellverbot
                            geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2001 (GVBl. S. 164)
                            Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/garagenv.pdf (10 Seiten)

                            Brandenburg:

                            BbgGStV vom 12.10.1994(GVBl.II/94 S.948) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.9.2001(GVBL.II/01 S.572)
                            kein Abstellverbot!
                            http://www.tga-klima.de/Gesetze/garagen.htm
                            Abschnitt - § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder) wurde ersatzlos gestrichen!

                            Bremen:

                            Bremische Verordnung über Garagen und Stellplätze - BremGaVO? vom 12.10.94:
                            - § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
                            - § 27: Prüfung durch den Sachverständigen

                            Hamburg:

                            GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot

                            Hessen:

                            GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot

                            Link: http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/36_raumordnung/361-102-GaVO/GaVO.htm

                            Mecklemburg-Vorpommern:

                            GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot
                            Link: http://www.mv-regierung.de/laris/daten/2130/1/5/2130-1-5-lv0.htm

                            Niedersachsen:

                            GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot
                            Link: http://www.hannover.ihk.de/pdf/030811GaragenVO.pdf

                            Nordrhein-Westfalen:

                            GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
                            Link: http://www.aknw.de/service/landnrw/Garagenverordnung.pdf

                            Rheinland-Pfalz:

                            GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
                            Link: http://www.jvh-online.de/acrobat-dateien/garagenverordnung.pdf

                            Saarland:

                            Garagenverordnung - GarVO? vom 30.08.76: kein Abstellverbot
                            - § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
                            - § 24: Prüfung durch den Sachverständigen

                            Sachsen:

                            SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot

                            Sachsen-Anhalt:

                            GaVO vom 15. Mai 1997: kein Abstellverbot
                            Link: http://www.sidiblume.de/info-rom/bau_re/z_bl/lsa/gav.htm

                            Schleswig-Holstein:

                            GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot
                            Link: http://193.101.67.34/landesrecht/2130-2-30.htm

                            Thüringen:

                            ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot
                            Link: http://www.architekten-thueringen.org/recht/gesetze/download/thuergarvo.pdf
                            (sonstige Quellen: http://www.esbs.de/download.html )

                            Ausland:

                            - Belgien: erlaubt!

                            http://f22.parsimony.net/forum41640/messages/8877.htm 08.11.2002

                            - Frankreich: erlaubt für Fahrzeuge mit Sicherheitsventil (nach ECE R67-01) Zitat: L,accès des parkings souterrains ouverts au public est autorisé aux véhicules GPL, à l,exception de ceux qui ne sont pas équipés de soupapes de sécurité.
                            Concernant les parkings privés, aucune réglementation n,est en vigueur et l,accès est laissé au libre choix de l,exploitant. Quelle: http://www.cfbp.fr


                            - Italien: erlaubt (nur für Fahrzeuge nach ECE R67-01)

                            Im November 2002 wurde per Dekret das bisher geltende Parkverbot in Parkhäusern mit Tiefgaragen für Autogas-Fahrzeuge aufgehoben, die den nun geltenden Standards (ECE R67-01) entsprechen. Für die älteren Fahrzeuge, die noch noch eine Gasanlage nach dem älteren Standard (ECE R67-00) haben, gilt das Verbot weiterhin. Italien: Parkverbot für Autogas/LPG/GPL-Modelle mit R67-01 aufgehoben ...

                            ......


                            über Ägypten und Usbekistan habe ich leider nix gefunden ;D



                            --
                            [red]
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                              #89
                              ok ok........war ja nur ne frage...) )

                              Danke Dir für die sehr ausführliche schnelle Antwort. So kenn ich Dich..:-p

                              Mal im Ernst: Das werde ich glatt ausdrucken, und demjenigen geben, der mir sagte ich dürfe in FFM nicht in die Parkhäuser fahren...;D
                              --
                              lg hoernchen


                              "Der Tag ist der verlorenste Tag, an dem man nicht einmal gelacht hat" -Charlie Chaplin

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                                #90
                                Schade das es diese Aufkleber nicht in DE gibt
                                Würden sich gut auf unseren Tanks machen:










                                --
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